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Leitartikel Der föderalisierte Beamte

14.08.2006 ·  Von Rainer Blasius

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34 Jahre lang besaß der Bund die volle Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung aller Beamten in Bund, Ländern und Kommunen, auch wenn für Änderungen an diesem System in der Regel die Zustimmung der Länderkammer erforderlich war. Damit soll es nun vorbei sein. Vergeblich haben die Gewerkschaften vor einem Besoldungswettlauf und vor einem Versorgungschaos gewarnt. Ihre letzte Hoffnung setzen sie nun auf jene Statuspflichten und -rechte, die beim Bund verblieben sind: auf Grundsätze wie Unkündbarkeit, Treue, Alimentation sowie auf die Regeln für die Abordnungen und Versetzungen zwischen Bund und Ländern, auf Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Dienstverhältnisses. Gehört etwa zu Letztgenanntem die Altersobergrenze?

Zunächst soll das vollendete 65. Lebensjahr im Entwurf des Beamtenstatusgesetzes gestanden haben, mit dem sich das Bundeskabinett Ende August beschäftigen darf. Auf Wunsch von Baden-Württemberg sei die Angabe entfernt worden, weil Stuttgart das Pensionsalter baldmöglichst in kleinen Schritten anheben möchte und die These vertritt, daß die Altersgrenze keine Frage des Beamtenstatus, sondern der Versorgung sei. Demgegenüber meint der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Heesen, daß "die Dauer des Beamtenverhältnisses festzuschreiben" doch ein Verfassungsauftrag sei und dem Bund obliege. Überhaupt interpretiere der Bund die eigene Regelungsbefugnis unnötig eng und gefährde die Mobilität der Beamten über die Ländergrenzen und Länderkompetenzen hinweg.

Der DBB-Chef wünscht sich offensichtlich das Beamtenstatusgesetz als eine Art Hebel, um die Kompetenzverlagerungen an die Länder teilweise umgehen zu können. Auch für die Konkretisierung der Zuständigkeiten nach der Staatsreform benötigt der Bund jedoch wieder die Zustimmung des Bundesrats. Daher würde mit einer weiten Auslegung wahrscheinlich wenig bis nichts zu erreichen sein. Denn die Ministerpräsidenten konnten im Beamtenrecht die "Machtfrage" - so lautete ein oft und vor allem gegen Stoiber erhobener Vorwurf - für sich entscheiden. Verlierer in diesem Kräftespiel ist der DBB-Vorsitzende, der in den vergangenen Jahren in die Rolle des redegewandten Beamtenreformators hineingewachsen war und zur Rettung des Berufsbeamtentums gegen angeblich unziemliche Länderbegehrlichkeiten beste Kontakte zu Bundesinnenminister Schily und dem Verdi-Vorsitzenden Bsirske gepflegt hatte.

Hin und wieder erzürnte Heesen dabei Teile der Basis seiner 1,25 Millionen Mitglieder umfassenden Organisation - beispielsweise als er selbst das Klischee vom "faulen Beamten" bediente, um seine intern umstrittenen Vorstellungen einer stärker leistungs- und funktionsbezogenen Besoldung medienwirksam zu plazieren. Zu Schilys Zeiten war er sogar dazu bereit, einem Besoldungsmodell zuzustimmen, bei dem Schwach- und Minderleister vorübergehend zwei bis vier Prozent ihres Grundgehalts verloren hätten. Den Praxistest im Behördenalltag mußten solche Disziplinierungsmittel, wohl zu Heesens Glück, nie bestehen.

Neuerdings ist allgemein nur noch von einer "On-top-Bezahlung" die Rede. "Wir sanktionieren nicht, wir belohnen das Gute", lautet das neue Motto. Heesen will sich schnell mit Bundesinnenminister Schäuble einigen, damit eine Leistungsbesoldung beim Bund eine Vorbildfunktion für die Länder übernehmen kann. Eine stärkere Leistungsmotivierung ist sicherlich ein wichtiges Element eines modernen Dienstrechts. Darüber hinaus gilt es, den in Sonntagsreden oft und gern als wünschenswert hingestellten Wechsel von einzelnen Beamten in die freie Wirtschaft zu erleichtern, und zwar durch die "Mitnahme" erworbener Versorgungsansprüche. Die bisher notwendige Nachversicherung scheint dazu gemacht, mögliche Abtrünnige mit der Höchststrafe zu bedrohen.

Gleichzeitig könnte durch die "Mitnahme" die vielfach beklagte Flucht von ausgebrannten oder frustrierten Beamtinnen und Beamten in die - mit Dienstunfähigkeit begründete - Frühpensionierung eingedämmt werden, wenn der Staat eine normale Form des Ausstiegs aus dem Lebenszeitdienstverhältnis anböte. Heesen ist darüber mit Schäuble im Gespräch. Natürlich wird sich auch hier trefflich darüber streiten lassen, ob es sich um ein Frage des Status (Bundeszuständigkeit) oder der Versorgung (Länderzuständigkeit) handelt. Das Einverständnis der Länder wird so oder so erforderlich sein, weil sie in ihrem Bereich für die Kosten aufkämen.

Als Ansprechpartner der Staatskanzleien erfahren die sechzehn Landesbünde des DBB durch die Kompetenzverlagerungen jetzt eine nicht nur protokollarische Aufwertung. Daher wird sich Heesen als Dachverbandschef auf die ungewohnte, aber wichtiger werdende Rolle des Mediators und Koordinators einstellen müssen, der die Landesbünde unterstützt und für eine weitestmögliche Abstimmung in Bund und Ländern sorgt, insbesondere in Versorgungs- und Laufbahnfragen. Bei der Besoldung und den Sonderzuwendungen wird jeder Landesbund fortan für sich das Optimum herauszuholen suchen. Und den Landesregierungen wird künftig eine beliebte Ausrede fehlen: wegen anderer Ministerpräsidenten oder des Bundes dies oder jenes "nicht wollen zu dürfen". Jedes Land kann seit der Föderalismusreform - wie der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes, Habermann, formulierte - einfach "wollen wollen". Man darf gespannt sein, welche Leistungsanreize dem föderalisierten Beamten geboten werden, um frischen Wind in die Amtsstuben zu bringen.

Quelle: F.A.Z., 15.08.2006, Nr. 188 / Seite 1
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