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Leitartikel Gefährdete Staatsdiener

26.05.2006 ·  Von Rainer Blasius

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Vor 35 Jahren beschlossen Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes: Der Artikel 74 a legt fest, daß sich die konkurrierende Gesetzgebung auf die Besoldung und Versorgung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes erstreckt, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Seitdem dürfen die Länder im Beamtenrecht nur tätig werden, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. Der damalige Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Alfred Krause, bekämpfte diese Zentralisierung von Kompetenzen; er sah im Besoldungswesen eine "Zwangsjacke" auf alle Staatsdiener zukommen. Demgegenüber befürwortete Bundesinnenminister Genscher die Neuerung, weil die Unterschiede in der Besoldung - insbesondere bei den umworbenen Lehrern - "ein nicht mehr zu vertretendes Maß an Ungerechtigkeit erreicht" hätten.

Nun wird ein Salto rückwärts in der Beamtenpolitik geübt. Laut Koalitionsvertrag wollen CDU, CSU und SPD im Zuge ihrer Föderalismusreform den Artikel 74 a streichen, so daß der Bund lediglich Statusrechte und Statuspflichten der Staatsdiener in den Ländern und Gemeinden festlegen wird. Kritiker der Neuordnung malen in düstersten Farben die Auswirkungen an die Amtsstubenwände: bis zu siebzehn verschiedene Besoldungs- und bis zu siebzehn verschiedene Versorgungsgesetze unter dem Diktat der Sparzwänge. Allerdings rechtfertigen die Befürworter den Anspruch der Länder damit, daß diese gemeinsam mit den Kommunen für 89 Prozent der Bediensteten zuständig seien (der Bund für elf Prozent) und die Personalkosten je nach Gebietskörperschaft zwischen 45 und 48 Prozent des Gesamthaushalts ausmachten, beim Bund hingegen nur zehn Prozent.

Wegen der angestrebten Kompetenzverlagerung zurück stockt die im "Eckpunktepapier" von Bundesinnenminister Schily, DBB-Chef Heesen und dem Verdi-Vorsitzenden Bsirske vereinbarte Einführung einer stärker leistungs- und funktionsorientierten Besoldung, wie sie unter der alten Regierung im Entwurf des Strukturreformgesetzes vorgesehen war. Zum Teil stellt die Gewerkschaftsseite sie wieder in Frage, indem gegenüber dem Föderalisten Schäuble die dauerhafte Sicherung des jetzigen Besoldungsniveaus und eine "on top"- Bezahlung für Mehr- und Hochleister als Mindestvoraussetzungen genannt werden. Dann dürften die von Heesen selbst ins Gespräch gebrachten "faulen Beamten" wieder einmal ungeschoren davonkommen.

Den drei ungleichen "Eckpunkte"- Partnern ging es ursprünglich darum, daß der Bund die Länder mit Bezahlungsbandbreiten von fünf Prozent nach oben und unten köderte, um die "Landesfürsten" an Schilys beamten- und versorgungsrechtlicher Angel zu halten. Mit der Forderung nach Öffnungsklauseln beim Weihnachts- und Urlaubsgeld trat vor drei Jahren der Gestaltungswille in Besoldungsfragen bei vielen Staatskanzleien deutlich zutage. Dennoch bestärkt eine wachsende Zahl von Abgeordneten und von Regierungsmitgliedern kleinerer Länder die Beamtenvertreter darin, den Kampf gegen eine Kompetenzverlagerung, der vielleicht im Sommer entschieden wird, noch nicht aufzugeben.

Daneben stößt der Vorschlag, den Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes - "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu erweitern" - um die Worte "und fortzuentwickeln" zu erweitern, auf starke Ablehnung. In der Begründung der Koalitionspartner heißt es, dies solle "Gesetzgebung und Rechtsprechung die Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts erleichtern", wobei die "hergebrachten Grundsätze" berücksichtigt und die Garantien des Berufsbeamtentums "unberührt" blieben.

Die süddeutschen Länder strebten bereits 2003 eine Änderung des Artikels 33 Absatz 5 an. Darüber hinaus sprach sich die nordrhein-westfälische Bull-Kommission, die einen einheitlichen Beschäftigungsstatus für Beamte, Angestellte und Arbeiter empfahl, gleich für die Streichung aus. Dies alles verstärkte den Reformkurs, der in den "Eckpunkten" seinen Ausdruck fand. Wohl als Zugeständnis an die Länder gedacht, bestand der Zentralist Schily später auf dem "fortentwickeln", weil damit angeblich "das Mißverständnis" ausgeschlossen werde, daß das Beamtenrecht "starr und innovationsresistent" sei. Dieser Auffassung widersprechen mittlerweile der Beamtenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Beamtenrechtler, die der Bundestag Mitte Mai anhörte.

Das Wort "regeln" schließt ein "fortentwickeln" ein, was die beamtenrechtliche Praxis längst untermauert: So konnte die Rentenreform wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen und Teilzeitbeamtenverhältnisse eingeführt werden. Daher ist die Erweiterung des Artikels 33 Absatz 5 entweder überflüssig - oder es steckt die Absicht dahinter, die "hergebrachten Grundsätze" mittelfristig zu ändern oder gar abzuschaffen. Das würde vermutlich auf das Prinzip der Versorgung aus dem letzten Amt oder auf das Alimentationsprinzip zielen, die manchen Haushaltssanierern ein Dorn im Auge sind. Wenn ein "Einstieg in den Ausstieg" wirklich das Ziel wäre, müßten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten dies schon aus Fürsorge für ihre Staatsdiener offen verkünden. Weil Politiker von der großen Koalition bis hin zur Opposition - einschließlich der Grünen und der Linkspartei - auf Veranstaltungen von DBB oder DGB stets beteuern, das Berufsbeamtentum fördern und keineswegs abwickeln zu wollen, erübrigt sich jedes harmlos klingende Basteln am Berufsbeamtentum-Artikel, zumal wortreiche Gesetzesbegründungen die Kernaussagen nur weiter verunklaren.

Quelle: F.A.Z., 27.05.2006, Nr. 122 / Seite 1
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