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Leitartikel Radikal und einfach

22.08.2005 ·  Paul Kirchhofs radikale Pläne für ein neues Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht polarisieren Politik und Fachwelt. Seine Vision von einem Deutschland, in dem jeder Steuerzahler höchstens ein Viertel seines Einkommens an den Staat abliefert, ist vielen zu schön, um wahr zu sein.

Von Heike Göbel
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Paul Kirchhofs radikale Pläne für die Erneuerung des deutschen Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts polarisieren Politik und Fachwelt. Seine Vision von einem Deutschland, in dem jeder Steuerzahler höchstens ein Viertel seines Einkommens an den Staat abliefert und dann in den "Garten der Freiheit" entlassen wird, ist vielen zu schön, um wahr zu werden. Doch hat sie den Elfenbeinturm schon lange verlassen. Seit zwei Jahren liegt Kirchhofs Modell als ausformuliertes "Einkommensteuer-Gesetzbuch" vor, samt umstrittener Modellrechnungen verschiedener Finanzministerien. Während deren Verdikt "zu teuer" lautet, kam das Kieler Institut für Weltwirtschaft zu dem Schluß, die Reform könne ohne Einbußen für den Staat verwirklicht werden. Da der Reformschwung in allen Parteien damals erlahmte, schwand das öffentliche Interesse an den Plänen.

Seit der parteilose Steuerfachmann Chancen hat, Finanzminister in einem Kabinett Merkel zu werden, werden die vermeintlichen Belege der "Unfinanzierbarkeit" wieder hervorgeholt. Angereichert mit dem Vorwurf, das ganze Vorhaben einer Einheitssteuer sei unsozial, versucht Rot-Grün zu verhindern, daß Frau Merkels Überraschungskandidat beim Wähler gegen den blaß gewordenen Amtsinhaber Eichel Punkte sammelt. Die Union hilft ihr kräftig dabei, denn auch sie scheint mehrheitlich der Ansicht zu sein, mit Kirchhofs Steuerideen sei kein Staat zu machen. Daß der Verfassungsrechtler offensiv für sein Konzept wirbt und vom Pressestab der Partei daran erinnert werden muß, dem finanzpolitisch wenig überzeugenden Unionsprogramm ausreichenden Respekt zu zollen, stiftet Unruhe. Frau Merkel sah sich gezwungen, Kirchhof öffentlich zu mahnen, das "Regierungsprogramm" der Union sei nicht bloß der Ausgangspunkt einer Steuerreform, sondern ihr Ziel. Das dämpft die Hoffnung, die Kirchhofs Berufung hat aufkeimen lassen, Frau Merkel könne - einmal an der Macht - finanzpolitisch Größeres vorhaben, als es das Programm nahelegt.

Warum die Angst vor Kirchhofs steuerpolitischen Lockrufen? Gelänge es, seine Ideen zu verwirklichen, setzte sich Deutschland an die Spitze des internationalen Steuerwettbewerbs; als Steuerstandort wäre es unter den großen Industrieländern nicht zu schlagen. Welche Folgen dies für die Ansiedlung von Unternehmen und gut ausgebildeten Arbeitskräften und damit für das Wirtschaftswachstum hätte, läßt sich erahnen. Und: Nur in Kirchhofs Steuerwelt werden alle verfügbaren Einkommen steuerlich gleich behandelt, Arbeitnehmereinkommen also nicht gegenüber den Gewinnen der Unternehmen benachteiligt, wie es alle anderen Reformkonzepte vorsehen, über die gegenwärtig diskutiert wird.

Kirchhofs Visionen

Es müssen also schon gute Argumente sein, mit denen sich die Politik sperrt, ein der Gleichheit, Einfachheit und Gerechtigkeit derart verpflichtetes Steuermodell abzulehnen. Die gibt es nicht. Dauerhaft hohe Steuerausfälle wären zwar ein schwer zu entkräftendes Gegenargument; doch liegt Kirchhof selbst nichts ferner, als dem Staat Einnahmen zu entziehen. Eine Nettoentlastung verspricht er dem Bürger (leider) nicht.

Nichts deutet darauf, daß die öffentlichen Haushalte bluteten, wenn die Steuerbemessungsgrundlage tatsächlich um alle 418 Vergünstigungen und Subventionen erweitert würde, wie es Kirchhof fordert. Der niedrigere Steuersatz träte dann auf eine umfassendere, die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers ehrlich widerspiegelnde Grundlage - durchaus nicht zum Schaden des Fiskus. Das belegen die großen Steuerreformen Reagans in Amerika und Frau Thatchers in Großbritannien. In beiden Ländern - in Amerika nach einem Zeitverzug - stieg das Steueraufkommen nach der starken Ermäßigung der Sätze. Haushaltspolitisch viel riskanter scheint das von der Union geplante vorsichtige Vorgehen zu sein, zuerst die Steuerfreibeträge stark zu erhöhen bei anfangs nur zaghaftem Subventionsabbau. In Amerika und in Großbritannien hat sich auch gezeigt, daß die oberen Einkommen nach der Reform tatsächlich mehr Steuern zahlten als zuvor. Das erschüttert den Vorwurf, eine starke Senkung der Steuersätze sei unsozial, ungerecht und begünstige Reiche. Das Gegenteil ist der Fall.

In Deutschland gilt jedoch eine scharfe Steuerprogression als Synonym sozialer Gerechtigkeit. In Kirchhofs Welt hingegen unterliegen Sekretärin und Chef demselben Steuersatz von 25 Prozent (nur sehr niedrige Einkommen zahlen wegen der Freibeträge weniger). Eine solche "Flat Tax", die inzwischen mehrere neue EU-Länder eingeführt haben, kommt dem Gerechtigkeitsanspruch viel näher. Der Staat nimmt von jedem verdienten Euro oberhalb bestimmter Freigrenzen gleich viel. Wer mehr hat, trägt also nach wie vor mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens bei, wird aber nicht mehr überproportional belastet.

Die beiden Argumente der politischen Gegner Kirchhofs - "unfinanzierbar und ungerecht" - tragen nicht. Aus ihnen spricht vor allem die Sorge, künftig nicht mehr über ein undurchschaubares System steuerlicher Privilegien ihre Klientel bedienen zu können. Diesen Eigennutz sollten ihnen die Wähler nicht mehr durchgehen lassen, denn ein gleichmäßiges wachstumsfreundliches Steuersystem nutzt allen.

Kirchhofs Konzept verdient eine faire Chance. In der Praxis sind zwar auch in der Kirchhofschen Einkommensteuerwelt nicht alle Fragen befriedigend geklärt. Manche seiner bestechend einfachen Maximen brauchen dann doch die komplexe Verordnung als Ergänzung. Die versprochene Zehn-Minuten-Steuererklärung wird nicht jedem vergönnt sein. Doch lohnt es, auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Schließlich haben alle Konkurrenzmodelle weitaus erheblichere Nachteile. Um Brüche und Abgrenzungsprobleme komme man nicht herum, wenn man die Idee einer Einheitssteuer aufgebe, gestand kürzlich der Sachverständigenrat ein, der im Auftrag der Bundesregierung ein wettbewerbsfähiges Unternehmensteuerrecht ausarbeiten soll.

Quelle: F.A.Z., 23.08.2005, Nr. 195 / Seite 1
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Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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