13.05.2009 · In Bochum sind hunderte Kommunalpolitiker zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetags zusammengekommen. Das Klagelied der Kommunen kann jeder Landes- und Bundespolitiker mitsingen, so oft ist es schon angestimmt worden.
Von Stefan DietrichDas Klagelied der Kommunen kann jeder Landes- und Bundespolitiker mitsingen, so oft ist es schon angestimmt worden. Es ist die Moritat vom Niedergang der Selbstverwaltung, von erdrückenden Schulden und gesetzlichen Fesseln, die den Städten jede Bewegungsfreiheit nehmen. In weiteren Strophen handelt sie vom Versiegen der Einnahmequellen und der personellen Ressourcen. Und stimmt das etwa nicht?
Tatsächlich wird es immer schwieriger, Bürger zu finden, die bereit sind, sich ehrenamtlich in einem Gemeinderat zu engagieren, wenn es dort außer Kürzungen nichts mehr zu beschließen gibt. Wahr ist aber auch: Oft wurde vorbeugend geklagt. Weil die Alarmsirenen auf Dauerton gestellt waren, wurden sie überhört, wenn wirklich Grund zur Klage bestand. Aber selbst dann war die Not der Städte nur das Spiegelbild gesamtstaatlicher Nöte, hervorgerufen etwa von vereinigungsbedingten Sonderlasten, von Konjunkturkrisen oder zuletzt von der Unternehmensteuerreform der rot-grünen Bundesregierung.
Nicht für Geld und gute Worte
Berechtigt sind die Klagen aus dem Jammertal der Städte über die Regelungsdichte landes-, bundes- und europarechtlicher Vorschriften. Kommunen betreiben die meisten Bildungseinrichtungen, kümmern sich um Arbeitslose und Hilfsbedürftige, um Straßen, Wohnungen und Grünflächen, geben die meisten Investitionen in Auftrag - dürfen das aber nirgendwo nach eigenem Gutdünken tun. Dabei garantiert ihnen Artikel 28 des Grundgesetzes genau das: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Aus dem „Rahmen“ sind überall gesetzliche Zwangsjacken geworden. Aber wo wird wirklich um die verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechte gekämpft?
Vielmehr scheinen die Kommunalpolitiker ganz gut damit leben zu können, dass alles, was sie auf örtlicher Ebene durchsetzen müssen, „höheren Orts“ beschlossen wurde. Es enthebt sie der Verantwortung für Maßnahmen, die den Bürgern nicht gefallen, und verschafft ihnen vielfältige Gelegenheiten, nach mehr Geld zu rufen. Während immerhin die Landkreise die Arbeitsverwaltung in Eigenregie betreiben wollen, wehren sich die beiden Spitzenverbände der Städte heftig dagegen. Nicht für Geld und gute Worte wollen sie diese Aufgabe allein schultern. Über die Neuorganisation der Arbeitsverwaltung streitet der Bundesarbeitsminister mit Ministerpräsidenten und der Bundestagsfraktion der Union. Diejenigen, die es eigentlich angeht, haben sich durch Uneinigkeit selbst um ihren Einfluss gebracht.
Auch hinsichtlich ihrer Finanzverantwortung verstecken sich die Kommunen gern hinter höheren politischen Instanzen. Dabei heißt es in Artikel 28 weiter: „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.“ Die beiden wichtigsten sind die Gewerbe- und die Grundsteuer. Die Hebesätze der Gewerbesteuer sind fast überall ausgereizt. Weil die Räte lieber die Wirtschaft als ihre Wähler belasten, haben sogar reiche Städte wie Frankfurt schon Großunternehmen ins Umland vertrieben.
Finanzwissenschaftler fordern deshalb, zum Ausgleich kommunaler Haushalte vermehrt die Grundsteuer heranzuziehen. Bei dieser Steuer würden durch (vorübergehende) Erhöhungen nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter an der Finanzierung des städtischen Haushalts beteiligt. Kommunalpolitik ginge plötzlich wieder alle an, und die Bürger würden ihren Politikern von sich aus mehr auf die Finger sehen. Eine disziplinierende Wirkung ginge davon freilich nur aus, wenn die so unter Druck geratenden Stadtväter nicht gesetzlich am Sparen gehindert würden.
Alle sangen mit
Die Hauptverantwortung für den Zustand der lokalen Demokratie liegt deshalb unverändert bei den Gesetzgebern in Bund und Ländern. In der Europäischen Union verfechten deutsche Politiker mit Leidenschaft das Prinzip der Subsidiarität. Im eigenen Land treten sie den Vorrang der bürgernahen vor der bürgerfernen Verwaltung mit Füßen. Während Gemeinden und Kreise zu Vollzugsagenturen staatlicher Auftragsverwaltung degenerierten, wurden aus Stadtoberhäuptern, welche die Interessen der Bürger vertraten, Vorstandsvorsitzende des „Konzerns Stadt“. Verlorengegangen sind dabei nicht nur demokratische Teilhaberechte, sondern auch Bürgersinn und Kreativität.
Die Folgen schlagen gerade auf den Gesamtstaat zurück: Die Idee der Bundesregierung, die Konjunktur ganz schnell mit Hilfe von Sonderzuweisungen an die Gemeinden anzukurbeln, wurde zwar begeistert aufgegriffen, zeigt aber wenig Wirkung. Zum einen sehen sich die Adressaten durch obrigkeitliche Vorgaben daran gehindert, aus dem Stand sinnvolle Investitionen zu tätigen; zum anderen sind sie es gar nicht mehr gewohnt, „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln“. Durch die Entmündigung der Kommunen haben Bund und Länder den Ast abgesägt, auf dem sie sitzen. Genau das weissagte das alte Lied, das alle mitsangen, aber keiner ernst nahm.
Auswirkung der arbeitsteiligen Gesellschaft
Paul Rabe (heidelpaul)
- 13.05.2009, 15:19 Uhr
Föderalismusreform
Alex Merck (AlexM3)
- 13.05.2009, 17:36 Uhr