19.10.2007 · Mit dem neuen Vertragswerk wird die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union verbessert. Doch zunächst muss der Vertrag in den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Horst Bacia kommentiert.
Von Horst BaciaEs ist geschafft. Nach gemeinsamen Anstrengungen und vielen, oftmals bis tief in die Nacht dauernden Konferenzen haben die Staats- und Regierungschefs der EU ein neues Vertragswerk zur Reform der Union beschlossen.
Der Weg nach Lissabon war lang, voller Hindernisse, und erst ein kühnes Umgehungsmanöver führte schließlich zum Ziel. Verständlich, dass die Gemütslage der Beteiligten auch am Tag nach der nächtlichen Ankunft eher von Erleichterung als von Begeisterung geprägt war. Von einer neuen Aufbruchstimmung in Europa kann jedenfalls nicht die Rede sein.
Handlungsfähigkeit der EU verbessert
Und dennoch beginnt mit der Einigung von Lissabon etwas Neues. Die vor fast sechs Jahren mit der Einberufung des Verfassungskonvents eingeleitete Reform der europäischen Institutionen ist nun endlich abgeschlossen. Wesentliche Bestimmungen des an zwei Volksabstimmungen gescheiterten Verfassungsvertrages sind in die neue Vereinbarung umgepflanzt worden.
Das ursprüngliche Ziel, die Handlungsfähigkeit einer Union von 27 oder mehr Mitgliedstaaten zu verbessern, ist damit erreicht: Ein ständiger Präsident des Europäischen Rates und ein europäischer Außenminister (obwohl er mit Rücksicht auf die Briten nicht so heißen darf) werden dafür sorgen, dass die EU sich künftig etwas leichter tut, bei internen Beratungen und bei ihrem schnell wachsenden politischen Engagement in der weiten Welt mit einer Stimme zu sprechen.
Brown: Schwierigkeiten mit dem Vertrag
Der Ministerrat wird auf vielen Gebieten - auch in der Innen- und Rechtspolitik - Mehrheitsentscheidungen treffen können. Eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und mehr Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung - genau das wünschen sich die meisten Bürger, trotz der weit verbreiteten Skepsis gegenüber mehr Integration.
Auf die Mühen der Berge folgen die Mühen der Ebene - die Vertragsratifikation. Dass die Kernbestimmungen des Verfassungsvertrages überlebt haben, ist vor allem der ebenso professionellen wie geschmeidigen Verhandlungsführung der deutschen EU-Präsidentschaft zu verdanken. Doch gerade die Länder, die ein Referendum abgehalten oder gar nicht erst gewagt haben, müssen nun argumentieren, es sei etwas ganz anderes entstanden. Die meisten Schwierigkeiten hat damit der Brite Brown. Solange er nicht umfällt, müsste die Ratifikation eigentlich glücken.