29.04.2005 · Nach den Zusagen von Bundeskanzler Schröder zur größeren Mitwirkung des Bundesrates an EU-Entscheidungen forderte der CSU-Vorsitzende Stoiber nun auch, die Mitwirkungsrechte des Bundestags zu stärken.
Die Union pocht nach dem Gespräch des CSU-Vorsitzenden Stoiber und dreier weiterer Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Schröder (SPD) über die größere Mitwirkung der Länder an EU-Entscheidungen auf weitere Zugeständnisse.
Nun müsse auch der Bundestag stärker in die Meinungsbildung bei Gesetzgebungsakten der EU einbezogen werden.
Geheimdiplomatischer Stil
Stoiber sagte, so zufrieden die Länder über die Zusagen Schröders zur Mitwirkung des Bundesrates seien, so kritikwürdig sei das Verhalten des Kanzlers gegenüber dem Bundestag.
Es sei nicht akzeptabel, daß die Bundesregierung ihre Brüsseler Absichten und ihr Abstimmungsverhalten dort weiter in geheimdiplomatischem Stil betreibe, ohne daß Sachverhalte wie die Dienstleistungsrichtlinie oder die Feinstaubverordnung zuvor im Bundestag debattiert und öffentlich gemacht worden seien.
Schriftliche Zugeständnisse
Die Zugeständnisse des Bundeskanzlers gegenüber dem Bundesrat sollen in einem Schreiben zusammengefaßt werden. Zu ihnen zählen erstens eine generelle Erweiterung der europapolitischen Vorhaben, von denen der Bundesrat künftig vorab in Kenntnis gesetzt wird.
Zweitens erreichten die Länder die Zusage, daß diejenigen Richter am Europäischen Gerichtshof, für die Deutschland ein Vorschlagsrecht hat, nicht von der Bundesregierung, sondern nach jenem Verfahren unter Mitwirkung von Bundesrat und Bundestag vorgeschlagen werden, das auch für die Auswahl der Bundesverfassungsrichter gilt.
Drittens setzten sich die Länder bei dem Gespräch mit Schröder - an dem neben Stoiber noch die Ministerpräsidenten Oettinger (CDU), Beck (SPD) und der Berliner Regierende Bürgermeister Wowereit (SPD) teilnahmen - mit der Forderung durch, daß die, nach dem neuen EU-Verfassungsvertrag mögliche, Subsidiaritätsklage künftig von einzelnen Bundesländern erwirkt werden kann, indem der Bundesrat verpflichtet sein soll, eine solche Klage anzustrengen, sobald ein Land das verlangt.
Gesetzliche Änderungen?
Es hieß am Freitag aus der Union, wenn die Vereinbarung mit dem Kanzler schriftlich fixiert sei, müsse entschieden werden, ob zu ihrer Verwirklichung noch gesetzliche Änderungen notwendig seien oder nicht.
Die Unionsfraktion im Bundestag hat ihre Forderungen nach einer stärkeren Mitwirkung des Parlaments an der EU-Gesetzgebung in einem Gesetzenwurf zusammengefaßt, der von den rot-grünen Koalitionsfraktionen als zu weitgehend angesehen wird.
Rot-grüner Entwurf
Die Koalition hat einen eigenen Entwurf in den Bundestag eingebracht, der nur eine frühere Unterrichtung des Parlaments und eine Beteiligung in jenen Fällen vorsieht, in denen neue Politikfelder, die bislang in Brüssel noch dem Einstimmigkeitsprinzip bei Abstimmungen im Europäischen Rat unterliegen, in Entscheidungsverfahren nach dem Mehrheitsprinzip überführt werden.
Hier soll eine Parlamentsmitwirkung vorgesehen werden, weil diese Grundsatzentscheidungen die Souveränität des Bundes berühren.