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Mißhandlungen im Irak Rotes Kreuz spricht von systematischen Folterungen

10.05.2004 ·  Offenbar gab es schon im Oktober 2003 Zeugen für systematische Folterungen im Gefängnis von Abu Ghraib. Washington erwägt, weitere Fotos von Mißhandlungen zu veröffentlichen, auch London war seit langem über Foltervorwürfe informiert.

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Vertreter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sind nach einem internen Bericht im vergangenen Oktober Zeugen systematischer Folterungen im Bagdader Abu-Ghraib-Gefängnis geworden. Dabei seien sie eindeutig zu dem Schluß gelangt, daß es sich bei den Mißhandlungen nicht um willkürliche Einzeltaten gehandelt habe, heißt es in der 24seitigen Studie.

Diese wurde am Montag vom „Wall Street Journal“ veröffentlicht und anschließend vom IKRK in Genf als authentisch bestätigt. Dem Bericht zufolge waren im Abu-Ghraib-Gefängis Brutalität und Demütigungen an der Tagesordnung. Irakische Häftlinge seien nackt in eine leere Zelle gesperrt worden und hätten dort lange Zeit bei völliger Dunkelheit ausharren müssen. Man habe ihnen Hauben über den Kopf gestülpt oder Männer dazu gezwungen, Damenunterwäsche zu tragen. Auch sei den Gefangenen mit Hinrichtungen gedroht worden. Den IKRK-Beobachtern seien zudem blaue Flecken, Brandwunden und andere Verletzungen der Häftlinge aufgefallen. „

Unangemessene Methoden

Diese Zwangsmethoden körperlicher und seelischer Art wurden vom militärischen Geheimdienst systematisch angewendet, um Geständnisse, Informationsauskünfte oder andere Formen der Zusammenarbeit von Personen zu gewinnen, die im Zusammenhang mit mutmaßlichen Sicherheitsverstößen festgenommen wurden oder als nützliche Informationsquelle galten“, heißt es in dem Bericht.

Schätzungsweise 70 bis 90 Prozent von ihnen seien allerdings zu Unrecht verhaftet worden. Schon bei der Festnahme dieser Verdächtigen seien unangemessene Methoden angewendet worden. Manchmal seien alle männlichen Familienmitglieder einschließlich Alter, Kranker und Behinderter abgeführt worden. Dabei seien Schläge, Tritte und Beleidigungen üblich gewesen. Die Mißhandlungen in der Haftanstalt wurden laut IKRK fast ausschließlich bei Verhören von Seiten des militärischen Geheimdienstes der Amerikaner angewendet. Wenn die Betroffenen aus dessen Sonderzellen in den normalen Gefängnisbereich zurückverlegt worden seien, hätten die Folterungen in der Regel aufgehört.

„Wir haben es hier mit einem breit angelegten System zu tun und nicht mit individuellen Handlungen“, bestätigte der zuständige IKRK-Direktor Pierre Krähenbühl. Er bekräftigte auch, daß seine Organisation die amerikanische Regierung schon zwischen März und November 2003 über die Vorfälle unterrichtet habe. Der im vergangenen Februar vorgelegte Bericht sei dann eine Zusammenfassung der vorherigen Informationen gewesen. Gleichwohl bedauerte Krähenbühl, daß der als vertraulich gekennzeichnete Bericht an die Öffentlichkeit gelangte.

Auch London war informiert

Inzwischen ist bekanntgeworden, daß auch die Organisation „Amnesty International“ die britische Regierung schon vor einem Jahr zum erstenmal über Mißhandlungen informiert und die Unterrichtung laufend fortgesetzt hatte

Vor einer Woche hatte Staatsminister Ingram vom Verteidigungsministerium vor dem Unterhaus auf eine Frage geantwortet, er habe „keine Berichte auswärtiger Organisationen“ über Mißhandlungen im Irak gesehen. Als das Internationale Komitee des Roten Kreuzes dem widersprach, mußte die Regierung wenige Tage später zugeben, London habe schon seit Februar eine Aufstellung des Roten Kreuzes über Foltervorwürfe. Jetzt hat „Amnesty International“ ergänzt, ein ähnliches Memorandum sei der britischen Regierung schon im Mai vorigen Jahres übergeben worden. Das war offenbar auch nur der Anfang einer fortwährenden Unterrichtung.

Foltervorwürfe und ein Todesfall

Im Mai 2003 habe Amnesty London informiert, daß Gefangene mißhandelt würden; einer sei dabei umgekommen. Im Juni hätten sich Vertreter von Amnesty und Beamte des Verteidigungs- und des Außenministeriums zusammengesetzt und über die Vorwürfe geredet. Die Regierung habe zwei Wochen später in einem Brief das Gespräch bestätigt. Im Juli habe Amnesty dem Ministerium ein weiteres Memorandum übergeben und im Oktober einen Brief an Minister Hoon geschrieben. In ihrer Antwort habe die Regierung eine Untersuchung versprochen.

Ein Sprecher der Organisation sagte: „Wir hatten eine Reihe von Gesprächen und Begegnungen mit der Regierung, die sich über ein Jahr hinzogen. Jetzt sagt die Regierung, sie sei erst im Februar über die Vorfälle ins Bild gesetzt geworden. Dabei hatte sie seit Mai 2003 Bescheid gewußt über über Foltervorwürfe und einen Todesfall.“ Der Sprecher forderte, anstelle der „geheimniskrämerischen Nachforschungen der Militärpolizei“ solle eine unabhängige und von Zivilisten geleitete Untersuchung die Wahrheit ergründen. Forderungen, den Bericht des Roten Kreuzes vom Februar zu veröffentlichen, hatte London bis jetzt immer abgelehnt.

Veröffentlichung weiterer Mißhandlungsfotos?

In der amerikanischen Regierung gibt es nach Medienberichten Meinungsverschiedenheiten über den Umgang mit bislang nicht veröffentlichten Fotos von Mißhandlungen irakischer Häftlinge. Nach einem Bericht der „New York Times“ vom Montag sollen Mitarbeiter im Weißen Haus eine rasche Veröffentlichung befürworten. Sie hätten die Sorge, daß die Bilder früher oder später an die Presse gegeben werden und den Ärger unter den Irakern und Arabern neu anheizen könnten. Dann könnten auch neue Rücktrittsforderungen an Verteidigungsminister Donald Rumsfeld laut werden.

Dagegen sollen hochrangige Mitarbeiter im Pentagon warnen, daß eine Veröffentlichung der Bilder, die Rumsfeld als eklatant brutal, sadistisch und inhuman eingestuft hatte, die anstehenden Prozesse gegen sieben Armeeangehörige gefährden könnten. Die Rechtsanwälte könnten argumentieren, daß ihre Mandanten kein faires Verfahren erhielten.

Am 19. Mai soll in Bagdad der erste Prozeß gegen den 24jährigen Militärpolizisten Jeremy Sivits beginnen. Dem Armeeangehörigen werden unter anderem Mißandlung und Grausamkeit in etwa 20 Fällen zur Last gelegt. Die „Washington Post“ schreibt unter Berufung auf einen Militäranwalt, daß dem Angeklagten im Höchstfall ein Jahr Haft, der Verlust von zwei Dritteln eines Jahresbezuges sowie die Degradierung zum einfachen Soldaten und die Entlassung aus der Armee wegen schlechter Führung drohen.

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