23.11.2004 · Meinrad Wösthoff spricht, als habe man ihn in den vergangenen Jahren mit den 15 000 Telekom-Akten in einer Einzelzelle eingesperrt. Der Redeschwall des Vorsitzenden Richters ist praktisch nicht zu stoppen.
Von Joachim JahnMeinrad Wösthoff spricht, als habe man ihn in den vergangenen Jahren mit den 15 000 Telekom-Akten in einer Einzelzelle eingesperrt. Der Redeschwall des Vorsitzenden Richters ist praktisch nicht zu stoppen, während er zweieinhalb Stunden auf jene Anwälte einhämmert, die die von ihm exemplarisch ausgewählten zehn Klagen vertreten. "Meine Herrschaften" - mit diesem Ausruf stoppt er am allerersten Verhandlungstag über den Mammutprozeß den ganzen Vormittag lang fast jeden Versuch der Kläger-Advokaten, auch einmal zu Wort zu kommen. Und fügt im Schwurgerichtssaal des Frankfurter Landgerichts, in dem sonst Mörder und Drogendealer auf der Anklagebank sitzen, hinzu: "Sie haben Ihre Auftritte in der Presse und mit den Schriftsätzen ja schon gehabt - da mußte ich mir manchmal auf die Zunge beißen."
Der 46 Jahre alte Jurist verirrt sich im Bestreben, jedes juristische Argument präzise auszubreiten, zwar manchmal auf Nebenpfade - doch in den Formulierungen ist er nicht nur glasklar, sondern - wie er selbst immer wieder sagt - "salopp und flapsig". Kein Zuhörer, der nach Wösthoffs Ausführungen nicht verstanden hätte, was die Anlegeranwälte alles der Deutschen Telekom ankreiden. Und keiner, der nicht ebenso genau wüßte, was die Kammer für Handelssachen - natürlich nur nach "vorläufiger Bewertung" - davon hält.
"Die Vorgespräche der Telekom mit Voicestream über einen Kauf für 51 Milliarden werden von den Beklagten ja gar nicht bestritten", ruft Wösthoff etwa - weit über den Richtertisch nach vorne gelehnt - den versammelten Aktionärsanwälten im Saal ins Bewußtsein. Diese wollen Investmentbanker und amerikanische Senatoren als Zeugen dafür vorladen, daß entgegen den Behauptungen von Unternehmenschef Ron Sommer die Verhandlungen auch weiterliefen, als der umstrittene Börsenprospekt erstellt wurde. "Aber das ist nichts anderes, als wenn Otto Normalverbraucher einen Pkw kaufen will", kontert Wösthoff. "Und wenn der Ron Sommer jeden Laden erworben hätte, mit dessen Vorstand er sich getroffen hat, stünden wir heute wohl noch ganz anders da."
Daß das Gericht "ächzt und stöhnt" unter Tonnen von Schriftsätzen, die man ihm noch in den letzten Tagen "um die Ohren gehauen" habe, macht Wösthoff mehr als einmal deutlich. Und läßt nicht unerwähnt, daß seine beiden Beisitzer zwar ebenso wie er eine schwarze Robe tragen, aber Laienrichter sind und ihm deshalb bei der täglichen Massenarbeit nicht unter die Arme greifen können. Wie auf einen sturen Esel redet er auf die widerstrebenden Anwälte ein, damit sie auf seinen ursprünglichen Wunsch eingehen, erst im September kommenden Jahres weiterzuverhandeln. In der Hoffnung, daß dann endlich jenes Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Kraft getreten ist, welches die Bundesregierung nicht zuletzt zur Erleichterung der Massenklage gegen die Telekom auf den Weg gebracht hat. "Das Telefonbuch von New York wäre ein Witz gegen das Urteil, das ich nach der geltenden Zivilprozeßordnung sonst fällen müßte." Den letzten Richterspruch würde er dann erst in 15 Jahren verkünden, rechnet er hoch.
Daß Wösthoff auch in der Sache von den meisten Vorwürfen und Argumenten der Anwälte nach jahrelangem Studium ihrer Schriftsätze nicht viel hält, macht er ebenso drastisch deutlich. Allein an der Frage der Immobilienbewertung wird sich nach seiner Ansicht alles entscheiden. Und da wäre es ihm doch am liebsten, er könne die Klärung dieser Kardinalfrage nach dem KapMuG gleich vorab an das Frankfurter Oberlandesgericht verweisen. Damit die Anwälte sich umstimmen lassen, droht er ihnen ausdrücklich mit einem "Folterwerkzeug": Kosten von bis zu 20 Millionen Euro für ein etwaiges Gutachten.
Der Vorsitzende der Siebten Kammer für Handelssachen versteht auch etwas von Dramaturgie. Gleich zum Auftakt zertrümmerte er ein Kernargument der Kläger. Das Börsengesetz, auf das sie pochen, gelte nämlich gar nicht für diesen Fall. Nur um später hinterherzuschicken, er wolle jetzt "ein bißchen die Spannung rausnehmen": Entsprechend anzuwenden sei es wohl schon.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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