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Mit der Bundeswehr gegen Seeräuber? Auf Piratenjagd

25.06.2008 ·  Auch wenn das Grundgesetz aus guten historischen Gründen den Einsatz deutscher Streitkräfte beschränkt - deutsche Kriegsschiffe sollten auch am Horn von Afrika gegen Piraten vorgehen können. Gleichwohl gilt es, die Verfassung in diesem Punkt klarzustellen.

Von Reinhard Müller
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Die Bundeswehr darf ziemlich viel. Die Politik lässt sie nur nicht. Aus guten historischen Gründen beschränkt zwar das Grundgesetz den Einsatz der Streitkräfte, doch hat das Bundesverfassungsgericht schon vor bald fünfzehn Jahren klargestellt, dass deutsche Soldaten im Rahmen der Vereinten Nationen und der Nato recht frei eingesetzt werden dürfen.

Mit „Verteidigung“ hatte die Bombardierung Serbiens nichts zu tun; und auch der Krieg in Afghanistan nur in einem sehr weiten Sinn. Mit Zustimmung des Parlaments und unter internationalem Mandat kann die Bundeswehr in jeden Einsatz ziehen. Dass sie keinen Angriffskrieg führen, nicht foltern und brandschatzen darf, ist klar – versteht sich aber offenbar auch für einige Abgeordnete nicht von selbst.

Grenzen der Nothilfe?

Die hausgemachten Beschränkungen der Soldaten in ihren derzeitigen erlaubten Einsätzen sind wohlmeinend – mitunter aber auch schädlich und gefährlich. In Afghanistan erinnern manche deutsche Vorgaben eher an Polizeiaktionen im friedlichen Europa als an einen Kampfeinsatz am Hindukusch. In den vor Piraten nur so wimmelnden Gewässern vor Somalia hat sich die Lage offenbar erst geändert, seit von einer Entführung Deutscher die Rede ist.

Feinsinnige Abhandlungen über die Grenzen der Nothilfe durch Soldaten (dieses Recht hat nach der deutschen Strafprozessordnung jedermann) sind gar nicht nötig. Denn Deutschland darf nach Völkerrecht Schiffe wegen Seeräuberei aufbringen. Und dafür soll die Bundespolizei zuständig sein?

Verfassung klarstellen

Zwar nennt das UN-Seerechtsübereinkommen auch andere Staatsschiffe, doch dürfte schon bei dessen Ratifizierung klar gewesen ein, dass Polizeischiffe zwar auf Nord- und Ostsee kreuzen können, dort aber seit Störtebeker Piraten eher selten anzutreffen sind. Am Horn von Afrika dagegen kann die Bundespolizei nichts ausrichten.

Deshalb müssen Kriegsschiffe gegen die Piraten vorgehen. Es spricht gleichwohl nichts dagegen, die Verfassung in diesem Punkt klarzustellen und den Einsatz der Streitkräfte insgesamt – auch im Innern – auf eine neue Grundlage zu stellen. Es ist auch aller Ehren wert, sich gegen jeden Automatismus beim Einsatz deutscher Soldaten durch multinationale Gremien zu wehren. Aber die Bundeswehr muss in die Lage versetzt werden, ihrem legitimen Auftrag wirksam nachzukommen, sich selbst zu schützen – und Rechtsbrecher unschädlich zu machen.

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