23.03.2007 · Einer Frankfurter Familienrichterin hat der Hinweis auf den Koran ein Befangenheitsurteil und viel Kritik eingebracht. Wer geltendes Recht neuen Umständen anpassen will, verändert es in Wahrheit. Georg Paul Hefty kommentiert.
Von Georg Paul HeftyWer geltendes Recht neuen Umständen anpassen will, verändert es in Wahrheit. Dies zuzugeben, fällt den Richtern schwer, die angesichts der vielen Herausforderungen durch die multikulturelle Vielfalt Deutschlands Recht sprechen müssen. Sogar das Bundesverfassungsgericht stellt eher die Berufsfreiheit eines einzelnen über den Willen des Gesetzgebers als dass es auf der umfassenden Einhaltung des deutschen Rechtssystems bestünde.
Nicht so viel richterliche Freiheit wie die Verfassungsrichter genießt offenbar die Frankfurter Familienrichterin, der ihr Hinweis auf den Koran ein Befangenheitsurteil und viel Kritik eingebracht hat. Beides ist berechtigt, auch wenn es zunächst die richterliche Unabhängigkeit zu achten gilt.
Zu Lasten einer bedrängten Frau
Freilich bleibt damit offen, was die Richterin mit dem Hinweis auf den Koran bezweckte: Wollte sie der Staatskasse weitere Prozesskostenhilfe-Ausgaben ersparen oder wollte sie der Klägerin eine Mitschuld an deren Leiden geben, da diese sich doch bewusst auf eine Ehe eingelassen habe, die offenbar nach den Regeln des Korans geschlossen worden ist? Oder wollte sie die Sitten und Gebräuche eines Kulturkreises bloßstellen?
Unvorstellbar ist, dass sie unter Berufung auf den Koran ein bestimmtes Verhalten vorschreiben wollte. Jedes der denkbaren Vorhaben musste schiefgehen, denn sie gingen zu Lasten einer bedrängten Frau. Hätte die Richterin hingegen der Frau Recht gegeben und die sofortige Scheidung verfügt, wäre ihr Hinweis auf den Koran gar nicht in die Öffentlichkeit gelangt.
Opportunistische Richter?
So aber brandet begründete Kritik auf, die ins Grundsätzliche geht. Die einen fürchten, dass ihre Hoffnung, in Deutschland mehr rechtlichen Schutz zu erhalten als in ihren Herkunftsländern, durch opportunistische Richter zerstört wird. Andere akzeptieren von einem deutschen Gericht eher die Anwendung des deutschen Rechts als die „Auslegung“ des Korans.
Und manche Politiker greifen den Fall auf, um vor Fehlentwicklungen zu warnen - was naturgemäß schwerer fällt, wenn es nicht um die Aussage eines Einzelrichters, sondern um die Entscheidung eines hohen Gerichts geht. Tatsächlich besteht in Deutschland die Gefahr, dass aus falscher Rücksichtnahme unserer Recht sein einzig legitimes Bezugssystem verliert. Es wäre allerdings ein Wunder, wenn Multikulti sich auf alles ausbreiten würde und das Recht gänzlich unberührt ließe.
Intregration oder Koran?
Michael Kirchmann (michael30449)
- 22.03.2007, 20:07 Uhr
Multikulti im Recht
Michael Bender (toronto61)
- 22.03.2007, 20:22 Uhr
Gratulor!
Wilhelm Friedrich (WillyF)
- 22.03.2007, 20:40 Uhr
Ungerechtes Urteil ein Einzelfall ? Wer prüft ?
Ernst Baner (kesselstadt)
- 22.03.2007, 20:44 Uhr
Was denn nun, Herr Hefty -
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 22.03.2007, 20:45 Uhr
Georg Paul Hefty Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.
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