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Kultusministerkonferenz Eine Institution ohne Sekretariat

05.10.2004 ·  Wenn der niedersächsische Ministerpräsident Wulff (CDU) die Verwaltungsvereinbarung über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) kündigt, ist die Institution mehr voll funktionsfähig.

Von Heike Schmoll
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Wenn der niedersächsische Ministerpräsident Wulff (CDU) an diesem Dienstag seine Drohung wahr macht und die Verwaltungsvereinbarung über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) kündigt, ist die KMK nicht mehr voll funktionsfähig.

Wulff macht sich zunutze, was er in der KMK abschaffen will: das Einstimmigkeitsprinzip. Das Abkommen über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 20. Juni 1959 gibt jedem Land die Möglichkeit, es mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils zum Ende des Haushaltsjahres außer Kraft zu setzen. Da das Land Berlin laut Abkommen verpflichtet ist, das Sekretariat in seinen Haushaltsplan nach den Beschlüssen der KMK und der Finanzminister aufzunehmen, wird der Generalsekretär der KMK, Erich Thies, sich nach der Kündigung zunächst mit dem Berliner Wissenschaftssenator Flierl (PDS) in Verbindung setzen.

Das Sekretariat der KMK spart bereits

Nur auf diese Weise lasse sich vermeidbarer finanzieller Schaden für die Länder abwenden. Im Gespräch mit dieser Zeitung warf Thies dem niedersächsischen Ministerpräsidenten einen ausgesprochen "fahrlässigen Umgang" mit dem entscheidenden Instrument der Länderkoordination und der Bildungspolitik der unionsregierten Länder vor. In den vergangenen acht Jahren habe das Sekretariat bereits zehn Prozent seiner Kosten eingespart, allein 1998 seien 40 Prozent der Ausschüsse und Kommissionen eingestellt worden. Hier gebe es keine weiteren Kürzungsmöglichkeiten.

Die KMK reformiert sich selbst

Nachdem Wulff anfangs von einer völligen Abschaffung der KMK gesprochen hatte, trat er im zweiten Schritt für eine Reform ein, die von ihr selbst längst betrieben wird. Schließlich hieß es, diese Reform solle auf diese Weise beschleunigt werden, was neuerdings auch die CDU-Vorsitzende Merkel meint. Zur Debatte stehen in einer Ministerarbeitsgruppe zur Reform vor allem das Einstimmigkeitsprinzip sowie das Amt des KMK-Präsidenten. Vermutlich werden die Beschlüsse nach ihrer Bedeutung unterschieden. Sollte es nur noch Mehrheitsentscheidungen geben, werden die Entscheidungen etwa über Bildungsstandards zu unverbindlich. Bei Mehrheitsentscheidungen, die die Vergleichbarkeit der schulischen oder universitären Anforderungen in den Ländern betreffen, müßten auch die zuständigen Länderparlamente zustimmen. Wie die Reform im einzelnen aussehen soll, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.

Die Besoldung herabsetzen

Besonders gestoßen hatte Wulff sich an der Besoldung der Mitarbeiter des KMK-Sekretariats. Der niedersächsische Finanzminister Möllring (CDU) hatte darauf hingewiesen, daß Berlin den Änderungstarifvertrag 1 vom 25. August 2004 zum "Anwendungstarifvertrag Land Berlin" mit den Gewerkschaften Verdi und dbb-Tarifunion vereinbart hatte. Danach sollten die Beschäftigten des Sekretariats, der übrigen beim Bundesrat geführten Geschäftsstellen der Fachministerkonferenzen und der Zentralen Datenstelle der Länderfinanzminister künftig nach BAT in der für den Bund gültigen Fassung bezahlt werden. Während die Länder bei Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erheblich gekürzt haben, zahlt der Bund noch volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Berlin habe damit einen Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen, da die Kosten umgelegt würden, hatte Möllring kritisiert. Am 30. September hat die Finanzministerkonferenz jedoch beschlossen, daß "Leistungen, die über einen für die Mehrheit der Bediensteten des Sitzlandes geltenden Rahmen hinausgehen", zu Lasten des Sitzlandes gehen, sofern sie höher sind als "die Leistungen der von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abgeschlossenen Tarifverträge" oder die durchschnittliche Beamtenbesoldung der Länder. Dieser Beschluß betrifft das Sekretariat der KMK, für das künftig wieder die Tarifgemeinschaft der Länder zuständig ist.

Wulff schlägt den Sack und meint den Esel

Mißlich an der Debatte um die KMK, die sich manches vorwerfen lassen muß, sind die ständigen Verwechslungen zwischen Sekretariat und Fachministergremium. Wer die Vereinbarung über das Sekretariat kündigt, schlägt den Sack und meint den Esel. Im Kreuzfeuer der Kritik stehen die Minister mit ihren Beschlüssen, was vor allem bei der Handhabung der Rechtschreibreform sowie der Europäisierung der Hochschulen auch berechtigt ist. Aber über die Aufgaben des Sekretariats wissen auch Politiker außerhalb des Bildungswesens kaum Bescheid. Sie werden durch die Beschlüsse der Föderalismuskommission möglicherweise noch erweitert werden.

Koordinierungsaufgaben für die Länder

Die Beschäftigten des Sekretariats nehmen gegenwärtig in der Hauptsache Koordinierungsaufgaben für die Länder wahr. Diese Tätigkeiten wurden eigens zentralisiert, um den Ländern Kosten zu sparen. Das gilt etwa für den zentral im Sekretariat geleisteten Schüleraustausch in die ganze Welt, aber auch für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowohl für deutsche als auch für ausländische Auszubildende oder Anwärter auf Professuren. All das, was im Zuge der Europäisierung mehr gebraucht wird denn je, müßte neu organisiert werden und wird zunächst einmal gelähmt. Das gilt auch für EU-Schulprogramme wie "Sokrates" und "Leonardo". Der Bund würde den Ländern die Personalkosten für die Koordinierung dieser Programme in Rechnung stellen, da sich die Länder bislang finanziell nicht an "Bundesagenturen" beteiligten.

Schwierigkeiten für den Haushalt 2005

Die EU-Kommission verlöre mit dem Ende des Sekretariats ihren übergeordneten Ansprechpartner in Deutschland, auch das Auswärtige Amt wird seine Fördermittel für 2005 (Schüleraustausch) nicht mehr bereitstellen. Der Haushalt für das Frühjahr 2005 und 2006 kann nicht mehr aufgestellt, die bereitgestellten Finanzen aus den Ländern für gemeinsam finanzierte Einrichtungen können nicht gesichert werden. Das gilt etwa für die Hochschule für Jüdische Studien, die Forschungsstelle Osteuropa, die Gesellschaft für deutsche Sprache, den Deutschen Akademischen Austauschdienst, die Deutsche Künstlerhilfe, das Deutsche Polen-Institut und weitere.

Eingeschränkte Handlungsfähigkeit

Ins Wanken geraten wird auch der Abschluß einer Ländervereinbarung, welche die rechtliche Grundlage für das System der Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge schaffen soll. Eingeschränkt sein wird auch die Handlungsfähigkeit gegenüber dem Bund und dem Ausland, wobei auch die Ausbildungsordnungen für das duale System der Berufsbildung betroffen sind. Schon in naher Zukunft wird die wechselseitige Anerkennung von Abschlüssen nicht mehr gewährleistet sein (Erwerb der Fachhochschulreife, Rahmenrichtlinien für Berufsschulen).

Qualitätssicherung nicht mehr gewährleistet

Vor allem aber wären die zentralen Aufgaben bei der Qualitätssicherung nicht mehr gewährleistet. Dazu zählen die internationalen Vergleichsstudien, die Weiterentwicklung der Bildungsstandards, die Bildungsberichterstattung sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen. Diese Ansätze zu ähnlicheren Anforderungen in den Schulen und Hochschulen der Bundesländer durchzusetzen war in den vergangenen vier Jahren wichtigstes Anliegen der unionsregierten Länder. Insofern trifft die Kündigung das Kernstück der CDU-Bildungspolitik und riskiert einen Rückfall des Föderalismus in Kleinstaaterei.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.10.2004, Nr. 232 / Seite 10
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Jahrgang 1962, politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

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