09.07.2010 · Im Kloster Ettal können der frühere Abt Barnabas Bögle und der frühere Prior Maurus Kraß in ihre Ämter zurückkehren. Nach Auffassung der römischen Kongregation für die Ordensleute haben die beiden Geistlichen nicht gegen die kirchlichen Leitlinien bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch verstoßen.
Im Benediktinerkloster Ettal können der frühere Abt Barnabas Bögle und der frühere Prior Maurus Kraß in ihre Ämter zurückkehren. In einem Schreiben an den stellvertretenden Abtpräses der bayerischen Benediktiner, Marianus Bieber, teilte die römische Kongregation für die Ordensleute mit, dass eine Untersuchung Bögle und Kraß entlastet habe. Es liege keine Verletzung der Leitlinien bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch vor, heißt es in dem Schreiben, das von dem Präfekten der Kongregation, Kardinal Rodé, unterzeichnet ist und vom Kloster Ettal am Freitag veröffentlicht wurde.
Das Kloster sieht sich seit Monaten massiven Vorwürfen ausgesetzt. Nach dem Schlussbericht eines Sonderermittlers sind in der Internatsschule des Klosters über Jahrzehnte hinweg Kinder und Jugendliche „brutal misshandelt, sadistisch gequält und nicht zuletzt auch sexuell missbraucht“ worden. Auf Bögle, der 2005 zum Abt gewählt worden war, und Kraß bezogen sich diese Vorwürfe nicht. Allerdings könne beiden Ordensleuten „das frühere Gewaltregime ihrer Mitbrüder“ nicht verborgen geblieben sein.
Zu dem Rücktritt von Bögle und Kraß führte der Vorwurf, sie seien bei einem Verdachtsfall aus dem Jahr 2005 nicht der Meldepflicht an den bischöflichen Beauftragten nachgekommen, welche die kirchlichen „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche“ vorschreiben. Bögle verzichtete daraufhin auf sein Amt als Abt und folgte damit einer „dringenden Bitte“ des Generalvikars des Erzbistums München, Beer; Kraß, der seit 1997 Leiter der Klosterschule war, trat kurze Zeit später zurück.
Die Erzdiözese München hatte zunächst - in die Formulierung „Amtshilfe“ gekleidet - die Ermittlungen in Ettal bei den Missbrauchsvorwürfen geprägt, obwohl das Kloster nicht dem Weisungsrecht des Erzbischofs Marx unterliegt. Erst später bemühten sich die Benediktiner, wieder als handelnde Kraft wahrgenommen zu werden. Im März fand in Ettal eine Untersuchung im Auftrag des Papstes - auf Ersuchen des Klosters - statt; diese Apostolische Visitation nahm Abt Pius Engelbert vor, der früher das Benediktinerkloster Gerleve geleitet hatte.
Der Pater hatte einen Jungen am Rücken gestreichelt
In seinem Bericht, auf den Kardinal Rodé in seinem Schreiben an die bayerischen Benediktiner Bezug nimmt, der aber nicht veröffentlicht worden ist, kommt der Visitator zu der Bewertung, dass die Meldepflicht nicht verletzt worden sei. Abt Bögle habe alles getan, „was von der Sache her geboten war“. In dem Fall aus dem Jahr 2005 hatte ein Pater einen weinenden Jungen, der bäuchlings auf dem Bett lag, unter dem T-Shirt am Rücken gestreichelt. Auf eine Beschwerde von Schülern hin wurde er von pädagogischen Aufgaben entbunden. Abt Bögle holte ein Gutachten bei einem renommierten Psychiater ein, der zu dem Schluss kam, es lägen keine Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch und Pädophilie vor. Der Pater wurde an einen anderen Ort versetzt und mit Verwaltungsaufgaben betraut, später auch in der Seelsorge und Jugendarbeit eingesetzt.
Im Kern der Auseinandersetzung um die Rücktritte von Bögle und Kraß geht es damit um die Frage, ob bei einer solchen Sachlage eine Meldepflicht nach den Leitlinien gegeben war. Die Kurie verneint diese Frage, allerdings ohne die Begründung des Visitators zu veröffentlichen. Ein Sprecher des Erzbistums München verwies darauf, dass es weiterhin unterschiedliche Auffassungen bei der Frage der Einhaltung der Meldepflicht gebe. Selbstverständlich akzeptiere das Erzbistum aber die Entscheidung Roms. Die Wahl eines Abtes in Ettal soll noch in diesem Monat stattfinden.