28.06.2006 · Es war wohl doch nur wieder eines jener trügerischen Hoffnungszeichen, die kurzzeitig Frieden im Nahen Osten versprechen: Eine De-facto-Anerkennung Israels wäre für die Hamas ein deutlicher Bruch mit ihrem bisherigen Programm.
Von Erik-Michael BaderWas zunächst als ein kleiner, aber vielleicht bedeutsamer Schritt vorwärts deutbar erschien, ist wohl doch nur wieder eines jener trügerischen Hoffnungszeichen, die kurzzeitig Wunschdenken-interpretation nähren. Die Verständigung von Fatah und Hamas auf der Kompromißlinie des von palästinensischen Aktivisten in israelischer Haft erarbeiteten Dokuments, das von der palästinensischen Staatszielsetzung durch Nichterwähnung das israelische Gebiet in den Grenzlinien vor 1967 ausspart, war als implizite Bereitschaft auch der Hamas gedeutet worden, sich mit Israel auf diesem Territorium abzufinden.
Eine solche De-facto-Anerkennung Israels wäre für die Hamas ein deutlicher Bruch mit ihrem bisherigen Programm; die Mehrheit der Fatah hat die Wendung schon früher vollzogen. Aber die Hamas hat alsbald erklärt, dies bedeute nicht, daß sie Israel anerkenne.
Formelkompromisse mit vielen Auslegungen
Bei dem vereinbarten Dokument handelt es sich in mehreren Punkten um Formelkompromisse, deren beidseitige Akzeptabilität eben darauf beruht, daß sie verschiedene Auslegungen erlauben: die, daß das Ziel der Beseitigung des Staates Israel aufgegeben wird, aber auch die, daß dies weiterreichende Ziel für derzeit nicht oder weniger aktuell angesehen wird.
Auch ist zu berücksichtigen, daß der Hamas daran gelegen war, eine unpopuläre Eskalation des Konflikts mit der Fatah zu vermeiden. Sicherlich hat auch der internationale Druck durch Zahlungsverweigerung der Hamas nahegelegt, ein wenig den Eindruck eines Entgegenkommens zu erwecken, den sie alsbald weitgehend wieder wegwischte.
Die Erleichterung über diese eventuelle kleine Bewegung in Richtung Verständigung wurde ohnehin durch die heftige neue militärische Eskalation des israelisch-palästinensischen Konflikts in den Hintergrund gerückt. Schon Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts war dieser Konflikt zweier Völker um ein Land im Grunde unlösbar geworden. Schon damals zeichnete sich ab, was bis heute gilt: Eine Lösung, die den sich überschneidenden berechtigten Ansprüchen beider gerecht wird, kann es nicht geben, erst recht nicht eine, die ihre darüber hinausgehenden Aspirationen befriedigt. Allenfalls möglich erscheint eine ausgewogen ungerechte, für beide Seiten aus ihrer Sicht eigentlich unzumutbare Regelung.
Unlösbarkeit verstärkt
Seither ist viel dazugekommen, was die Unlösbarkeit verstärkt, schon den Eingang in einen Prozeß hin zu einer Verständigung verbaut. Hinzugekommen ist aber auch einiges, was die Regelungschancen erhöht hat: Bei immer mehr Menschen in beiden Völkern kam die Einsicht auf, daß eigene Maximalvorstellungen als undurchsetzbar, ja bei abgewogener Beurteilung als überzogen in Frage zu stellen sind, daß es auch auf der anderen Seite Berechtigung gibt.
Daß dieser Klimawandel bislang noch wenig bewirkte, lag an einigen auf beiden Seiten ähnlichen Grunddefiziten. Eines ist, daß beide sich aus der Kettenreaktion der Gewalt nicht lösen können, aus innenpolitischen Rücksichten und aus einer Art archaischen Rechtsempfindens, daß man Gewalttaten der anderen Seite nicht reaktionslos tolerieren dürfe. Die Illusion, mit den eigenen Aktionen etwas zu bewirken gegen Gewalt der Gegenseite, müßte längst zerstoben sein; nur Primitivgenugtuung bleibt, es „ihnen gezeigt“ zu haben. Ein anderes ist, daß man beidseits weit davon entfernt ist, der Verständigung Vorrang vor allen anderen Zielen zu geben.
Ein besonders schwierig zu überwindendes Hindernis ist die unterschiedliche Wahrnehmung und Beurteilung vergangener und gegenwärtiger Wirklichkeit, die sehr verschiedenen Maßstäbe dafür vor allem, was preisenswert, zulässig oder verbrecherisch ist. Und damit verbunden die geringe Fähigkeit und geringe Bereitschaft, sich in die Haltung der anderen einzufühlen, zumindest anzuerkennen, daß es zwei subjektive Sichtweisen gibt. Die krasseste Ausprägung davon ist: Was einer Seite als völlig selbstverständlich erscheint, ist oft für die andere etwas, dessen Akzeptierung sie große Überwindung kostet und darum allenfalls im Verbund mit großen Konzessionen der Gegenseite erwägbar wird.
Vorleistung ohne Gegenleistung kaum zumutbar
In diesem Zusammenhang entsteht für die internationale Gemeinschaft ein Dilemma, das sie als solches aber offenbar nicht wahrnimmt. Einerseits muß sie geradezu, wie geschehen, von der palästinensischen Regierung neben Gewaltverzicht und Anerkennung früherer Verträge auch die ausdrückliche Anerkennung Israels beziehungsweise des Existenzrechts Israels fordern. Dies nicht nur aus dem praktischen Grund, daß es sonst keine Verhandlungen geben wird, sondern auch aus dem ethisch-rechtlichen Grund, daß ein Verzicht auf diese Forderung die Deutung zuließe, die Staatengemeinschaft stehe der Möglichkeit einer - eigentlich nur gewaltsam zu erreichenden - Beseitigung eines seit Jahrzehnten allgemein anerkannten Staates indifferent gegenüber.
Andererseits aber müßte die Staatengemeinschaft verstehen, daß eine ausdrückliche Anerkennung Israels als Vorableistung ohne Gegenleistung aus palästinensischer Perspektive kaum zumutbar ist. Im Verbund einer Friedensregelung müßte natürlich von den Palästinensern Israels Existenzrecht anerkannt werden. Aber dies wäre dann gekoppelt an die entsprechende Anerkennung eines palästinensischen Staates unter Bedingungen, die ihm Lebensfähigkeit gewähren, wäre wechselseitige Existenzrechtsanerkennung. Doch als Vorableistung wäre dies aus palästinensischer Sicht ungerechte Kapitulation vor dem Unrechtstatbestand einer dem palästinensischen Volk gegen seinen Willen aufgezwungenen Entwicklung, grundsätzliche Akzeptierung der Logik der vollendeten Tatsachen, nach der salviert ist, was durchsetzbar ist.
Ein Ausweg könnte sein, stets im Verbund Akzeptierung eines grundsätzlich gleichwertigen Existenzrechts für zwei Völkerstaaten in Palästina zu fordern.