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Medienbericht Neue Rechtschreibung soll verbindlich werden

02.06.2005 ·  Die vermeintlich „unstrittigen“ Teile der Rechtschreibreform sollen wie geplant zum 1. August in Kraft treten, will eine Nachrichtenagentur erfahren haben. In „Streitfällen“ solle weiterhin „Toleranz geübt“ werden.

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Die vermeintlich „unstrittigen“ Teile der Rechtschreibreform sollen nach dem einstimmigen Beschluß der Länder-Kultusminister wie geplant zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten.

In Streitfällen hingegen, wo in nächster Zeit noch Änderungsvorschläge des Rates für die deutsche Rechtschreibung zu erwarten sind, soll von den Lehrern in den Schulen weiterhin „Toleranz geübt“ und keine Fehler gewertet werden. Dies erfuhr die dpa am Donnerstag aus Teilnehmerkreisen der Kultusministerkonferenz in Quedlinburg.

An diesem Freitag werden die Kultusminister darüber entscheiden, wie die Schulen vom 1. August 2005 an mit der neuen Rechtschreibung verfahren sollen. Zur selben Zeit, zu der der Rat für deutsche Rechtschreibung in Mannheim tagt, findet die Konferenz der Kultusminister statt. Durch die Ankündigung des Rates, die Rücknahme der Getrennt- und Zusammenschreibung zu beschließen, sowie Silbentrennung, Interpunktion, Fremdwortschreibung, aber auch Groß- und Kleinschreibung bearbeiten zu wollen, war die Hoffnung auf ein Moratorium der Reform genährt worden.

Verbindliche Grundlage

Wahrscheinlicher ist inzwischen, daß die Kultusminister die Reform für die Laut-Buchstaben-Zuordnung, die Schreibung mit Bindestrich und die Groß- und Kleinschreibung in Kraft setzen. Damit würde die Neuregelung der Rechtschreibung nach der letzten Fassung aus dem Jahr 2004 verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichts. Davon abweichende Schreibungen werden die Lehrer künftig als Fehler bewerten.

Ausgenommen werden wohl nur die Getrennt- und Zusammenschreibung, die Zeichensetzung und die Worttrennung am Zeilenende, weil der Rat für deutsche Rechtschreibung darüber noch beraten muß. Allerdings hatte der Rat auch darauf hingewiesen, daß er sich der Groß- und Kleinschreibung sowie weiteren Neuregelungen widmen wolle, die nun vor Abschluß der Beratungen in Kraft treten sollen.

Was ist „unstrittig“?

Angekündigt hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) dieses Verfahren schon unmittelbar nach der Sitzung des Rechtschreibrates im April. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Rates für deutsche Rechtschreibung, dem früheren bayerischen Kultusminister Zehetmair (CSU), war vereinbart worden, die Teile der Rechtschreibreform am 1. August 2005 zur verbindlichen Grundlage der Bewertung zu machen, die „unstrittig“ seien. Während der Rat noch viele Regeln für strittig hält, hat die KMK festgelegt, was noch längst nicht endgültig ist. Der Rat wird in seiner Freiheit erheblich eingeengt, weitere strittige Fragen auf die Tagesordnung zu setzen, und in Zeitdruck gebracht.

In den Schulen hätten es die Deutschlehrer mit einem solchen Beschluß der Kultusminister nicht leicht. Sie müßten anhand der gängigen Wörterbücher und Duden - sie alle können vorläufig weiterbenutzt werden - ständig klären, welche Regeln noch nicht gelten, welche hingegen in Kraft sind. Irrtümer der Lehrer und Gerichtsklagen der Eltern seien absehbar. Wegen der Bücher und Zeitungen in bisheriger Schreibung werden Eltern gegen Benotungen Beschwerde einlegen. Denn die rechtlichen Grundlagen sind ungeklärt. Noch ist ungewiß, ob die vorhandenen Erlasse als Rechtsgrundlage genügen oder sich nur auf den Stand aus dem Jahr 1996 beziehen und nicht auf die überarbeitete und gültige Fassung von 2004. Auch euerliche Rechtsstreitigkeiten über die Verbindlichkeit der Neuregelung sind daher möglich.

Das gilt trotz der im Internet verfügbaren Liste der gültigen Regeln mit einem Wörterverzeichnis. Für die Überschneidungen von Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung soll nach dem Vorschlag der KMK eine Toleranzklausel gelten. Die Schüler könnten also in Zukunft „Eis laufen/eislaufen“, „Not tun/nottun“ sowie „Leid tun/leidtun“ schreiben. In diesen Fällen jeweils die Lehrer entscheiden, ob sie die in Kraft gesetzte Groß- und Kleinschreibung zur Bewertungsgrundlage machen oder die noch ausgesetzte Getrennt- und Zusammenschreibung. Im Anschluß an die Sitzung des Rechtschreibrates am 3. Juni plant die KMK eine gemeinsame Erklärung mit den übrigen an der Rechtschreibreform beteiligten deutschsprachigen Ländern Österreich und Schweiz.

Quelle: dpa / oll. / F.A.Z., 02.06.2005, Nr. 125 / Seite 4
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