09.12.2008 · Die Empörung über Mord und Folter, über Sklaverei und Beschneidungen ist seit langem nicht mehr nur ein Pflichtteil in Sonntagsreden. Kongo, Georgien und Tibet haben eines gemeinsam: die Verletzung der Rechte von Menschen.
Von Reinhard MüllerKongo, Georgien und Tibet haben eines gemeinsam: Zumindest für kurze Zeit standen sie im Scheinwerferlicht. Und das aus einem Grund: Es ging nicht (nur) um staatliche Souveränität, sondern vor allem um die Verletzung der Rechte von Menschen.
Die Empörung über Mord und Folter, über Sklaverei und Beschneidungen ist seit langem nicht mehr nur ein Pflichtteil in Sonntagsreden. Zur Verhinderung von (weiteren) Menschenrechtsverletzungen werden - auch deutsche - Soldaten in alle Welt geschickt. Der Kosovo-Krieg wurde mit einem Völkermord an den in der damals südserbischen Provinz lebenden Albanern begründet. Kein verbrecherischer Soldat und kein Staatschef - so der hohe Anspruch - soll sich mehr hinter der Souveränität seines Staates verschanzen können.
„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
Während der einstige chilenische Diktator Pinochet noch nach einem längeren Zwangsaufenthalt in London hochbetagt in seiner Heimat unter Hausarrest starb, erlebte der frühere jugoslawische Staatschef Milosevic das Ende seiner Tage in einer kleinen Haager Zelle. Dort hatte er sich jahrelang der Anklage vor dem vom UN-Sicherheitsrat geschaffenen Tribunal zu stellen. Und der Ankläger des jüngeren ständigen Internationalen Strafgerichtshofs hat gar einen Haftbefehl gegen den amtierenden sudanesischen Präsidenten Bashir beantragt. Wenn sich darüber hinaus die Staatengemeinschaft schon auf dem Millenniumsgipfel auf eine weltumspannende Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten verständigte und der Internationale Gerichtshof nicht zuletzt wegen der Verletzung von Menschenrechten so viel Arbeit hat wie noch nie, so baut dies auf einer Entwicklung auf, die vor genau sechzig Jahren begann.
Fast gemeinsam mit der Völkermord-Konvention erblickte die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ das Licht der Welt. Neu waren damals weder das Verbot des Sklavenhandels noch die Einhegung des Kriegsrechts. Doch rückte nun - nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs - der einzelne Mensch in den Mittelpunkt: als Subjekt mit eigenen Rechten, die ihm nicht kraft der Verleihung durch einen Staat, sondern aufgrund seiner Würde zustehen. Das kommt im deutschen Grundgesetz vorbildhaft zum Ausdruck.
Der Kampf für die Menschenrechte als Kreuzzug des Westens
Das ist jedoch zunächst lediglich ein Anspruch, den es einzulösen gilt. Während es auf dem Gebiet des Europarats, das auch Russland und die Türkei umfasst, immerhin ein gerichtliches Kontrollsystem gibt (das nicht ohne Grund stark überlastet ist), fehlt es an einer vergleichbaren weltumspannenden Instanz. Das liegt an den unterschiedlichen Verständnissen von Menschenrechten und am hergebrachten Souveränitätsgedanken. Ein massives militärisches Eingreifen zugunsten der Rechte von Menschen ging in der Regel auf den UN-Sicherheitsrat zurück - oder auf einzelne Staaten, die etwa ihre Angehörigen retteten und den Menschenrechtsschutz zum Vorwand für eine Aggression nahmen.
Dass der Kosovo-Krieg der Nato zwar unter Berufung auf zahlreiche Resolutionen, aber letztlich ohne ein Mandat zur Gewaltanwendung stattfand, was von Russland bis heute stark kritisiert wird, zeigt: Der Kampf für die Menschenrechte wird vielfach als Kreuzzug des Westens aufgefasst.
Meilenweit von unserem Freiheitsverständnis entfernt
Tatsächlich liegt hier eine große Herausforderung. Was wollen wir den anderen denn noch alles aufzwingen? Den Einsatz für Frauenrechte in Afghanistan, Meinungsfreiheit in Peking und bald vielleicht Klimaschutz in Kongo mögen manche ins Lächerliche ziehen. Andere Kulturen - nicht zuletzt der Islam - scheinen meilenweit von unserem Freiheitsverständnis entfernt zu sein. Bemerkenswert ist aber, dass in keiner Weltgegend und in keiner Weltreligion eine grundsätzliche Ablehnung universal geltender Menschenrechte herrscht. Auch muslimische Staaten öffnen sich. So forderte unlängst Pakistan im Menschenrechtsrat Bahrein dazu auf, die Stellung der Frauen zu verbessern. Und Qatar fragte Japan ebenfalls, wie es die Diskriminierung von Frauen beseitigen wolle.
Auf der anderen Seite ist eine gewisse Übersättigung und Überforderung nicht zu leugnen. Soziale Rechte wie ein Recht auf Arbeit (das nicht als Anspruch auf einen Arbeitsplatz missverstanden werden darf) wie auch Gruppenrechte - an erster Stelle das Selbstbestimmungsrecht der Völker - haben ebenfalls eine lange Tradition. Doch die zügige weltweite Durchsetzung deutscher Sozial- und Minderheitenstandards wäre nicht nur anmaßend, sondern gegenüber den „unterentwickelten“ Ländern auch ungerecht.
Bloß der Anfang eines Siegeszugs
Dass auch heute noch massiv Menschenrechte verletzt werden, wie täglich in den Nachrichten zu sehen ist, sollte freilich nicht zu dem Schluss verleiten, die Entwicklung der Menschenrechte sei keine Erfolgsgeschichte. Die „Allgemeine Erklärung“ ist der Anfang eines Siegeszugs, der noch keinesfalls beendet ist. Zwar gab es weder vor sechzig Jahren noch gibt es heute einen Weltgesetzgeber. Aber die Menschenrechtserklärung ist durch Verträge konkretisiert und verbindlich geworden. Verstöße ändern daran nichts. Das Beispiel zeigt: Empfehlungen können eine große politische Wirkung haben. Der Anspruch heißt heute: Kein Staat wird dauerhaft und erfolgreich in der globalisierten Welt bestehen, der nicht die Menschenrechte achtet.
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Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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