09.08.2005 · Die Begleitmusik zur Verhandlung über die Neuwahl in Karlsruhe verstärkt den Eindruck, daß maßgebliche Politiker der Koalition das Gericht nicht ganz ernst nehmen. Sie scheinen sich ihres Erfolges sicher zu sein.
Bundesinnenminister Schily und der Chef des Präsidialamts Jansen scheinen sich sehr sicher zu sein, daß das Bundesverfassungsgericht gar nicht anders könne als den von Bundeskanzler Schröder eingeschlagenen Weg einer vorzeitigen Parlamentsauflösung mitzugehen.
Jedenfalls war vor den Schranken des Karlsruher Gerichts nicht erkennbar, daß sie sich bemüht hätten, die teilweise widersprüchlichen Begründungen für die Inanspruchnahme des Artikels 68 Grundgesetz aufzulösen und mit zusätzlichen Argumenten zu untermauern. Von Jansen etwa hätte man erwarten können, daß er die Entscheidungsgründe des Bundespräsidenten etwas eingehender darlegen würde, als das in einer fünfminütigen Fernsehansprache möglich war. Daß Köhler „glaubt“, Deutschland bedürfe „einer Regierung, die sich die Lösung der anstehenden Probleme zutraut“, kann die Verfassungsrichter schwerlich beeindruckt haben.
Auch die Begleitmusik zur Verhandlung in Karlsruhe, die vom Bundestagspräsidenten Thierse kam, verstärkte den Eindruck, daß maßgebliche Koalitionspolitiker das Verfassungsgericht nicht ganz ernst nehmen. Gäbe es den Klagen der beiden Abgeordneten statt, so Thierse, dann „wäre die Bundesregierung gerichtlich dazu verurteilt, weiterzuregieren“. Das wäre sie mitnichten. Allenfalls wäre dann der Bundeskanzler genötigt zu erklären, warum er den Bundestag nach Hause schickt, statt zurückzutreten, wenn er das Gefühl hat, nicht mehr das stetige Vertrauen der Mehrheit hinter sich zu haben.
Den Worten des Berichterstatters Di Fabio war zu entnehmen, daß es in diesem Verfahren um mehr geht als darum, ob der Bundestag im September 2005 oder erst im Oktober 2006 gewählt wird. Im Hintergrund steht die Frage, ob Deutschland noch eine parlamentarische Demokratie ist oder schon eine Kanzlerdemokratie.
Zugespitzt formulierte der Vertreter des Abgeordneten Schulz die Folge einer Niederlage seines Mandanten: „Nicht das Parlament kontrolliert den Kanzler, sondern der Kanzler kontrolliert das Parlament und die Mehrheitsfraktionen.“ Schon deshalb kann sich das Gericht nicht von einem alle verfassungsrechtlichen Bedenken überrollenden Stimmungs-Tsunami mitreißen lassen, den Schröder mit einem mutwillig losgetretenen politischen Erdbeben selbst erzeugt hat.