14.04.2007 · Dass Günther Oettinger in der Trauerrede auf seinen Amtsvorgänger Filbinger diesen zum „Gegner des NS-Staates“ emporhob, ist mehr als erstaunlich. Die Kanzlerin war gut beraten, schnell zu reagieren. Jetzt muss Oettinger sich erklären.
Von Rainer BlasiusDie Bundeskanzlerin hat schnell reagiert. In einem Telefongespräch ging sie auf Distanz zur Trauerrede von Ministerpräsident Oettinger auf Hans Filbinger. Der hatte einst die Villa Reitzenstein verlassen müssen, weil er sich selbst sein politisches Grab geschaufelt hatte - und nicht etwa, wie jetzt häufig zu lesen und hören ist, weil er im Zweiten Weltkrieg an Todesurteilen gegen deutsche Soldaten „mitgewirkt“ hatte.
Hätte er 1978 selbstkritisch zu seiner Funktion im „Dritten Reich“ gestanden, wäre ihm wahrscheinlich ein Überleben im Amte möglich gewesen, zumal sich nur wenige Belege für das Verdikt vom „furchtbaren Juristen“ fanden - auch nicht bei Rolf Hochhuth, der jetzt in rechthaberischer Weise gegen den Verstorbenen nachmunitioniert.
Seinen Sturz hat Filbinger nie verwunden. Mit allen Mitteln kämpfte er um seine Rehabilitierung. „Ich bin aber nicht bereit, schwerste Ehrverletzungen im Namen der Meinungsfreiheit hinzunehmen“, erklärte er beim Rücktritt. Später berief er sich gern auf die Äußerung seines Vorvorgängers als Ministerpräsident, des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Gebhard Müller, dass Filbinger „furchtbares, nicht wieder gutzumachendes Unrecht geschehen“ sei.
Ein Widerstandskämpfer?
Die Sicht hat sich offensichtlich bei Filbingers Nachfolgern durchgesetzt. Dass ihn Oettinger im Freiburger Münster zusätzlich zum „Gegner des NS-Staates“ - warum nicht gleich zum Widerstandskämpfer? - emporhob, ist allerdings mehr als erstaunlich. Verfügt Stuttgart etwa über bislang unbekanntes Quellenmaterial, mit dem die kühne Behauptung zu belegen wäre?
Die Kanzlerin tat jedenfalls gut daran, Oettinger darauf hinzuweisen, dass ihr in der Trauerrede etwas gefehlt habe: der „Blick auf die Gefühle der Opfer und Betroffenen“, also auch derer, die in die Mühlen der Wehrmachtsjustiz geraten sind.
Vor fast dreißig Jahren hatte Erhard Eppler dem früheren Marinestabsrichter bereits treffend ein „pathologisch gutes Gewissen“ attestiert. Nun meldet sich der schwäbische SPD-Veteran wieder zu Wort, bezeichnet Oettingers Rede vorsichtig „als mindestens sehr pauschal“ und charakterisiert Filbinger salomonisch: „Er war wahrscheinlich weder ein wirklicher Nazi, noch war er ein entschiedener Gegner. Das war das Normale damals.“ Dieser Sichtweise des Landsmannes sollte sich Oettinger durch ein eigenes klärendes Wort doch wohl anschließen können.
Rainer Blasius Jahrgang 1952, Redakteur in der Politik, zuständig für „Politische Bücher“.
Jüngste Beiträge