21.12.2006 · Von Georg Paul Hefty
Nicht nur Gelder, auch Informationen können unethisch sein.
Manche zeigen in diesen Tagen mit spitzen Fingern auf einen deutschen Elektrokonzern, dessen weltweites Ansehen im Nebel einer Korruptionsgeschichte zu verschwinden droht. Da fehlt es neben allerlei Empörung auch nicht an guten Ratschlägen, daß schwarze Kassen und Bestechungen sich betriebswirtschaftlich doch gar nicht lohnten, da sich letztlich stets der Qualitätsvorsprung durchsetze. Doch bevor sich der Irrglaube verfestigte, nur ein einzelnes Unternehmen trage zur Zeit Schmutzflecken, alle anderen Leute seien Saubermänner, hat der in München zum Aufklärer bestellte Amerikaner Hershman mit einem einzigen Satz die gutbürgerliche Selbstgewißheit weggewischt: Die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft sei "unfair und unethisch". Soll heißen: Es gibt undichte Stellen zugunsten einzelner Nutznießer, aber keine offizielle und allgemeine Offenheit.
Korruption scheint viele Gesichter zu haben. Die Begriffsbestimmungen von Transparency International reichen denn auch von "Schmiergeld" bis "Käuflichkeit politischer Entscheidungen", der "Königsdisziplin der Korruption".
Nun war gerade in Deutschland und Frankreich zu lernen, daß manche vermutete Käuflichkeit irgendwelcher Entscheidungsträger in Wahrheit gar nicht besteht, weil die Politiker auch aus eigener Überzeugung zu den gewünschten Beschlüssen gekommen sind, und die angebliche Käuflichkeit nur der Vorwand war, um bei den interessierten Firmen sogenannte Bestechungsgelder lockerzumachen. Daß solche Aufwendungen steuerrechtlich nicht als Betriebskosten anerkannt werden, ist nur allzu begründet: Da weder tatsächliche noch angebliche Empfänger von Schmiergeldern Empfangsbestätigungen ausstellen, ist vom Finanzamt nicht nachzuprüfen, ob die Gelder ausbezahlt oder von den Vermittlern oder gar den genehmigenden Managern selbst in die Tasche gesteckt wurden. Nicht in jedem "Bestechungsfall" gibt es einen lachenden Bestochenen, oft sind die anonymen Empfänger nur Nebelgestalten, die Selbstbereicherung kaschieren sollen. In München ist man noch nicht soweit, um das eine nachweisen und das andere ausschließen zu können.
Es fällt auf, daß die Aktionäre sich nicht voller Empörung von einer in Verruf geratenen Firma abwenden. Einerseits wissen sie, daß schwarze Kassen den zu versteuernden und damit großteils auszuschüttenden Gewinn schmälern, ihnen also ein spürbarer Schaden entsteht. Andererseits scheinen sie darauf zu spekulieren, daß manches gewinnbringende Geschäft nicht zustande käme ohne solch fragwürdige Begleitung. Pompöse Bewirtungen mit Beigaben bei Vertragsabschlüssen sind allenthalben üblich und akzeptiert - obwohl sie bereits die unterste Stufe der Vorteilsgewährung sein können. Und niemand glaubt, daß bei der Vergabe von Beschaffungsaufträgen in freilich ganz, ganz fernen Ländern von nun an regelmäßig dasjenige Produkt den Zuschlag bekommt, dessen Qualität 289 von 300 geforderten Punkten erreicht, während die Konkurrenz mit 288 Punkten zu Recht auf der Strecke bleibt.
Nicht jede Empörung über Korruption ist ethisch gut begründet. Als in der Wendezeit in Osteuropa das "nationale" oder "kollektive" Eigentum aufgeteilt und vor allem an ausländische Investoren oder deren Strohmänner veräußert wurde, haben die Verlierer die Bestechlichkeit der Politiker und Beamten beklagt. Die Sieger im sogenannten Bieterwettbewerb haben hingegen schweigend genossen und allenfalls Klage darüber geführt, daß sie die Immobilien oder Produktionsanlagen nicht ohne "privaten Aufschlag", also nicht noch billiger erhalten haben. Hätten westliche Banken und Unternehmen sich den unstatthaften Forderungen verweigert, hätten sie den aus dem sozialistischen Sumpf herausstapfenden Völkern eine Lehre in marktwirtschaftlicher Ethik erteilt. Doch der eigene Erfolg war wichtiger.
So ist die Korruption ein alltäglicher Begleiter der Bürger in Ost und West geblieben. Besondere Rabatte für einzelne Berufsgruppen oder die Mitglieder einzelner Vereine sind eigentlich ebenso eine anrüchige Vorteilsgewährung wie die Vorzugsbehandlung Prominenter oder Betuchter durch Beamte. Behördenleiter in Millionenstädten wissen sehr wohl, in welchen kundennahen Zuständigkeitsbereichen ihre Mitarbeiter privat auffallend gut situiert sind.
In manchen der neuen EU-Mitgliedsländer springt die alltägliche Korruption im Erziehungs- und Gesundheitswesen besonders ins Auge. Ungarn zum Beispiel duldet die Parasolvenz, also das nicht in Rechnung gestellte und auch nicht geregelte, aber von jedem Patienten unerbittlich erwartete individuelle Dankesgeld an die Ärzte als Teil des Honorarsystems. Damit bedient sich der Staat der Korruption. Er erweckt zu Lasten der Hilflosen den Anschein, daß die aus Steuermitteln oder Solidarbeiträgen aufzubringenden Gesundheitskosten gering seien.
Eine besonders perfide Seite der Korruption ist es, daß die Haltet-den-Dieb-Methode so sehr verfängt. Nicht jeder, der sich von öffentlich gebrandmarkten Schmuddelkindern abwendet, ist grundanständig. Lähmt eine Korruptionsaffäre ein Unternehmen, so sind andere gerne bereit, die Lücke zu nutzen. Erst Jahre später wird sich herausstellen, ob sie dabei selbst sauber geblieben sind. Schmutzig macht sich nicht nur, wer gleichfalls zur Bestechung greift. Unethisch wäre es auch, aus diesem Anlaß den Wettbewerbsvorteil dazu zu nutzen, die Preise kräftig zu erhöhen.
Die Beispiele China, Rußland und EU zeigen, daß die unterschiedlichen Wirtschaftssysteme selbst keine Garantien gegen Korruption enthalten. Sowohl im Sozialismus als auch im Postkommunismus und der Marktwirtschaft gibt es unzählige Leute, die den Satz Lügen strafen wollen: "Ehrlich fährt am besten." Ihre Erfolgsaussichten sind hoch, aber ihre Risiken müssen höher sein.