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Luftangriff von Kundus Neue Details und weitere Ungereimtheiten

13.01.2010 ·  Neue Details zu den Umständen des von einem deutschen Oberst befohlenen Luftangriffs n Afghanistan legen den Eindruck nahe, dass die Operationszentrale in Kundus in der Nacht zum 4.September mit niemandem Kontakt hatte, der zu einer Bombardierung womöglich nein gesagt hätte.

Von Stephan Löwenstein, Berlin
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Im Zusammenhang mit dem Luftangriff auf zwei Tanklastwagen bei Kundus in Afghanistan, durch den am 4. September 2009 offenbar sowohl Taliban-Kämpfer als auch Nichtkämpfer getötet worden sind, sind neue Einzelheiten bekanntgeworden. Die Operationszentrale in Kundus hatte demnach in der Nacht zum 4. September einen bislang noch nicht bekannten Kontakt mit einem Luftwaffenoffizier in Mazar-i-Scharif, wo das deutsch geführte Regionalkommando für Nordafghanistan ist. Über eine entsprechende Meldung dieses Offiziers, die Anfang Januar gemacht wurde, hat das Verteidigungsministerium am vergangenen Freitag die zuständigen Abgeordneten des Bundestages informiert.

Den Befehl zum Abwurf der Bomben hatte damals der Kommandeur in Kundus, ein deutscher Oberst, gegeben. Nach den Einsatzregeln der Afghanistanschutztruppe Isaf hätte er das aber nicht eigenmächtig tun dürfen, wenn keine unmittelbare Bedrohung für eigene Soldaten bestand, sondern nur der Isaf-Kommandeur, ein amerikanischer Vier-Sterne-General in Kabul. Der Oberst hatte aber weder mit ihm noch mit dem Regionalkommandeur in Mazar-i-Scharif, einem deutschen Brigadegeneral, Rücksprache gehalten. Er hatte nicht einmal seinen eigenen Rechtsberater in Kundus hinzugezogen, was Feldjäger, die hinterher den Vorfall untersuchten, als fragwürdig vermerkten. Somit war es bislang so erschienen, als sei über einen bevorstehenden Waffeneinsatz ausschließlich zwischen der Operationszentrale in Kundus, den beiden Piloten der amerikanischen F-15-Kampfflugzeuge sowie afghanischen Geheimdienstleuten, die einen Informanten am Ort des Geschehens hatten, gesprochen worden.

Dass es überdies einen technischen Informationsstrang zum Regionalkommando gab, ist nach Einschätzung von Fachleuten nicht überraschend, da für den Einsatz der Flugzeuge der Luftraum „aktiviert“ werden musste. Ebenso wird es im Übrigen als gewiss erachtet, dass die beiden amerikanischen Piloten vor dem Waffeneinsatz mit ihren nationalen Vorgesetzten in der Einsatzzentrale in Doha, Qatar, Rücksprache gehalten haben. Unklar ist aber, warum diese Meldung erst jetzt auftaucht. Der Luftwaffenoffizier, ein Oberstleutnant, hatte sich offenbar Anfang Januar beim „Kommando Führung Operationen von Spezialkräften“ (FOSK) gemeldet, das eine eigene Führungsstruktur auf dem Gelände des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr bei Potsdam ist.

Zuständige Luftraumkoordinator konnte „nicht erreicht werden“

Der Oberstleutnant ist zum Zusammenwirken mit Spezialkräften (KSK) geschult und war Verbindungsoffizier zur sogenannten Task Force 47, einer gemischten Einheit mit KSK-Soldaten. Es war auch die Operationszentrale dieser TF 47, die der Kommandeur in Kundus statt seiner eigentlichen Operationszentrale genutzt hatte, weil dort die technischen Voraussetzungen zum Führen der Kampfflugzeuge besser waren. Dennoch bekräftigte das Ministerium, der Luftschlag sei keine Operation der TF 47 gewesen. Nach den jetzt übermittelten Meldungen ist auch der Oberstleutnant in Mazar-i-Scharif nur hilfsweise eingesprungen, weil der eigentlich zuständige Luftraumkoordinator des Regionalkommandos Nord habe „nicht erreicht werden“ können. Er habe durch Datenkommunikation - deren Protokolle die Abgeordneten in der Geheimschutzstelle lesen können - und telefonisch mit Kundus Kontakt gehabt.

Über die Telefongespräche gibt es keine Aufzeichnung. Der Oberstleutnant habe sich über die Absicht zum Waffeneinsatz gemäß den Isaf-Regeln informiert, ihm sei aber der tatsächliche Bombenabwurf erst nachträglich gemeldet worden, heißt es in der Meldung des FOSK vom 6. Januar. Er habe daher auf die Entscheidungen keinen Einfluss gehabt, folgert das Führungskommando.

Diese neuen Meldungen festigen den Eindruck von einer Operationszentrale in Kundus, die - bewusst oder durch eine Verkettung von Umständen - in den entscheidenden Stunden mit niemandem Kontakt hatte, der zu einer Bombardierung womöglich nein gesagt hätte. Das Ministerium wird daher gewiss untersuchen, warum der eigentlich zuständige Luftraumkoordinator nicht erreichbar war; es heißt, er habe in diesem Zusammenhang mit der Operationszentrale des Regionalkommandos Nord telefoniert. Eine weitere Ungereimtheit ist, dass der Fliegerleitfeldwebel „Red Baron 20“ in Kundus, der auch mit den Piloten in Kontakt stand, sich in dem Datenkommunikationssystem mit dem KSK-Verbindungsoffizier in Mazar-i-Scharif unter einer anderen Verschlüsselung „eingeloggt“ hat, obwohl er sich als „Red Baron 20“ zu erkennen gab. Es war die eines Spezialkräfte-Fliegerleitoffiziers.

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Jahrgang 1968, politischer Korrespondent in Berlin.

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