06.12.2004 · Von Reinhard Müller
Deutschland steht also vor der größten Justizreform seit 1877. Oder war es 1077? Oder ist es einfach nur die größte Reform seit der "Jahrhundertreform" von Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin (SPD) aus dem Jahr 2000? Es hört sich jedenfalls alles bekannt an: Verschlankung der Justiz, also weniger Rechtswege und Rechtsmittel, mehr Transparenz und Effizienz. Das alles bei geringeren Kosten. Doch halt: Das soll keineswegs das vorrangige Ziel der Reform sein. Es lautet vielmehr: mehr Qualität. Also alles Dinge, über die seit vielen Jahrzehnten nachgedacht wird - und ein Ziel, gegen das niemand ernsthaft etwas einwenden kann.
Neu ist allerdings die fast schon beängstigende Einigkeit der Justizminister: vom PDS-mitregierten Mecklenburg-Vorpommern bis zum CSU-beherrschten Bayern. Streit gibt es unter ihnen allenfalls darüber, wer als erster einen Vorschlag gemacht hat oder die Urheberschaft einer bestimmten Idee für sich reklamieren kann. Im Grundsatz haben sich die Minister auf ihrer jüngsten Konferenz auf die Eckpunkte "Deregulierung, Aufgabenübertragung, Konzentration und Qualitätssicherung" geeinigt.
Doch ganz geschlossen ist die Front nicht an jeder Stelle. Widerstand gibt es aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. In Mainz heißt es etwa, man dürfe die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht "mit großspurigen und unausgegorenen Reformprojekten überfahren". Es gebe ein Bedürfnis der Richter, "nach unzähligen gesetzlichen Änderungen einfach mal in Ruhe arbeiten zu können".
Ein weiterer Grund dafür, daß die Reform in dieser Form wohl nicht so schnell in Kraft treten wird - die Staatssekretäre sollen bis zum Frühjahr konkrete Vorschläge unterbreiten -, liegt im Bundestag. Die dortigen Rechtspolitiker haben Bedenken angemeldet. Die Grünen fürchten eine Verschlechterung des Justizwesens und den Verlust von umfassendem Rechtsschutz für den Fall, daß es nur noch eine Rechtsmittelinstanz geben sollte. So einig sich die Landesjustizminister über die Parteigrenzen hinweg sind, so einig scheinen sich die Bundespolitiker in ihrer Skepsis zu sein. Die Bundesjustizministerin verlegt sich indessen auf ihre bewährte Taktik: Sie äußert vorsichtig Sympathie und wartet erst einmal ab.
Der wunde Punkt ist das Geld. So begrüßenswert es ist, daß der Reformdruck in Zeiten knapper Haushaltsmittel wächst: Es besteht die Gefahr, daß die - im ganzen noch immer unbestrittene - Qualität der deutschen Justiz auf der Strecke bleibt. Tatsächlich lautet die entscheidende Frage: Was ist uns eine gute Justiz wert? Angeblich kostet die Justiz jeden Bürger nur wenige Euro im Monat. Die Länder haben kein Geld, erst recht nicht die Justizminister mit ihren Miniressorts, deren Anteil an den weiter schrumpfenden Etats knapp drei Prozent beträgt.
Soll die Justiz nicht leiden, muß genau geprüft werden, was durch eine Änderung überkommener Strukturen gewonnen wird. Eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten wäre den damit verbundenen Aufwand nicht wert, wenn dadurch nur einige Verwaltungskräfte und ein paar Präsidentenposten eingespart würden. Der angestrebte flexible Personaleinsatz der Richter (der zu der von der Verfassung garantierten richterlichen Unabhängigkeit in Widerspruch stehen kann) ist ein guter Grund für eine Änderung, wenn er denn anders nicht zu erreichen ist. Doch müßte eine Zusammenlegung der Gerichtszweige dann tatsächlich auch mit einer Vereinheitlichung der Prozeßordnungen einhergehen.
Daß der deutsche Rechtswegestaat korrekturbedürftig ist, wird auch von den Kritikern der Justizreform kaum bestritten. Die Einschränkung von Rechtsmitteln war immerhin schon Thema der Reform des Zivilprozesses, deren Auswirkungen auf die Praxis immer noch ausgewertet werden. Während man sich über die Unanfechtbarkeit von Entscheidungen in Bagatell-Verkehrssachen schnell einig werden mag, ist fraglich, ob eine "funktionelle Zweistufigkeit", wie sie die Justizminister fordern, nicht zu noch größeren Belastungen für die Justiz, insbesondere für die Eingangsinstanz und auch für den rechtsuchenden Bürger führen kann. Was für Auswirkungen hätte das auf den Strafrichter, der bisher zehn Fälle an einem Vormittag auf schnelle und akzeptable, aber nicht unbedingt revisionssichere Art entscheidet?
Es mag sein, daß bisherige Reformen nicht zuletzt am Widerstand der Berufsverbände gescheitert sind. Natürlich fürchtet die Anwaltschaft Einkommenseinbußen ebenso wie die Richterschaft Änderungen von Strukturen und Status. Doch darf die berechtigte Skepsis gegenüber Verbandsäußerungen nicht dazu führen, daß die Erfahrungen der Praxis ignoriert werden.
Mit Vorsicht sind auch Privatisierungstendenzen in der Justiz zu genießen. Es ist eine Sache, Richter von Verwaltungsarbeit zu entlasten. Eine andere ist es, richterliche Aufgaben in andere Hände zu legen. Es hört sich zwar durchaus vernünftig an, einvernehmliche Scheidungen künftig den Notaren zu überlassen. Doch oft ist eben nur der Trennungswunsch einvernehmlich, nicht aber der Umgang mit den Kindern und die Zuordnung des Vermögens. Hier besteht die Gefahr, daß der schwächere Partner übervorteilt wird. Auch ist zu prüfen, inwieweit das Gerichtsvollzieherwesen privatisiert werden kann, ohne daß es zu rechtsstaatlichen Einbußen kommt.
Denn beliebig schlank kann der Rechtsstaat nicht werden, will er Rechtsstaat bleiben. Im übrigen ist nicht nur der Gesetzgeber gefragt. Neue Strukturen lassen sich verordnen, nicht jedoch das Ethos des Richters und ebensowenig das des Staatsbürgers, der die Gerichte nur dann anruft, wenn es sein muß.