06.11.2009 · Die Bundesanwaltschaft beschäftigt der Luftangriff bei Kundus. Fehler müssen geahndet, Straftaten verfolgt werden. Aber die Streitkräfte brauchen rechtliche Klarheit und das Grundvertrauen, dass die Politik ihren Auftrag auch dann gutheißt, wenn es ernst wird.
Von Reinhard MüllerSo viel Zeit zur Prüfung der Sachlage hatte Oberst Klein nicht. Die Akten über den von ihm angeordneten Luftangriff in der Nacht zum 4. September gingen von Leipzig nach Dresden und sind jetzt in Karlsruhe angelangt.
Dass der Fall nun die Bundesanwaltschaft beschäftigt, heißt jedoch nicht, dass bei Kundus ein Kriegsverbrechen begangen wurde. Noch immer ist nicht über die Aufnahme von Ermittlungen entschieden – und die Bundesanwaltschaft hat schon mitgeteilt, dass nach den bisherigen Erkenntnissen kein Anhaltspunkt für eine Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch besteht. Zwar muss auch sie den Isaf-Bericht noch auswerten, doch das Wesentliche ist längst bekannt.
Ein bewaffneter Konflikt
Immerhin setzt sich in der Justiz und jetzt auch an der Spitze des Verteidigungsministeriums die Ansicht durch, dass in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt herrscht. Dadurch ist mehr erlaubt, als die Regeln für die Bundeswehr bisher vorsehen. Ein völkerrechtlich erlaubter Angriff kann innerstaatlich nicht strafbar sein; so müssten erst recht diejenigen argumentieren, die nichts ohne die Vereinten Nationen geschehen lassen wollen.
Natürlich muss das stets geprüft werden – auch die gern als bombardierfreudig hingestellten Amerikaner lassen übrigens die Rechtmäßigkeit von Luftangriffen durch Rechtsberater im Einsatz vorab klären. Aber die Maßstäbe im Krieg sind eben andere – der Schutz von Zivilpersonen gehört nicht nur selbstverständlich dazu. Er ist ein wichtiges Ziel des Afghanistan-Einsatzes.
Dazu braucht die Truppe Klarheit. Nicht im Sinne von Ausnahmeregeln oder gar eines rechtsfreien Raums. Aber die Soldaten haben einen Anspruch darauf, dass Vorwürfe gegen sie schnell von ebenso unabhängigen wie kundigen Juristen geprüft werden. Deshalb muss für solche Fälle eine besondere Staatsanwaltschaft geschaffen werden.
Die Streitkräfte, die letztlich von den Volksvertretern an den Hindukusch geschickt wurden, müssten wissen, dass Fehler geahndet und Straftaten verfolgt werden. Aber sie brauchen zunächst das Grundvertrauen, dass die Politik ihren Auftrag auch dann gutheißt, wenn es ernst wird.
Sogar ohne die Fehler des Obersts Klein, sagte der neue Verteidigungsminister Guttenberg, „hätte es zum Luftschlag kommen müssen“. Dann hätte der Oberst im Ergebnis seine Pflicht erfüllt – wenn das strafbar sein soll, müssten Tausende bis hinauf zum Minister eine Anklage fürchten.
Die Truppe hat durch diesen Fall keine Klarheit
Christian Wolff (CharlyWhisky)
- 06.11.2009, 18:30 Uhr
Völkerrechtlich erlaubter Angriff?
Rolf Joachim Siegen (rolfS2)
- 06.11.2009, 18:47 Uhr
Bombardierung der Tanklaster
Regine Metes (nightinggale)
- 06.11.2009, 18:55 Uhr
Vorläufige Schlussfolgerung
Sepp Söllner (Steurzahler2009)
- 06.11.2009, 20:03 Uhr
Es ist eine Schande, dass Politik und die Judikative, die entweder nicht wahr-
Jürgen Rieger (Riegerparis)
- 06.11.2009, 20:17 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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