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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Korruptionsskandal Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Kölner Müllskandal

 ·  In der Bestechungsaffäre um den Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage hat die Staatsanwaltschaft am Freitag Anklage erhoben.

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Im Korruptionsskandal um den Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen fünf Beschuldigte erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag in Köln mit.

Nach Angaben aus NRW-Justizkreisen handelt es sich um den früheren SPD-Politiker Karl Wienand, den Kölner Ex-SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Rüther, den ehemaligen Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens, den Ex-Geschäftsführer der Anlagenbaufirma Steinmüller, Sigfrid Michelfelder, sowie den Ex-Geschäftsführer der Kölner Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft, Ulrich Eisermann. Die Staatsanwaltschaft wollte sich dagegen am Freitag weder zur Identität der Beschuldigten, noch zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen äußern.

Korruption und Steuerhinterziehung

Den Angeklagten wird den Justizkreisen zufolge Korruption und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Hintergrund der Affäre ist der Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage zwischen 1996 und 1998 durch den Anlagenbauer Steinmüller. Aus einem Schmiergeld-Topf des Unternehmens sollen insgesamt gut elf Millionen Euro geflossen sein. Betrieben wird der Müllofen von der Kölner Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft, die vom früheren Kölner „Müll-König“ Trienekens mitgegründet wurde. Die damaligen SPD-Politiker Wienand und Rüther sollen zu den Empfängern der Gelder gehört haben.

Ob es einen Zusammenhang mit dem Kölner SPD-Spendenskandal gibt, ist derzeit noch unklar. In dieser Affäre ermitteln die Strafverfolger gegen rund 40 aktuelle und frühere Mitglieder der Kölner SPD. Gegen die mutmaßlichen Schlüsselfiguren der Affäre, Rüther und Ex-SPD-Schatzmeister Manfred Biciste, läuft seit Ende Oktober ein Zivilprozess vor dem Kölner Landgericht.

Zu Einzelheiten der Anklage im Zusammenhang mit dem Bau der Verbrennungsanlage im Kölner Norden will sich die Staatsanwaltschaft vermutlich in der kommenden Woche äußern. Am Freitag verwies die Behörde dagegen auf das „verfassungsrechtlich geschützte Recht“ der Beschuldigten, dass sie über die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe nicht vorab durch die Medien unterrichtet würden.

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