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Laufzeit von Atomkraftwerken Regierung legt Energiekonzept im Sommer vor

04.06.2010 ·  In den nächsten Wochen will die Bundesregierung das geplante Energiekonzept vorlegen. Bis dahin sollen Rechtsfragen geklärt werden. Etwa ob der Bundesrat grundsätzlich über Laufzeitverlängerungen mitentscheiden muss.

Von Andreas Mihm, Berlin
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Die Bundesregierung will das für den Herbst geplante Energiekonzept bereits im Sommer vorlegen. Regierungssprecher Wilhelm sagte, das Konzept solle „zügig, wenn möglich bis Ende Juli“ entwickelt werden. Dabei werde auch über die geplante Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken entschieden. Die Zeit bis dahin wolle die Regierung nutzen, um Rechtsfragen im Zusammenhang mit der umstrittenen Laufzeitverlängerung zu klären.

In Teilen der Union, aber auch in der Energiewirtschaft hatte man gehofft, die Frage könnte schneller geklärt werden, möglicherweise bereits bei der Zusammenkunft, die am Freitag in Berlin stattfand und bei der Bundeskanzlerin Merkel, Kanzleramtsminister Pofalla, Umweltminister Röttgen (alle CDU) sowie die Ministerpräsidenten CDU-geführter Bundesländer, in denen Atomkraftwerke laufen (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein), teilnahmen.

Rechtsgutachten stützen diese Ansicht

Dort habe man vor allem über die für die Bundesregierung erstellten Gutachten über das weitere Verfahren gesprochen, hieß es anschließend. Denn es ist strittig, ob der Bundesrat grundsätzlich über Laufzeitverlängerungen mitentscheiden muss oder nur unter bestimmten Umständen. Umweltminister Röttgen hatte mehrfach geäußert, allenfalls bei „moderaten“ Laufzeitverlängerungen könne die Länderkammer umgangen werden. Rechtsgutachten stützen diese Ansicht. Offensichtlich sind nicht alle unionsgeführte Länder der Ansicht von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, der Bundesrat müsse nicht zustimmen. Dort hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr.

SPD, Grüne und Linkspartei haben bereits angekündigt, einer Verlängerung nicht zustimmen zu wollen und im Falle einer Umgehung des Bundesrates das Verfassungsgericht anzurufen. Deshalb will die Bundesregierung nun prüfen, wie viele Jahre Laufzeitverlängerung verfassungsrechtlich als „moderat“ gelten könnten. Daran würde sich dann bemessen, wie lange die Atomkraftwerke über den bisherigen Endtermin 2021/22 am Netz bleiben könnten. Röttgen hatte acht Jahre ins Gespräch gebracht. Die seien ausreichend, weil 2030 so viel regenerativer Strom zur Verfügung stehen werde, dass Atomkraftwerke überflüssig würden.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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