17.07.2002 · Wenn Freiheit an der des anderen ihre Grenzen findet, hat sie durch das Urteil zur Homo-Ehe keine Einschränkung erlitten. Ein Kommentar.
Von Thomas ReinholdNach einem Jahr Rechtsunsicherheit besteht jetzt endlich Klarheit: Das Lebenspartnerschaftsgesetz, die Homo-Ehe, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Es hat auch mit dem Urheber der Floskel zu tun, dass sie gerade hier mal wieder angebracht erscheint: Und das ist auch gut so.
Die Verfassungsrichter hatten über das Zustandekommen des Lebenspartnerschaftsgesetzes und über seinen Inhalt zu entscheiden. Erfreulich für eine liberale Gesellschaft, ärgerlich wirklich nur für die Union, dass sie in beiden Fragen unterlag.
Keine Willkür, keine Tricks
Bemerkenswert einstimmig urteilt der Erste Senat, dass das rot-grüne Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Keine Rede also von Willkür oder Tricks, die der Koalition vorgeworfen wurden, weil sie das Gesetz in zwei Teile gespalten hatte, um den Bundesrat zu umgehen, so gut es ging. Der Bundestag darf ausdrücklich so verfahren, weil es seinem Recht zur Gesetzgebung entspricht, sagen die Richter, die auch nicht erkennen können, dass dadurch die Beteiligung der Länder unzulässig eingeschränkt würde. Damit folgen sie der gängigen politischen Praxis, die nicht erst Rot-Grün erfunden hat. Alles andere hätte die Blockademacht der Länder über Gebühr gestärkt, hätte den föderalen Staat vollends bewegungsunfähig gemacht.
Weil die drei klagenden Bundesländer alle Schwierigkeiten hatten nachzuweisen, was denn eigentlich der Ehe genommen wird, mussten sie auf den abstrakten Begriff des Abstandsgebots verfallen - und reinfallen: Aus dem grundgesetzlichen Schutz-Gebot für die Ehe ist eben nicht abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften mit geringeren Rechten versehen sein müssten, sagen die Richter. Man muss nicht Verfassungsjurist sein, um zu verstehen, dass den einen keine Einbuße droht durch ein Angebot, das sich an ganz andere richtet; dass Fördern der einen nicht Benachteiligen der anderen bedeuten darf. Dies ist kein Nullsummenspiel.
Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit
Nicht einmal die Unterlegenen haben Grund zum Jammern: Durch die Stimmenverteilung im Bundesrat hat die Union es ohnehin schon erzwungen, dass das wichtige Ergänzungsgesetz mit seinen steuerrechtlichen Regelungen im Vermittlungsausschuss hängt. Dort kann sie weiter sturköpfig an ihrem gewünschten Abstand zwischen Ehe und homosexueller Lebensgemeinschaft feilen, dem Abstand, den die Karlsruher Richter aus dem Grundgesetz nicht ableiten können.
Freiheit bedeutet noch immer nicht Gleichheit. Aber ein Stück mehr Gerechtigkeit. So wenig, wie Frauen und Männer gezwungen werden, ihrer festen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben, also zu heiraten, so wenig müssen das Lesben oder Schwule tun. Wer das aber möchte, wer bereit ist, Verantwortung in Rechtssicherheit zu übernehmen, der kann das nun aus freien Stücken tun.
Signal der Offenheit
Das Gesetz setzt ein Signal der Offenheit, keines der Beliebigkeit: Die Gesellschaft akzeptiert und integriert gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wenn die Freiheit eines jeden von uns an der des anderen seine Grenzen findet, hat sie durch das Karlsruher Urteil keine Einschränkung erlitten.