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Mission „Atalanta“ Die Piraten und die Heimatfront

01.04.2009 ·  Der Einsatz der deutschen Marine vor der Küste Afrikas entzweit die Politik in Berlin. Strittig ist, wo den festgehaltenen Piraten der Prozess gemacht werden soll. So oder so ist die deutsche Fregatte mit den Gefangenen jetzt wieder in Richtung Mombasa unterwegs.

Von Stephan Löwenstein, Berlin
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Der Fall der sieben im Golf von Aden aufgegriffenen und auf einer deutschen Fregatte festgesetzten mutmaßlichen Piraten birgt überraschende Komplikationen an der Heimatfront. Zunächst hatten sich die vier beteiligten Ministerien - Verteidigung, Außen, Innen, Justiz - in einem eigens für diese Fälle eingerichteten Gremium nicht darauf einigen können, den Häftlingen in Deutschland den Prozess zu machen. Während das Verteidigungsministerium als erstes genau darauf drang und offenbar auch die Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Justizressorts in diese Richtung steuerten, machte das Innenministerium starke Bedenken geltend.

Sie dürften etwa in diese Richtung gegangen sein: Zum einen sei es nach der Sachlage gar nicht sicher, dass eine Verurteilung wegen Piraterie möglich sei, zum anderen sei so oder so zu befürchten, dass die Häftlinge als erstes Asyl beantragen würden, wenn sie deutschen Boden betreten. Und das sei nicht wünschenswert, erstens sowieso und zweitens, wenn sich am Horn von Afrika herumspräche, dass dieser Expressweg nach Deutschland bereitstünde, wäre das geradezu ein Anreiz für weitere Angriffe.

Deutsche „Rechtsgüter“ wurden nicht geschädigt

Ergebnis der Sitzung war ein entschiedenes Sowohl-als-auch. Also hat inzwischen das Verteidigungsministerium namens der Bundesregierung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kiel gestellt. Gleichzeitig prüft das Auswärtige Amt, ob Kenia aufgrund des mit der EU abgeschlossenen Abkommens ein Strafverfolgungsinteresse auch an diesen Piraten bekundet. Als zuletzt im März eine deutsche Fregatte ein Piratenboot aufgebracht hatte, das den Frachter eines deutschen Reeders angegriffen hatte, war die kenianische Lösung gewählt worden. Denn der Frachter fuhr unter einer karibischen Billigflagge, und die Besatzung waren nicht Deutsche, sondern stammte großteils von den Philippinen. Deutsche „Rechtsgüter“ im Sinne des Regierungsbeschlusses zur Teilnahme an der Anti-Pirateriemission waren nach damaliger Auffassung nicht erheblich geschädigt worden.

Jetzt hatte zunächst alles darauf hingedeutet, dass die Männer schnellstmöglich vor ein deutsches Gericht gestellt werden sollten. Schließlich war es diesmal ohne jeden Zweifel ein deutsches Schiff gewesen, das da angegriffen worden war: der Versorgungstanker „Spessart“ der deutschen Marine. Besatzung: Deutsch. „Reeder“: die Bundeswehr. Flagge: natürlich deutsch. Wobei, im politischen Sinne war die Flagge auch EU-blau, denn die „Spessart“ ist der europäischen Anti-Piraten-Mission „Atalanta“ zugeordnet. Und ganz schwach leuchtet hinter dem Sternenkranz auch die Windrose der Nato durch, denn der Tanker gehört eigentlich ebenso wie die Fregatte „Emden“ zu dem ständigen Nato-Einsatzverband 1, der auf der Durchreise nach Australien ist. Für einige Wochen beteiligt er sich - sozusagen auf der Durchreise - an den Antipiraterieoperationen der diversen internationalen Marinekräfte am Horn von Afrika. Während die anderen Schiffe des Verbands aber weiter unter Nato-Kommando manövrieren, mussten die Deutschen aus Mandatsgründen herausgenommen und für diese Zeit der EU-Mission zugeordnet werden.

Schwierige Einordnung des Angriffs

All das dürfte den sieben Angreifern in ihrem kleinen Boot nachrangig gewesen sein. Einiges spricht dafür, dass sie die „Spessart“ gar nicht als Marineschiff wahrgenommen haben, sondern als ein ziviles Handelsschiff, zumal die Stammbesatzung aus Zivilisten besteht. Wenn das so war, möchte man sich ausmalen, dass die Piraten sich wie im falschen Film vorgekommen sein müssen, als zuerst zurückgeschossen wurde und dann dieser Tanker sich auch noch an die Verfolgung des Piratenbootes machte, bis diese Nussschale schließlich von einem spanischen Hubschrauber, einer niederländischen Fregatte, einem amerikanischen Landungsschiff und dem griechischen Flaggschiff der Mission gestellt wurde.

Für eine rechtliche Würdigung könnte es aber durchaus nicht nachrangig sein, dass es sich um ein Schiff der deutschen Marine handelte. Denn der Piraterieparagraph im deutschen Strafgesetzbuch bezieht sich ausdrücklich auf Angriffe gegen zivile Schiffe. Was aber wäre dann der Vorfall vom vergangenen Sonntag gewesen? Ein Akt des Terrorismus? Gar ein militärischer Angriff? Das klingt umso abwegiger, als die Männer aus dem schwankenden Boot offenbar nur drei Schüsse aus größerer Entfernung mit Handfeuerwaffen abgegeben haben, ehe sie durch das auf der „Spessart“ eingeschiffte Schutzteam mit drei Maschinengewehrsalven vor den Bug vertrieben wurden.

Getroffen worden ist das Schiff nicht, soweit bislang erkennbar. Anscheinend haben die Leute an Bord nicht einmal Mündungsfeuer gesehen. Rechtskundige weisen nun darauf hin, dass das Strafrecht auch den „Versuch am untauglichen Objekt“ kenne, wenn also die Piraten aufrichtig geglaubt haben sollten, es handle sich um ein leichtes, ziviles Beuteschiff. Nun, untauglich, das werden die sieben Somalis dann auch gemerkt haben. Ob aber all diese Umstände für eine Verurteilung zu einer abschreckenden Strafe ausreichen, erscheint zumindest ungewiss.

„Die bleiben in der Region - Ende der Durchsage“

Schwierig könnte auch der Prozess in Kenia sein. Für das Verfahren gegen die neun Seeräuber, die die „Rheinland-Pfalz“ im März angeliefert hatte, verlangt das Gericht Aussagen der Soldaten. Die Zeitschrift „Der Spiegel“ zitiert außerdem zwei deutsche Rechtsanwälte, die die Zuständigkeit der kenianischen Justiz bestreiten und dagegen vorgehen wollten. So oder so ist die deutsche Fregatte jetzt wieder in Richtung Mombasa unterwegs, weil dort ein Bordhubschrauber ausgetauscht werden soll. Dort werden sie dann die sieben „neuen“ Gefangenen abliefern. Notfalls muss die Fahrt gedrosselt werden, wenn in Deutschland bis dahin immer noch nicht entschieden wurde, ob der Gerichtsstand Kiel oder Mombasa sein soll.

Der Streit hat inzwischen die politische Ebene erreicht. Er wird vorerst nicht zwischen den Ministerien ausgetragen, die sich auf die Formel zurückziehen, die das interministerielle Gremium gefunden hat. Nur Christian Schmidt (CSU), der Parlamentarische Staatssekretär beim Verteidigungsminister, wurde noch am Montag mit den Worten zitiert, er sei der Auffassung, dass sich die Piraten in Deutschland verantworten sollten. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CDU), warnte hingegen davor, den Piraten eine „Einladung zum Asylverfahren“ zu verschaffen, und verwies auf das Abkommen mit Kenia: „Die bleiben in der Region - Ende der Durchsage. Alles andere stößt auf unseren härtesten Widerstand,“ sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Ähnlich mehrstimmig ist das Echo in der SPD, auch hier verläuft die Grenze zwischen Innen- und Verteidigungspolitiker. Während deren verteidigungspolitischer Obmann Rainer Arnold in der „Frankfurter Rundschau“ entschieden für einen Prozess in Deutschland aussprach, wandte sich der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz dagegen.

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent in Berlin.

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