31.01.2007 · Dass die Amerikaner im Kampf gegen den Terrorismus ihren auf Islamistenjagd trainierten Agenten allzu freien Lauf gelassen haben, steht außer Frage. Das Namhaftmachen mutmaßlicher CIA-Agenten als Straftäter aber ist nicht mehr als ein symbolischer Ermittlungserfolg.
Was würde die Bundesregierung ohne den Grünen-Abgeordneten Christian Ströbele tun, der ihr stets genau sagt, was sie als Nächstes zu tun habe?
Nachdem die Münchener Staatsanwaltschaft 13 Haftbefehle ausgestellt hat, die zur Ergreifung der Entführer des Deutsch-Libanesen Khaled El Masri führen sollen, fordert Ströbele die Bundesregierung auf, sofort in Washington vorstellig zu werden und mit Beharrlichkeit dafür zu sorgen, dass die Haftbefehle Folgen hätten. Als Rechtsanwalt weiß er zwar, dass es dafür einen umständlichen Rechtsweg gibt, der über die Justizbehörden des Landes und des Bundes verläuft, ehe er überhaupt das hiesige Auswärtige Amt erreicht und dann in einem vermutlich folgenlosen Notenwechsel versanden wird; als Politiker aber möchte Ströbele den symbolischen Ermittlungserfolg, das Namhaftmachen mutmaßlicher CIA-Agenten als Straftäter, sofort auskosten.
Dass die Amerikaner im Kampf gegen den Terrorismus nicht nur ihrer Phantasie, sondern auch ihren auf Islamistenjagd trainierten Agenten allzu freien Lauf gelassen haben, steht außer Frage. In den ersten zwei Jahren nach dem „11. September“, in denen auch der damalige Bundeskanzler die Vereinigten Staaten seiner „bedingungslosen Solidarität“ versichert hatte, haben deutsche und andere europäische Sicherheitsbehörden diesen Kampf allerdings auch allzu vertrauensselig unterstützt. Soweit sich bisher im BND-Ausschuss klären ließ, was auf hiesigem Boden - auf dem Fliegerhorst Ramstein - oder im Luftraum darüber vorgegangen ist, haben sich deutsche Stellen zumindest nicht sehr intensiv darum gekümmert, dass dieser Kampf mit rechtsstaatlich vertretbaren Mitteln geführt würde.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags wird alle staatlichen Stellen dafür sensibilisieren, dass auch in akuten Bedrohungslagen - eine solche war während der Entführung El Masris zweifellos noch gegeben - mit staatlichen Souveränitätsrechten und erst recht mit den Persönlichkeitsrechten der Bürger nicht nachlässig umgegangen werden darf. Diese Lektion zu beherzigen ist umso wichtiger, als der strafrechtlichen Verfolgung des Falls El Masri durch die Staatsanwaltschaft München trotz der jetzt ausgestellten Haftbefehle aller Voraussicht nach kein Erfolg beschieden sein wird.
(Nur) Symbolischer Erfolg??
Rolf Joachim Siegen (rolfS2)
- 01.02.2007, 01:17 Uhr