12.01.2005 · Bundespräsident Horst Köhler hat am Mittwoch das Luftsicherheitsgesetz unterzeichnet, aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet. Das Gesetz erlaubt den Abschuß gekaperter Passagierflugzeuge.
Bundespräsident Horst Köhler hat am Mittwoch das Luftsicherheitsgesetz unterzeichnet, zugleich aber erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Einzelvorschriften angemeldet. Dies berichtete das Präsidialamt in Berlin.
Seine Zweifel teilte er zeitgleich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in einem Brief mit. Die Bundesregierung wies kurze Zeit später die Bedenken zurück. Zugleich regte der Präsident eine Überprüfung des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben durch das Bundesverfassungsgericht an.
„Leben wird für anderes Leben geopfert“
Das Gesetz enthält insbesondere eine Einsatzbefugnis für die Bundeswehr, Waffengewalt gegen Flugzeuge einzusetzen, die das Leben von Menschen bedrohen. Letztlich erlaube die Vorschrift den Abschuß eines Flugzeugs, „das das Leben außerhalb des Flugzeuges befindlicher Menschen bedroht, selbst wenn es mit unbeteiligten Dritten besetzt ist“, hieß es in einer Mitteilung. Damit werde Leben zugunsten anderen Lebens geopfert. Nach bisher übereinstimmender Auffassung sei eine solche Abwägung unzulässig.
Das Gesetz ist vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 und dem Luftzwischenfall vom 5. Januar 2003 über Frankfurt/Main entstanden.
Weiterhin habe der Bundespräsident verfassungsrechtliche Zweifel, ob der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Köhler will das Gesetz nicht aufhalten
„Denn die Bundeswehr kann außer im Verteidigungsfall (...) nur in den vom Grundgesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen eingreifen.“ Das Grundgesetz (Artikel 35) erlaube also zwar einen solchen Bundeswehreinsatz. Die Armee werde nach bisherigen Rechtsgrundsätzen aber nur unter Leitung der zuständigen Landesbehörden und auf der Grundlage des einschlägigen Landesrechts tätig, argumentierte Köhler.
Das Schreiben ging auch an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und den amtierenden Bundesratspräsidenten, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (beide SPD). Daß er das Gesetz trotz der Bedenken ausfertigte, begründete Köhler damit, daß er anders als das Bundesverfassungsgericht nicht befugt sei, „ein mir zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz nur teilweise in Kraft zu setzen“.
„Gesteigerte Bedrohungslage“
Grundsätzlich halte er die übrigen Vorschriften des Gesetzes wegen der gesteigerten Bedrohungslage nämlich für dringend erforderlich. „Daher halte ich durch meine Entscheidung nicht die für die Abwehr von terroristischen Bedrohungen notwendigen zusätzlichen Sicherheitsanforderungen auf“, argumentierte Köhler.
Zugleich mache er mit dieser Entscheidung den Weg frei für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung, „die jeder Betroffene auch unter Hinweis auf die von mir aufgezeigten Bedenken durch das Bundesverfassungsgericht vornehmen lassen kann“.
Schily weist die Bedenken zurück
Das Bundeskabinett hält die verfassungsrechtlichen Bedenken von Bundespräsident Horst Köhler gegen das Luftsicherheitsgesetz für falsch. Das sagte Innenminister Otto Schily (SPD) am Mittwoch in Berlin. Das Kabinett respektiere, daß Köhler „eine rechtliche Auffassung zu bestimmten Themen“ habe, sagte Schily. Das „gesamte Kabinett“ sei aber der Ansicht, daß sich die Regierung auf verfassungsrechtlichem Boden bewege.
CSU: Karlsruhe wird sich damit befassen
Nach Auffassung des CSU-Wehrexperten Christian Schmidt wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sich mit dem Gesetz beschäftigen. Entweder werde es eine Organklage der Unions-Bundestagsfraktion oder aber eines möglichen Betroffenen geben, sagte er.
Die von Bundespräsident Köhler angemeldeten verfassungsrechtlichen Bedenken sind aus Sicht von Schmidt eine späte „Bestätigung der Unions-Kritik“ an dem rot-grünen Gesetz. Zugleich forderte der CSU-Politiker die Koalition auf, die Kritik des Staatsoberhauptes ernst zu nehmen. „Die Koalition ist gefordert, über ihren eigenen Schatten zu springen und ernsthaft auf unser Angebot einzugehen, das Grundgesetz entsprechend zu ändern“, sagte Schmidt mit Blick auf die umstrittene Regelung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
Terrorflugzeug muß zuerst zur Landung gezwungen werden
Bislang hatte Rot-Grün eine entsprechende Verfassungsänderung abgelehnt. „Entweder wir können uns im Parlament einigen, oder Karlsruhe muß entscheiden“, machte Schmidt die Position der Union zu diesem Punkt deutlich. Zur Abwehr von Terroranschlägen sollen dem rot-grünen Gesetz zufolge künftig gekaperte Flugzeuge in Deutschland unter eng definierten Voraussetzungen abgeschossen werden können.
Vorgesehen ist, daß der Verteidigungsminister zur Abwendung tödlicher Gefahren als „ultima ratio“ den Abschußbefehl erteilt. Zuvor soll aber versucht werden, ein mögliches Terror-Flugzeug zunächst abzudrängen und zur Landung zu zwingen.