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Meldegesetz Melde sich, wer kann

 ·  Die Empörung über das neue Meldegesetz ist groß. Doch die Empörten spielen sich auch ein wenig auf. Dabei gäbe es so viele Gründe, sich zu empören!

Artikel Lesermeinungen (7)

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markus wagner
markus wagner (mrttt) - 10.07.2012 12:17 Uhr

Hohn oder Ironie

Gleichentags verabschiedet der Bundestag einen Antrag zur Gründung der Stiftung Datenschutz des Bundes (Top 14), mit dem Stiftungszweck das Bewusstsein der Bevölkerung für den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten zu schärfen!
Man kann nur hoffen, dass der Bundestag den Stiftungsrat redlich wählt.

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gisbert heimes

Schiri, wir wissen, wo du wohnst

Es wurde schon vielfach darauf hingewiesen, daß es ein fundamentaler Unterschied ist, ob ich meine Daten - wenn auch noch so blauäugig - selbst zur Vefügung stelle oder ob dies Dritte tun oder gar der Staat tut. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein total unterschätzter Standortvorteil Deutschlands. Selbst wenn sie sich in der Realität oft als Fiktion erweist. Der Schutz der eigenen Daten gehört gerade in Zeiten der umfassenden Datenspeicherungsmöglichkeiten zu den Essentials eines Rechtsstaates.

PS: Die Financial Times Deutschland entblödet sich in ihrem heutigen Kommentar nicht, dem wirtschaftlichen Interesse an einer Schuldnerverfolgung im Einzelfall gegenüber dem generellen Datenschutz Vorrang einzuräumen. Soweit ist das öffentlich-mediale Bewußtsein schon verkommen. Und was der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uhl dazu heute morgen in einem Radio-Interview verbreitete, ist so haarsträubend, daß man es nicht für möglich gehalten hätte.

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Detlef Müller

Staat hat besondere Schutzpflicht

Meiner festen Überzeugung nach hat der Staat eine besondere Schutzpflicht für alle von ihm zwangsweise erhobenen persönlichen Daten. Es kann auch nicht seiner Aufgabe sein, der Werbewirtschaft die passgenaue Zuschneidung irgendwelcher Werbebotschaften an Zielgruppen zu erleichtern bzw. Profile von Kunden zu erstellen.
Man fragt sich unwillkürlich welche Interessen unsere Parlamentarier eigentlich wahrnehmen; wenn sich jeder klarmacht, welche Daten der Staat von uns in Datenbanken schon gesammelt hat (Steuer, Straftaten, Grundbuch, Konten, Maut, Standesamt etc. pp.) dann kann einem nur schlecht werden bei dem Gedanken, dass diese irgendwann an Private verscheuert werden könnten. Kann das jemand bei diesem Verhalten unserer Abgeordneten wirklich ausschließen? Wehret den Anfängen!!

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Sophia Orti
Sophia Orti (rum) - 09.07.2012 21:21 Uhr

Wenige Daten von Einzelpersonen werden heute gegeben

Bei öffentlichem Interesse Daten von Gruppen, bei berechtigem Interesse mehr Daten von Einzelnen. Aber "gewerbliche Zwecke" ist weder öffentliches Interesse noch genügend berechtigt, um Daten von Unbekannten einfach so zu geben.

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Michael Thomas

Preisgabe von Daten

Bei aller Preisgabe an Daten durch uninformierte Mitbürger muss man bei der ganzen Sache einen wesentlichen Punkt unterscheiden: bei der einen Datenpreisgabe kann ich es als informierter Bürger verhindern, bei der anderen nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung die informationelle Selbstbestimmung quasi proklamiert. Als eigenständiger Bürger muss ich doch entscheiden dürfen, an wen ich Daten weitergebe oder nicht. Die Vor- und Nachteile muss ich doch selber abwägen dürfen.

All dies wird nicht beachtet, wenn ich einer Datenweitergabe nicht widersprechen kann.

In der Anfangsphase des Internets wurden Spammer mit dem Sourcecode des X11-Windowsystems "zugemüllt". Vielleicht sollte man die Parlamentarier, die für das Gesetz gestimmt haben, mit der zusätzlichen Werbung, die man dann erhält, ebenfalls zu"spammen" (in der realen Welt). Arme Post...

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Veit Wittmann
Veit Wittmann (vemit) - 09.07.2012 18:25 Uhr

Darüber empört sich niemand?

Ich denke, es wundern sich eine ganze Menge Menschen, wie blauäugig viele andere gegenüber Unternehmen mit ihren Daten umgehen. Und öffentliche Debatten darüber gibt es auch nicht wenige.

Aber selbst wenn das nicht so wäre, wäre es noch längst kein Grund, bei diesem Thema still zu bleiben. Staatlicher Datenverkauf, gegen den man sich nicht wirkungsvoll wehren kann, ist ja wohl eine andere Dimension als private, nennen wir es mal freundlich Offenherzigkeit, für die letztlich jeder selbst verantwortlich ist.

Abgesehen davon wäre die Empörung vermutlich deutlich kleiner, wenn die nachteilige Textänderung nicht in letzter Minute eingebracht worden wäre. Da sollte jedem Beteiligten klar sein, das so etwas im Zweifel doppelten Argwohn hervorruft. Und das zu recht.

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Dr. Michael Menzel

Aus dem Tollhaus: Die Empörer empören sich über sich selbst.

Was ist das für ein übles Verwirrspiel? Wer hat denn dieses Gesetz bei Nacht und Nebel durch die Abstimmung geschleust? Die Abgeordneten, die für das Gesetz gestimmt und verabschiedet haben, gehören namentlich genannt und die Rädelsführer der hinterlistigen Paragraphenänderung, die nun niemand vorgenommen haben will, gehören ermittelt. Punkt!

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Jahrgang 1962, verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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