09.07.2012 · Die Empörung über das neue Meldegesetz ist groß. Doch die Empörten spielen sich auch ein wenig auf. Dabei gäbe es so viele Gründe, sich zu empören!
Von Jasper von AltenbockumRichtlinien für Lesermeinungen
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Gleichentags verabschiedet der Bundestag einen Antrag zur Gründung
der Stiftung Datenschutz des Bundes (Top 14), mit dem Stiftungszweck das
Bewusstsein der Bevölkerung für den sensiblen Umgang mit
persönlichen Daten zu schärfen!
Man kann nur hoffen, dass der Bundestag den Stiftungsrat redlich wählt.
Schiri, wir wissen, wo du wohnst
Es wurde schon vielfach darauf hingewiesen, daß es ein
fundamentaler Unterschied ist, ob ich meine Daten - wenn auch noch so
blauäugig - selbst zur Vefügung stelle oder ob dies Dritte tun
oder gar der Staat tut. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein total
unterschätzter Standortvorteil Deutschlands. Selbst wenn sie sich
in der Realität oft als Fiktion erweist. Der Schutz der eigenen
Daten gehört gerade in Zeiten der umfassenden
Datenspeicherungsmöglichkeiten zu den Essentials eines Rechtsstaates.
PS: Die Financial Times Deutschland entblödet sich in ihrem
heutigen Kommentar nicht, dem wirtschaftlichen Interesse an einer
Schuldnerverfolgung im Einzelfall gegenüber dem generellen
Datenschutz Vorrang einzuräumen. Soweit ist das
öffentlich-mediale Bewußtsein schon verkommen. Und was der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uhl dazu heute
morgen in einem Radio-Interview verbreitete, ist so haarsträubend,
daß man es nicht für möglich gehalten hätte.
Staat hat besondere Schutzpflicht
Meiner festen Überzeugung nach hat der Staat eine besondere
Schutzpflicht für alle von ihm zwangsweise erhobenen
persönlichen Daten. Es kann auch nicht seiner Aufgabe sein, der
Werbewirtschaft die passgenaue Zuschneidung irgendwelcher
Werbebotschaften an Zielgruppen zu erleichtern bzw. Profile von Kunden
zu erstellen.
Man fragt sich unwillkürlich welche Interessen unsere
Parlamentarier eigentlich wahrnehmen; wenn sich jeder klarmacht, welche
Daten der Staat von uns in Datenbanken schon gesammelt hat (Steuer,
Straftaten, Grundbuch, Konten, Maut, Standesamt etc. pp.) dann kann
einem nur schlecht werden bei dem Gedanken, dass diese irgendwann an
Private verscheuert werden könnten. Kann das jemand bei diesem
Verhalten unserer Abgeordneten wirklich ausschließen? Wehret den Anfängen!!
Wenige Daten von Einzelpersonen werden heute gegeben
Bei öffentlichem Interesse Daten von Gruppen, bei berechtigem Interesse mehr Daten von Einzelnen. Aber "gewerbliche Zwecke" ist weder öffentliches Interesse noch genügend berechtigt, um Daten von Unbekannten einfach so zu geben.
Bei aller Preisgabe an Daten durch uninformierte Mitbürger muss man
bei der ganzen Sache einen wesentlichen Punkt unterscheiden: bei der
einen Datenpreisgabe kann ich es als informierter Bürger
verhindern, bei der anderen nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Entscheidung zur
Vorratsdatenspeicherung die informationelle Selbstbestimmung quasi
proklamiert. Als eigenständiger Bürger muss ich doch
entscheiden dürfen, an wen ich Daten weitergebe oder nicht. Die
Vor- und Nachteile muss ich doch selber abwägen dürfen.
All dies wird nicht beachtet, wenn ich einer Datenweitergabe nicht
widersprechen kann.
In der Anfangsphase des Internets wurden Spammer mit dem Sourcecode des
X11-Windowsystems "zugemüllt". Vielleicht sollte man die
Parlamentarier, die für das Gesetz gestimmt haben, mit der
zusätzlichen Werbung, die man dann erhält, ebenfalls
zu"spammen" (in der realen Welt). Arme Post...
Ich denke, es wundern sich eine ganze Menge Menschen, wie blauäugig
viele andere gegenüber Unternehmen mit ihren Daten umgehen. Und
öffentliche Debatten darüber gibt es auch nicht wenige.
Aber selbst wenn das nicht so wäre, wäre es noch längst
kein Grund, bei diesem Thema still zu bleiben. Staatlicher Datenverkauf,
gegen den man sich nicht wirkungsvoll wehren kann, ist ja wohl eine
andere Dimension als private, nennen wir es mal freundlich
Offenherzigkeit, für die letztlich jeder selbst verantwortlich ist.
Abgesehen davon wäre die Empörung vermutlich deutlich kleiner,
wenn die nachteilige Textänderung nicht in letzter Minute
eingebracht worden wäre. Da sollte jedem Beteiligten klar sein, das
so etwas im Zweifel doppelten Argwohn hervorruft. Und das zu recht.
Aus dem Tollhaus: Die Empörer empören sich über sich selbst.
Was ist das für ein übles Verwirrspiel? Wer hat denn dieses Gesetz bei Nacht und Nebel durch die Abstimmung geschleust? Die Abgeordneten, die für das Gesetz gestimmt und verabschiedet haben, gehören namentlich genannt und die Rädelsführer der hinterlistigen Paragraphenänderung, die nun niemand vorgenommen haben will, gehören ermittelt. Punkt!