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Meinungsfreiheit Die roten Linien

09.09.2010 ·  Nicht nur der Fall Sarrazin wirft wieder die Frage auf, wie weit in Deutschland die Meinungsfreiheit reicht. Sie gilt auch für Äußerungen, die eine Kanzlerin „überhaupt nicht hilfreich“ findet.

Von Berthold Kohler
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Sanssouci, ganz und gar nicht sorgenlos: Scharfschützen auf den Dächern, Sicherheitsvorkehrungen wie für den amerikanischen Präsidenten. Kommt Sarrazin zu einer Lesung? Nein, es wird ein Preis an den dänischen Karikaturisten Westergaard vergeben, der Mohammed mit einer Zündschnur gezeichnet und sich damit in Todesgefahr gebracht hat. Die Bombe dieses Tages aber ist eine andere: Die Bundeskanzlerin hält die Hauptrede zur Preisverleihung und lässt sich mit Westergaard ablichten. Angela Merkel ist die erste westliche Regierungschefin, die sich derart demonstrativ an die Seite des bei weitem nicht nur aus der islamischen Welt zum Widerruf aufgeforderten Künstlers stellt - und damit auf die Seite der Meinungs- und Pressefreiheit. Das musste man bei einer zur Vorsicht neigenden Politikerin wie ihr nicht unbedingt erwarten.

Erst recht nicht zu einer Zeit, in der jeder Satz der Kanzlerin zur Meinungsfreiheit an ihrem eigenen Verhalten in einem anderen Fall gemessen wird, der die Deutschen gegenwärtig sogar noch mehr erregt als die Atomkraft. Frau Merkel aber will, obwohl sie Sarrazin bestenfalls auch für eine Art Karikaturisten hält, keine Verwandtschaft der Debatten erkennen: „Das Thema Sarrazin ist aber gerade kein Thema der Gefährdung der Meinungsfreiheit, sondern es geht darum, ob und gegebenenfalls welche Folgen zum Beispiel ein Buch für einen Autor in einer besonders wichtigen öffentlich-rechtlichen Institution haben kann oder nicht.“

Die Einmischung der Kanzlerin und des Bundespräsidenten

Nun ist in der Tat noch kein Kopfgeld auf Sarrazin ausgesetzt worden, und es fanden sich auch mutige Blätter, die sein Buch in Auszügen vorab abdruckten. Die Behauptung, es gehe im Fall Sarrazin nicht um die Meinungsfreiheit, steht jedoch nicht nur dann auf tönernen Füßen, wenn man ihr ausgerechnet die Begründung folgen lässt, es gehe ja nur um die Folgen, die Sarrazin aus der Wahrnehmung seiner Meinungsfreiheit erwüchsen.

Aus Sicht der obersten Rezensentin der Republik schrieb Sarrazin ein Buch voller „äußerst verletzender“ und „diffamierender“ Äußerungen, das „überhaupt nicht hilfreich“ sei. Wegen dieses Buches, das die Bundesbank zunächst zur Privatsache erklärt hatte, verliert Sarrazin nun seine Beschäftigung bei der Bundesbank; seine Partei will ihn noch ausschließen. Die Einmischung der Kanzlerin und auch des Bundespräsidenten, der sich in diesem präzedenzlosen Verfahren, hätte es an einem ordentlichen Gericht stattgefunden, für befangen hätte erklären müssen, zeigt, dass hier tatsächlich wegen Verstößen gegen einen Verhaltenskodex verhandelt wurde - allerdings nicht nur gegen den von einer Bank aufgestellten.

Die Botschaft für Sarrazin, aber auch andere potentielle Abweichler vom politischen Mainstream, die Sarrazins der Zukunft, ist klar: Wer solche „überhaupt nicht hilfreichen“ Bücher schreibt, muss sich auf politische und gesellschaftliche Ächtung gefasst machen. Letzteres hat in Sarrazins Fall, sehr zur Enttäuschung und Überraschung seiner Scharfrichter, nicht mehr ganz funktioniert. Aber auch Sarrazin braucht Polizeischutz. In Potsdam wollten Künstler, gewöhnlich große Freunde der Kunst- und Meinungsfreiheit, nicht mehr ihre Bühne betreten, wenn Sarrazin auf ihr seine Thesen verteidigen dürfe. Die Freiheit der Andersdenkenden war einmal. Auch Voltaire scheint in Potsdam und Berlin nicht mehr häufig gelesen zu werden.

Die Methode Ausschlussandrohung

Das ist das Metathema, das den Erregungspegel des Volkes im Fall Sarrazin hoch hält: Was darf man in dieser Republik sagen und schreiben, ohne die mitunter bis zur Existenzgefährdung reichende „Menschenverachtung“ zu erfahren, die Sarrazins Kritiker nur bei ihm erkennen können? Und wer bestimmt die Grenzen des Meinungskorridors? Beides war jahrzehntelang geklärt: Die Linke in Politik und Publizistik zog die roten Linien, von der Ausländerpolitik bis zur Vergangenheitsbewältigung. Hinter dem autoritären Gebaren der Antiautoritären zeigt sich ein tiefes Misstrauen dem Urteilsvermögen des Volkes gegenüber. Die Methode Ausschluss(androhung) statt argumentative Auseinandersetzung findet bis heute reichlich Anwendung: von der auch auf diesem Feld stromlinienförmig gewordenen CDU bis zur SPD, von der Bundesbank bis zur Vertreibungsstiftung, wo sich jetzt schon Mitglieder selbst ausschließen, wenn andere nicht ausgeschlossen werden.

Ob Hohmann, Clement, Sarrazin oder Steinbach: In keinem dieser Fälle wurde aufgedeckt, dass gegen ein Strafgesetz verstoßen worden ist. Jedenfalls einem Teil der Eliten dieses Landes scheint das Wissen abhandengekommen zu sein, dass die für die Demokratie konstitutive Meinungsfreiheit nicht nur für Meinungen gilt, die von der Kanzlerin als hilfreich und von besonders klugen Kolumnisten als diskussionswürdig und dem gerade geltenden Stand der Wissenschaft entsprechend angesehen werden, sondern auch für falsche, verwerfliche und abwertende Äußerungen bis an die Grenze anderer, von der Verfassung garantierter Rechtsgüter. Es nutzt der Demokratie nicht, wenn dieser Raum in ihrem Namen immer wieder verkleinert wird. Es schadet ihr.

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Jahrgang 1961, Herausgeber.

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