13.09.2005 · Die Menschenrechtskommission sieht sich als Garant bürgerlicher Freiheitsrechte, doch befindet sie sich in einer Glaubwürdigkeitskrise. Kofi Annan will daher einen radikalen Neubeginn.
Die Reform der Menschenrechtskommission ist neben der Erweiterung des Sicherheitsrates jenes Projekt, das noch am ehesten öffentliches Interesse weckt.
Die alljährlich im Frühjahr tagende Kommission, die zu einem ständigen Menschenrechtsrat in Genf umgebildet werden soll, ist wichtig als Garant bürgerlicher Freiheitsrechte.
Versammlung von Heuchlern?
Dieser Aufgabe wurde sie nicht mehr gerecht, weil sie an Glaubwürdigkeit verlor. Sie ähnelte zuletzt einer Versammlung von Heuchlern, die die großen „Sünder“ laufen ließ und nur ein paar kleine bestrafte, wie etwa Kuba.
Ursache für die selektive Anwendung der Menschenrechtsnormen war, daß die turnusweise wechselnden 54 Mitgliedstaaten von regionalen Gruppen bestimmt wurden. So durften gelegentlich auch die Sünder selbst, Libyen und Sudan etwa, Richter spielen.
Radikaler Neubeginn
Kofi Annan strebt einen radikalen Neubeginn an. Sein Wunsch nach einem kleineren und glaubwürdigeren Gremium wurde indes verwässert, weil alle Weltregionen im Rat angemessen vertreten sein wollen. Vielen Staaten liegt daran zu verhindern, daß fast nur Länder mit westlicher Rechtstradition über die Menschenrechte urteilen.
Der Rat dürfte daher ähnlich groß werden, wie die Kommission es ist; geplant sind 30 bis 50 Mitglieder (wobei die Amerikaner mahnen, 30 seien genug). Künftig wählt jedoch nicht mehr der Wirtschafts- und Sozialrat (Ecosoc), sondern die Vollversammlung die Mitglieder - und zwar mit Zweidrittelmehrheit. Nur wer gute Arbeit leistet, soll auf Wiederwahl hoffen dürfen.
Maß an Menschenrechtsachtung umstritten
Für eine dreijährige Mitgliedschaft im Rat soll es zwei Auswahlkriterien geben. Die „gleichwertige geographische Verteilung“ ist unumstritten, wohl aber die Frage, welches Maß an Achtung der Menschenrechte vom Mitglied zu verlangen ist. Hier dürfte die Abschlußerklärung des UN-Gipfels vage bleiben.
Es solle „angemessen“ berücksichtigt werden, was das Mitglied zu Entwicklung und Schutz der Menschenrechte beitrage. Jedes Land im Rat müßte sich zudem einer speziellen Überprüfung unterziehen, sofern es nicht zuvor im Rahmen des regulären Prüfverfahrens untersucht wurde.
Für diese Reform gibt es eine Mehrheit und keinen grundsätzlichen Dissens zwischen Amerika und Europa. Unklar ist hingegen, ob China einverstanden ist. Das dürfte, ähnlich wie bei Rußland, vor allem davon abhängen, wie „weich“ das Kriterium für die Mitgliedschaft formuliert wird. Denn Rußland und China können vom Gremium nicht ausgeschlossen werden. Nur kleinere Länder, wie etwa Kuba, wettern offen gegen die Reform.