18.12.2009 · Dass die Bundesanwaltschaft nun wegen des Überfalls mit Brandsätzen auf eine Polizeiwache in Hamburg ermittelt, entspricht der Erkenntnis, dass die linksextreme Gewalt lange als ein regelmäßig wiederkehrendes Übel, aber doch als Bagatelle behandelt wurde.
Von Reinhard MüllerDas ist etwas Neues: Seit RAF-Zeiten ist wohl niemand mehr auf die Idee gekommen, eine Polizeiwache mit Brandsätzen anzugreifen. Nun ist davon nicht gleich die innere Sicherheit bedroht. Die Bundesanwaltschaft freilich kann einen Fall schon dann an sich ziehen, wenn ihr eine Tat dazu geeignet und bestimmt erscheint.
Dass sie es jetzt nach dem Hamburger Überfall tat, entspricht der neueren Beurteilung: Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die linksextreme Gewalt (vor allem in Berlin) lange als ein regelmäßig wiederkehrendes Übel, aber doch als Bagatelle behandelt wurde - vor allem im Vergleich zur rechtsextremen Gewalt.
Richtig ist, dass rassistische Gewalt gegen Ausländer in den östlichen Bundesländern nicht mit dem Beschädigen von Luxusfahrzeugen gleichgesetzt werden kann. Aber es gibt eben auch eine sich links gebende Gewalt gegen Personen, die offenbar eine neue Qualität erreicht hat. Das Grundgesetz mag man als Gegenentwurf zum NS-Staat bezeichnen, wie das Verfassungsgericht sagt. Doch ist es eine Ordnung gegen jede Art von Gewalt.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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