22.03.2001 · Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz ist im Kampf gegen seine Verurteilung wegen der Todesschüsse an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze endgültig gescheitert.
Die deutsche Justiz hat den früheren DDR-Staatschef Egon Krenz zu Recht wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze verurteilt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag entschieden.
Die Straßburger Richter wiesen am Donnerstag die Klage des 64-jährigen Ex-SED-Funktionärs gegen die Bundesregierung gegen seine Verurteilung wegen der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze ab. Zurückgewiesen wurden damit auch die Beschwerden des früheren DDR-Verteidigungsministers Heinz Keßler und dessen ehemaligen Stellvertreters Fritz Streletz. Bereits vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht hatte Krenz ohne Erfolg für eine Aufhebung seiner sechseinhalbjährigen Haftstrafe gestritten.
„Rückwirkungsverbot“ nicht anerkannt
Die drei früheren DDR-Funktionäre hatten vor dem Straßburger Gerichtshof mit der Begründung geklagt, ihre Verurteilung wegen der Todesschüsse an Mauer und Stacheldraht verstoße gegen das so genannte Rückwirkungsverbot. Danach kann niemand wegen Handlungen oder Unterlassungen verurteilt werden, die zur Zeit der Begehung nicht strafbar waren. Der Vorsitzende Richter Luzius Wildhaber verwies jedoch in der Urteilsbgründung darauf, dass die DDR-Staatspraxis über das damalige Recht gestellt worden sei. Auch die DDR-Gesetze hätten das Recht auf Schutz des Lebens vorgesehen. Es sei damals darum gegangen, „mit allen Mitteln“ die DDR-Grenze und die Existenz des ostdeutschen Staates zu schützen.
Krenz: Urteil politisch motiviert
Krenz' Anwalt Robert Unger bezeichnete das Urteil als „sehr enttäuschend“. „Ich vermisse darin eine historische Sicht der Dinge“, sagte er in Straßburg. Krenz selbst hält die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für für politisch motiviert. „Die politischen Argumente der Bundesrepublik hatten mehr Gewicht als das hohe Gut des Rückwirkungsverbots“, sagte er im Berliner Inforadio. Wegen „des politischen und ökonomischen Gewichts der Bundesrepublik“ habe er kaum mit einer Entscheidung gerechnet, die „frei von politischen Erwägungen“ gewesen sei. Der Gang nach Straßburg habe sich dennoch gelohnt, sagte Krenz. Durch den Prozess sei die europäische Öffentlichkeit erneut auf den „scheinheiligen Umgang der Bundesrepublik“ mit der DDR aufmerksam gemacht worden. Ehemalige DDR-Politiker würden auch fast elf Jahre
nach der Wiedervereinigung als Kriminelle ausgegrenzt.
Krenz war 1997 vom Berliner Landgericht wegen Totschlags an vier DDR-Flüchtlingen zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter hatten ihm eine Mitverantwortung für die Todesschüsse an Mauer und Stacheldraht zur Last gelegt. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht hatten das Urteil bestätigt. Der 64-jährige Krenz muss nun weiter seine Strafe im offenen Vollzug im Berliner Gefängnis Plötzensee verbüßen.