30.03.2004 · Von Georg Paul Hefty
Wer integrieren will, muß Integrationskraft aufbringen. Hat er die nicht, so droht er dem Anpassungsverlangen anderer zu erliegen. Zwar tun die Berichterstatter über die Verhandlungen zum Einwanderungsgesetz so, als brauche man nur das Stichwort Integration zu erwähnen und schon sei klar, was damit gemeint ist und gemeint sein soll; aber die Kargheit der Erwähnungen spiegelt in Wahrheit die Kargheit der Begriffsbestimmung wider. Deutschland redet von Integration der Ausländer, hat jedoch keine Maßstäbe dafür, geschweige denn die Kraft, das Gelingen der Integration an solchen zu messen. Dabei zeigt das Beispiel Frankreich mit seinen fließend Französisch sprechenden Unruhepotentialen, daß die alles in allem auf Sprachkurse beschränkten Vorschriften in der ersten Fassung des Einwanderungsgesetzes - vom Bundesverfassungsgericht aus eher zufälligen Gründen, nicht aber wegen inhaltlicher Unzulänglichkeit außer Kraft gesetzt - eine tatsächliche Integration nicht vollbracht hätten. Sprachkenntnisse sind eine Voraussetzung für Integration, aber weder bewirken sie, noch beweisen sie verläßlich Integration.
Auch im neuen Gesetzgebungsverfahren werden sich die Verhandlungsführer auf einen Teilaspekt der "Integrationspolitik" stürzen: Welche Sprachkenntnisse sind unerläßlich? Wie viele Deutschstunden sind dafür nötig? Und wer trägt die Kosten, der Bund oder die Länder? Das aber sind Nebensächlichkeiten. Die Hauptsache ist eine andere: Ist der Einwanderer bereit, sich in das Wertesystem des aufnehmenden Staates und dessen Gesellschaft einzuordnen und es so zu hüten, als wäre er von Geburt an dessen Teil? In der Frage stecken zwei Punkte, über die die Meinungen auseinandergehen. Der erste betrifft das Wertesystem, der zweite die Loyalität des Neuankömmlings zu Staat und Gesellschaft.
Mit dem Begriff "freiheitlich-demokratische Grundordnung" wäre das Wertesystem Deutschlands in diesem Fall nur unzureichend beschrieben, denn zum Verständnis dieses Begriffes gehört unendlich viel mehr, was vor Jahren in dem Wort Leitkultur zusammengefaßt werden sollte, dem das Wort Kulturnation zugrunde liegt und das europäisch geprägt ist. Die Schlüsselbegriffe Freiheit und Demokratie werden in den verschiedenen Weltgegenden so unterschiedlich aufgefaßt, daß selbst die wörtliche Kenntnis des Grundgesetzes noch keine in einem gewissen Rahmen übereinstimmende oder gar einheitliche Auslegung zum Beispiel der Rechte der Frau oder des Parlaments nach sich zöge. Wer für sich das Recht beansprucht, seiner Frau oder seiner Tochter ein unauffälliges Leben in der deutschen Gesellschaft zu verweigern, etwa indem er sie zum Tragen eines Kopftuches in der Öffentlichkeit zwingt, ist nicht nur selbst nicht integriert, sondern verwehrt auch seinen Angehörigen die Integration. Auch wer freiwillig ein Kopftuch trägt, um sich nicht lediglich als Einzelperson oder als Gruppe von seiner Umgebung abzuheben (was die Absicht jeder individuellen Kleidung ist), sondern um sich gegen die Gesellschaft abzugrenzen, in die ihn das Schicksal oder was auch immer verschlagen hat, ist weit davon entfernt, integriert zu sein.
Zur Integration gehört allerdings genauso das Ausleben der im Aufenthaltsland gegebenen Rechte. Und in der Bundesrepublik Deutschland sind das ziemlich viele. Sie beginnen bei der freien Schulwahl im Rahmen der Schulpflicht und enden bei der Wahl eines Berufes - zum Beispiel des Schächters, der eher dem Herkunftsland der Väter oder Großväter als dem Aufenthaltsland entspricht - noch lange nicht. Selbst das Begehen einer Straftat ließe sich nicht als Mangel an Integration werten, es sei denn, es wäre eine Tat nach heimatlichen Sitten wie Blutrache oder Mord zur "Wiederherstellung der Familienehre". Auch das Streben nach Systemveränderung hierzulande ist noch kein Beleg für ausgebliebene Integration; denn wie viele Deutsche verfolgten und verfolgen nicht gleichfalls dieses Ziel. Wer allerdings Deutschland nach dem Vorbild seiner Heimat oder gar nach Vorstellungen umgestalten will, die selbst im Herkunftsland als extremistisch gelten, ist nicht nur nicht integriert, sondern hier fehl am Platz. Eine formale Integration reicht nicht aus; auf tatsächliche Integration ist zu bestehen, damit das bestehende Wertesystem nicht lediglich ausgenutzt, sondern loyal mitgetragen wird.
Diese Bandbreite von Integration macht es den Parteien so schwer, einen der fundamentalen Begriffe des künftigen Einwanderungsrechts inhaltlich zu umreißen. Diese Schwierigkeit ist jedoch der beste Beleg für die Notwendigkeit, Maßstäbe zu setzen. Gelingt dies nicht, dann wäre es besser, die Forderung nach Integration aus dem Gesetz zu streichen und das gemeinsame Versagen einzugestehen, als den Bürgern eine Scheinwelt vorzugaukeln. Auf die Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, die den Schutz des einzelnen höher stellen als den Schutz gemeinsamer Traditionen und Interessen, ist kein Verlaß bei der Wahrung von Integrationskriterien.
Die Bürger können dem nicht zuschauen, als sei dies alles ausschließlich eine Angelegenheit der Einwanderer und der Fachpolitiker. Es ist offenkundig, daß der Zuzug zahlreicher Personen aus außereuropäischen und nicht europäisch geprägten Gegenden von vornherein desintegrierend wirkt und dies nur durch bewußtes Gegensteuern entweder bei der Zahl der Einwanderer oder bei den Aufenthaltskriterien gemindert werden kann. Die Gefahr steckt nicht allein darin, daß sich Parallelgesellschaften bilden, sondern auch in dem Niederschlag auseinanderstrebender Interessen in der Gesetzgebung, der auf längere Sicht unausweichlich ist. Auch wenn die tatsächliche Integration ausbleibt, führt eine formale Integration binnen kurzem zur Erlangung einer anderen "Formalie" - der Staatsangehörigkeit - und damit zum aktiven und passiven Wahlrecht im fremd gebliebenen oder gar als fremd abgelehnten Land. Die Kraft zur Integration ist somit die Bedingung dafür, daß Deutschland auch weiterhin für Neuankömmlinge integrationswürdig bleibt.