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Luftangriff nahe Kundus Kein neues Verfahren gegen Oberst Klein

 ·  Knapp eineinhalb Jahre nach dem verheerenden Luftangriff von Kundus hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Versuch, Oberst Georg Klein wegen Mordes anzuklagen, zurückgewiesen. Dies wollte der Vater zweier Opfer des Bombardements erreichen.

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Knapp eineinhalb Jahre nach dem verheerenden Luftangriff von Kundus hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einen neuen Versuch zur strafrechtlichen Aufarbeitung gestoppt.

Ein Vater, der nach eigenen Angaben zwei Söhne bei dem Bombardement verloren hatte, wollte erreichen, dass sich der Oberst Georg Klein wegen Mordes verantworten muss. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies das sogenannte Klageerzwingungsverfahren aber aus Formgründen ab, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte.

Bei dem Bombardement am 4. September 2009 auf zwei von Taliban geraubte Tanklastwagen waren nach Angaben der Bundeswehr 91 Menschen getötet und 11 verletzt worden. Der Angriff war von Oberst Klein befohlen und von amerikanischen Kampffliegern ausgeführt worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren gegen Klein im April 2010 eingestellt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich der Vater nicht genügend mit dem Einstellungsbescheid der Bundesanwaltschaft und den dort genannten Beweismitteln auseinandergesetzt habe

(Az.: III-5 StS 6/10)

(Az.: III-5 StS 6/10)

Quelle: FAZ.NET mit dpa
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