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Kommentar Rechtswidrige Richtlinien?

13.01.2005 ·  Aus den „mehr als hundert Politikern“, die der VW-Konzern angeblich auf seinen Gehaltslisten führt, sind jetzt sechs Abgeordnete geworden. Daß hier ein Großkonzern sich flächendeckend Politiker kauft, wird dadurch bislang nicht bestätigt.

Von Volker Zastrow
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Aus den "mehr als hundert Politikern", die der VW-Konzern angeblich auf seinen Gehaltslisten führt, sind jetzt, nachdem das Unternehmen sich erklärt hat, sechs Abgeordnete geworden.

Die erste Zahl hatte eine unablässig an der Hebung von Volks- und Politikermoral sich verausgabende Zeitung in die Welt gesetzt, ruhig erst einmal auf Verdacht, denn wer den Rauch macht, bekommt schon irgendwann das Feuer. Den Eindruck, daß die Politiker insgesamt faul, raffgierig und verlogen seien, braucht man nicht mehr zu erwecken, er ist - zu Unrecht - schon verbreitet; begierig wird aufgesaugt, was ins antiplutokratische Vorurteil paßt. "Jeden Tag Enthüllungen!" lautet das Motto des freiwilligen Feuersturmgeschützes der Demokratie.

Der Generalverdacht ist in der Welt, da wird er sich ausbreiten, sechs Abgeordnete, das ist doch auch schon was. Man muß den Einzelfall betrachten und bewerten. Daß hier ein Großkonzern sich flächendeckend Politiker kauft, wird dadurch bislang nicht bestätigt.

Allerdings muß der VW-Konzern sich fragen lassen, wie er eine rechtswidrige Richtlinie - und das ist mehr als eine einzelne Handlung - der Art erlassen konnte, daß Angestellte, die Abgeordnete werden, ihre Bezüge in voller Höhe und ohne Gegenleistung behalten - wenn das denn so zutrifft. Dergleichen untersagt die Verfassung, allerdings nicht dem Konzern, sondern den Abgeordneten, indes ohne Strafandrohung.

Dabei ist die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens eigentlich nicht zu erkennen. Es ist ja nicht so, daß Abgeordnete in Deutschland am Hungertuch nagen und deshalb auf die Unterstützung ihres früheren Arbeitgebers angewiesen wären. Und die Nachteile wiegen für das Unternehmen möglicherweise schwer. Wird nämlich für das Geld keine Gegenleistung erbracht, liegt der strafrechtliche Vorwurf der Untreue gegen die Verantwortlichen bedenklich nahe.

Im (vergleichbaren, nicht gleichen) Fall des zurückgetretenen CDU-Generalsekretärs Meyer ermittelt schon die Staatsanwaltschaft. Als Ausgaben mit dem (rechtswidrigen) Ziel, durch Geldzahlung Einfluß auf Abgeordnete zu nehmen, können solche Beträge aber auch nicht verbucht werden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.01.2005, Nr. 11 / Seite 1
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Jahrgang 1958, verantwortlicher Redakteur für Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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