15.10.2010 · Wie viel Grundrechte in einer Gesellschaft wert sind, zeigt sich im Umgang mit den öffentlich Verfemten, die sich mit ihren Äußerungen jenseits des akzeptierten Meinungsrinnsals bewegen. Dabei ist in Deutschland vor allem wichtig ist, wer etwas sagt. Auf den Inhalt kommt es dann weniger an.
Von Reinhard MüllerDie Mehrheit der Deutschen in der NS-Zeit war gar nicht antisemitisch. Im Gegenteil: Es gab sogar eine „deutsch-jüdische Symbiose unter dem Hakenkreuz“. Eine unerhörte These. Darf man das sagen? Oder muss man solche Meinungen nicht unterdrücken? So geschah es. Ein Aufsatz mit jenen Aussagen war in der Zeitschrift „Deutschland Archiv“ erschienen, die im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben wird. Als schon Tausende von Exemplaren ausgeliefert waren, zog die Leitung der Bundeszentrale die restlichen Zeitschriften ein und entschuldigte sich bei ihren Lesern. Der Autor, ein emeritierter Politikwissenschaftler, fühlte sich dadurch verunglimpft – und bekam kürzlich vom Bundesverfassungsgericht recht.
Der Wissenschaftler, so die Karlsruher Richter, werde als Autor eines Aufsatzes dargestellt, „der nicht mehr diskursiv erörtert, sondern nur noch makuliert werden kann“. Das könne vor dem Hintergrund des Themas Antisemitismus zu einer „erheblichen Stigmatisierung“ führen. Zwar kann die Bundeszentrale selbst entscheiden, was sie druckt. Sie darf sich auch distanzieren. Aber sie muss sich als Anstalt des öffentlichen Rechts um Ausgewogenheit bemühen. Das Verfassungsgericht hält – in bemerkenswerter Klarheit – Äußerungen der Bundeszentrale für „ausgeschlossen“, die allein dazu dienen, „eine von ihr für richtig gehaltene spezifische Geschichtsinterpretation zur Geltung zu bringen und als einzig legitim und vertretbar hinzustellen“.
Die Ausreißer verstoßen gegen das, „was man sagen darf“
In der Tat: Wie viel Grundrechte in einer Gesellschaft wirklich wert sind, zeigt sich im Umgang mit den öffentlich Verfemten; mit denen, die als Spinner gelten oder welche sind (wer will das schon auseinanderhalten?), die sich mit ihren Äußerungen jenseits des allseits akzeptierten Meinungsrinnsals bewegen. Staatlich angeordnete (siehe DDR) oder empfohlene (siehe Bundesrepublik) Demonstrationen sind dagegen kein wirklicher Ausweis von Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Das gilt auch für die Proteste gegen „Stuttgart 21“, denn diese genießen breite Sympathie in Parteien und Medien.
Bei den Ausreißern, die der Ächtung anheimfallen, handelt es sich fast immer um solche, die gegen die zwingenden Gebote des nachkriegsdeutschen Umgangs mit der Geschichte verstoßen – gegen das, „was man sagen darf“. Die Bundeszentrale für politische Bildung trägt ihren Namen schließlich nicht umsonst. Die Bundeskanzlerin würde wohl von Staatsräson sprechen, und das ist ja auch verständlich: undenkbar, dass hierzulande ein uniformierter Aufzug von Nationalsozialisten durch eine Gegend erlaubt würde, in der viele Holocaust-Überlebende wohnen. So geschehen in den Vereinigten Staaten 1977 – letztlich entschieden vom Obersten Gerichtshof.
Nichtachtung statt Verbot
Ein Vorbild? So wie das Rechtssystem insgesamt, wurzelt auch das Freiheitsdenken in historischen Erfahrungen. Die ließen Deutschland nach dem Krieg einen anderen Weg einschlagen. Sie haben uns allerdings nicht daran gehindert, die Dogmen politischer Korrektheit und rigider Antidiskriminierung von Amerika zu übernehmen.
Aber der Grundgedanke ist richtig, dass alle Äußerungen, die nicht zu Hass oder Gewalt aufrufen, erst einmal ertragen werden müssen. Nicht in dem Sinn, dass man sich nicht erbittert gegen sie wehren dürfte. Aber eben mit Argumenten oder mit Nichtachtung, aber nicht mit Verbot oder Ausschluss. Der SPD-Vorsitzende Gabriel zitierte im Fernsehen Sarrazins Forderung nach Kinderprämien für bestimmte Akademiker, und fügte hinzu, wer sich von „solchem Unsinn“ nicht distanziere, schade der Integrationsdebatte. Mag sein – aber ein Parteiausschlussverfahren? Seit wann genau darf man in der SPD (CDU, DGB, DFB, EKD etc.) nicht mehr Unsinn verkünden? Sollte das die neue Linie sein, so können Parteitage bald in Gabriels Wohnzimmer stattfinden.
Gegen radikale Ansichten hilft Gelassenheit
So weit wird es aber schon deshalb nicht kommen, weil in Deutschland vor allem wichtig ist, wer etwas sagt. Auf den Inhalt kommt es dann weniger an. Auch das hängt wieder mit der Vergangenheit zusammen. Immer noch gibt es Täter und Opfer. Wer auf der Seite der Opfer verortet wird, darf fast alles sagen. Und natürlich ist es tatsächlich nicht unwichtig, wer etwas wann und wie sagt: Ob Bundestagspräsident Jenninger oder Ignatz Bubis (der später Jenningers Rücktrittsrede in der Frankfurter Synagoge noch einmal hielt, ohne dass es zu Protesten kam). Ein Präsident, eine Kanzlerin, ein Verfassungsrichter, ein Bundesbankvorstand kann sich frei äußern – er darf aber nicht vergessen, dass sich auch aus seinem Amt Pflichten ergeben.
Auf der anderen Seite müssen gerade herausgehobene Amtsträger nicht nur andere Meinungen aushalten, sie sollen gelegentlich auch selbst vorpreschen, ausloten, streiten. Es gibt keine Pflicht, den Bürger zu langweilen. Und gegen radikale Ansichten und Handlungen hilft zunächst einmal Gelassenheit. Aber viele glauben immer noch an eine vorgegebene Wahrheit – als hätte es die Aufklärung nie gegeben. Die Republik, das wussten schon die ersten Verfassungsschöpfer der Neuzeit, ist auf Meinung, auf Meinungsstreit gegründet.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
Jüngste Beiträge
Ist die Nominierung von Gauck der Anfang vom Ende von Schwarz-Gelb?