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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Kommentar Nicht überhöht

 ·  Rentenrecht ist kein Strafrecht. Das ist die für SED-Opfer womöglich bittere Erkenntnis aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den DDR-Sonderrenten.

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Rentenrecht ist kein Strafrecht. Das ist die für SED-Opfer womöglich bittere Erkenntnis aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den DDR-Sonderrenten. Der gesamtdeutsche Gesetzgeber stand nach der Wiedervereinigung vor der Herkules-Aufgabe der rechtlichen Aufarbeitung einer Jahrzehnte währenden Diktatur.

Das ist ihm, im großen und ganzen, gelungen. Daß man mit dem groben Werkzeug des Rechts nicht eine in jedem Einzelfall gerechte Welt schaffen kann, daß es durch notwendigerweise pauschale Regelungen auch zu - gefühlten oder tatsächlichen - Ungerechtigkeiten kommen kann, das ist der Preis des Rechtsstaats.

Es war ein legitimes Ziel, die Stützen des SED-Unterdrückungsapparates nicht noch nachträglich besserzustellen als dessen Opfer. Zweifellos durfte der Gesetzgeber deshalb die durchweg überhöhten Zusatzrenten für ehemalige Stasi-Mitarbeiter kürzen.

Doch was heißt "Staats- und Systemnähe" in einem sozialistischen Gemeinwesen mit seinen Massenorganisationen und seiner aufgeblähten Verwaltung? Hat auch der Präsident des DDR-Patentamts oder der NVA-Offizier ein politisch begründetes, leistungsfremdes Einkommen gehabt? Hier haben die Verfassungsrichter Differenzierungen nach sachgerechten Kriterien vermißt; sie sprechen von einer "fallbeilartigen" Kürzung auf das Durchschnittseinkommen. Die Karlsruher Richter halten sich an den Grundsatz: Ein hohes DDR-Gehalt ist nicht notwendig auch "überhöht".

Die SED-Opfer mögen die Entscheidung als Niederlage empfinden. Schließlich sollte die Kürzung der Sonderrenten nach dem Willen des Gesetzgebers eine Art mittelbare Rehabilitierung der Verfolgten sein. Damit kann freilich ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht gerechtfertigt werden. Der Rechtsstaat muß sich an seine Grundsätze halten, ohne blind zu sein für die Vergangenheit im Unrechtsstaat.

Die Aufarbeitung staatlichen Unrechts bewegt sich stets auf einem schmalen Grat. Das zeigt sich nicht nur in Karlsruhe, sondern auch in Den Haag oder Bagdad. Daß Verbrecher und ihre Helfer den Rechtsstaat bis zur Neige auskosten, hinterläßt einen schalen Beigeschmack, ist aber hinzunehmen. Diese Hinnahme ist der "Preis" dafür, nicht auf der Bahn zur Willkürherrschaft zu landen.

Quelle: mü., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.07.2004
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