29.08.2009 · Für Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, ist der Fall so klar, dass er selbst für eine Kriminalgeschichte „zu einfach gestrickt“ wäre. Eine wesentliche Einzelheit darin wird von der Bundesanwaltschaft bestritten.
Von Stefan DietrichFür Michael Buback, den Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, liegt der Fall so klar zu Tage, dass er sogar für eine Kriminalgeschichte „zu einfach gestrickt“ erscheine: Zwei Personen hätten von einem Motorrad aus Siegfried Buback und dessen zwei Sicherheitsbeamte erschossen. Auf dem Sozius habe eine Frau gesessen. In einem Motorradhelm der Täter sei ein Haar von Verena Becker gefunden worden. Drei Monate später, als sie verhaftet wurde, habe Becker auch die Tatwaffe bei sich gehabt. Vor Gericht gestellt und wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden seien dann aber drei andere Mitglieder der RAF.
Das ist in Kurzform die Geschichte, die Michael Buback in seinem vor einem Jahr erschienen Buch erzählt. Eine wesentliche Einzelheit darin wird von der Bundesanwaltschaft bestritten: Das Haar aus dem Motorradhelm stamme nicht von Verena Becker, heißt es in Karlsruhe. Die vor einigen Monaten an einem Bekennerbrief der RAF gefundenen DNA-Spuren der ehemaligen Terroristin belegen allerdings, dass sie sehr nah am Geschehen beteiligt war.
Deshalb erscheint die frühzeitige Einstellung des Verfahrens gegen sie im Fall Buback von neuem in einem merkwürdigen Licht. Mit der Frage „Wer schützt Verena Becker?“ hat Michael Buback dem Fall doch noch eine Wendung gegeben, die den Stoff für eine Kriminalgeschichte von höchster staatspolitischer Brisanz enthält.
Verena Becker irrte, als sie sagte: „Der Fall ist für mich erledigt“
Die Antwort darauf darf nicht offen bleiben. Was immer der Staat an Schützenswertem in den seit bald dreißig Jahren unter Verschluss gehaltenen Verfassungsschutzakten verbirgt – es kann nicht so wichtig sein wie das Grundvertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, das durch solche Geheimniskrämerei erschüttert wird. Wenn schon die 1985 verurteilten Täter Klar, Folkerts und Mohnhaupt bis heute darüber schweigen, wer den Todesschuss abgegeben hat, so darf sich der Staat nicht auf dieselbe Weise mit ihnen gemein machen.
Immerhin hat die Bundesanwaltschaft durch beharrliche Ermittlungsarbeit auch ohne Aktenfreigabe erreicht, dass nach 32 Jahren möglicherweise doch noch Anklage gegen eine Mitverdächtige erhoben werden kann. Die jetzt bei Verena Becker gefundenen Unterlagen scheinen jedenfalls zu belegen, dass sie sich irrte, als sie vor einigen Tagen sagte: „Der Fall ist für mich erledigt“.