17.11.2004 · Ein Berufungsgericht in Paris hat der Auslieferung des früheren Staatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls nach Deutschland zugestimmt. Pfahls soll 1,94 Millionen Euro Schmiergeld kassiert haben.
Der frühere deutsche Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls soll von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Pariser Berufungsgericht am Mittwoch entschieden.
Pfahls ist in Deutschland wegen Steuerhinterziehung und Bestechlichkeit angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte empfohlen, dem deutschen Auslieferungsersuchen für den früheren CSU-Politiker stattzugeben.
Einspruch hätte aufschiebende Wirkung
Nach der Entscheidung will Pfahls Anwalt zunächst die Begründung des Gerichts abwarten. Erst dann werde er mit seinem Mandanten das weitere Vorgehen besprechen, sagte der Mainzer Rechtsanwalt Hoffmann am Mittwoch. Das Gericht will seine Entscheidung voraussichtlich am Donnerstag begründen.
Ein Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung hätte aufschiebende Wirkung. Pfahls bliebe dann vermutlich solange in französischer Haft, bis in letzter Instanz über seine Auslieferung entschieden wäre.
Anwalt: Vorwürfe verjährt
Der Anwalt hatte unter anderem argumentiert, die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien verjährt. Die Staatsanwältin hatte dem widersprochen und gesagt, das Auslieferungsverfahren entspreche den Regeln.
Pfahls ist angeklagt, als Rüstungs-Staatssekretär umgerechnet 1,94 Millionen Euro an Schmiergeld für die Unterstützung bei einem Panzer-Export kassiert zu haben. Er wurde im Juli in Paris festgenommen. Das Landgericht Augsburg bereitet seinen Prozeß vor.