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Freitag, 17. Februar 2012
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Lockerbie-Prozess Libyen schließt Lockerbie-Entschädigung nicht aus

01.02.2001 ·  Nach dem Urteil im Lockerbie-Prozess schließt Libyen eine Entschädigung für die Opfer der Familien nicht mehr aus.

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Die Aussagen nach dem Urteil im Lockerbie-Prozess widersprechen sich. Der libysche Außenminister Abdel Rahman Schalgam ließ verlauten, Libyen werde nie die Verantwortung für den Anschlag übernehmen. Der Botschafter Libyens in London, Mohammad el Zwai, schloss hingegen am Donnerstag eine Entschädigung der Familien der Lockerbie-Opfer nicht aus. Nur die Berufung müsse abgewartet werden. Der britische Außenminister Robin Cook sagte, Großbritannien fordere mit aller Entschlossenheit eine Entschädigung.

Das Gericht im niederländischen Camp Zeist hatte den Angeklagten Libier Abdel Basset Ali el Megrahi des Mordes schuldig gesprochen. Der mitangeklagte El Amin Chalifa Fahima wurde freigesprochen. Die beiden verantworteten sich vor einem schottischen Gericht wegen des Bombenanschlages auf einen Pan-Am-Jumbo, der vor zwölf Jahren auf den schottischen Ort Lockerbie stürzte. Nur weil das Gericht auf niederländischem Boden stattfand, hatte sich Libyen bereit gefunden, die Angeklagten auszuliefern. Das Urteil war nach einem fast neunmonatigem Prozess gesprochen worden.

Lebenslänglich und Freispruch

Abdel Basset Ali el Megrahi wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil sei von den drei Richtern einstimmig gefällt worden. Beide Angeklagte waren mutmaßlich Mitglieder des libyschen Geheimdienstes. Nach jahrelangem Tauziehen mit Großbritannien und den USA hatte Libyen die beiden Verdächtigen im April 1999
ausgeliefert. Die Anklage hatte beide dafür verantwortlich gemacht, dass im Dezember 1988 ein Gepäckstück mit einer Bombe auf der Mittelmeer-Insel Malta zunächst an Bord einer Maschine der maltesischen Fluggesellschaft gelangte. Der Koffer mit dem Sprengsatz soll mit den notwendigen Etiketten versehen worden sein, damit er unbegleitet via Frankfurt am Main an Bord der Boeing 747 von Pan-Am kam.

270 Tote

Beim Absturz des Jumbos über dem schottischen Ort Lockerbie kamen am 21. Dezember 1988 insgesamt 270 Menschen ums Leben. Die Anklage forderte eine Verurteilung wegen Mordes, die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Nach schottischem Recht, das laut einer internationalen Vereinbarung in diesem Prozess gilt, waren drei Richtersprüche möglich: schuldig, unschuldig oder nicht bewiesen. In den beiden letzten Fällen kämen die angeklagten Abdel Basset Ali el Megrahi und Lamen Chalifa Fhimah auf freien Fuß, bei einer Verurteilung wegen Mordes droht ihnen lebenslange Haft.

Lückenhafte Sicherheitskontrolle

Die Angeklagten haben in der Hauptverhandlung, die am 3. Mai vergangenen Jahres begann, wiederholt ihre Unschuld erklärt. Laut Anklage haben Megrahi und Fhimah einen Koffer mit der Bombe auf dem Flughafen von Luka in Malta an Bord eines Flugzeugs gebracht. Wegen lückenhafter Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen sei der Koffer dann auf den Pan-Am-Flug 103A nach London verladen worden.

15.000 Zeugen befragt

An 85 Verhandlungstagen hat sich das Gericht seit Mai mit dem Fall befasst, 235 Zeugen wurden gehört. Schon vor Prozessauftakt war der Fall Lockerbie als bisher umfangreichste Mordermittlung in die Kriminalgeschichte eingegangen: In 20 Ländern wurden 15.000 Zeugen befragt, die Kriminalisten prüften zudem 180.000 Beweisstücke.

Sanktionen gegen Libyen

Gegen Libyen war nach dem Anschlag wegen angeblicher Verstrickung in den internationalen Terrorismus ein Wirtschaftsembargo verhängt worden. Die UNO und die EU haben die Sanktionen nach Auslieferung der beiden Angeklagten ausgesetzt. Die Vereinigten Staaten haben sie hingegen vor kurzem bis August verlängert. Einen Grund, die Sanktionen zu lockern, sahen die vereinigten Staaten und Großbritannien nicht. Libyen müsse zunächst alle Informationen über den Anschlag preisgeben, die Verantwortung für das Attentat übernehmen und Schadenersatz leisten.

Quelle: @mg, @tk, @cop, mit Material von AP, Reuters
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