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Meldegesetz Melde sich, wer kann

 ·  Die Empörung über das neue Meldegesetz ist groß. Doch die Empörten spielen sich auch ein wenig auf. Dabei gäbe es so viele Gründe, sich zu empören!

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Eine Werbung für den Parlamentarismus ist es nicht, wie das Meldegesetz durch den Innenausschuss und dann in zweiter und dritter Lesung durchs Plenum des Bundestags geschleust wurde. Allerdings sollten sich die Empörten, die auf einen zuletzt noch geänderten Absatz in Paragraph 44 gestoßen wurden, nicht als Retter von Demokratie und Datenschutz aufspielen.

Ginge das Gesetz, was jetzt nicht mehr zu erwarten ist, unverändert durch den Bundesrat, würde sich allzu viel gegenüber der bestehenden Praxis nicht ändern. Auch jetzt gilt, dass Daten zu gewerblichen Zwecken gegen Gebühr weitergegeben werden dürfen, was nicht ausdrücklich die Einwilligung des Betroffenen voraussetzt, sondern „nur“ durch dessen Widerspruch verhindert werden kann.

Dass dieser Widerspruch jedoch im neuen Gesetz nicht wirksam werden soll, wenn Adresshändler die ihnen bereits vorliegenden Daten überprüfen wollen, geht zu weit. Allerdings wäre dieses Dienstleistungsverfahren nur die Konsequenz daraus, dass die Bürger ihre Daten, und zwar nicht nur Meldedaten, für alle möglichen gewerblichen Zwecke bedenkenlos preisgeben. Darüber empört sich niemand.

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Jahrgang 1962, verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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