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Samstag, 11. Februar 2012
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Kommentar Grauer Tag für den Bundestag

11.04.2008 ·  Die Urteile sind so gegensätzlich wie die ursprünglichen Ziele der beteiligten Abgeordneten: Die einen sprechen von einem „schwarzen Tag für die Embryonen“, die anderen von einem „guten Tag für die Forschung“. Die Bilanz ist „ein grauer Tag“ für den Bundestag.

Von Georg Paul Hefty
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Die Urteile sind so gegensätzlich wie die ursprünglichen Ziele der beteiligten Abgeordneten und ihrer wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Berater: Die einen sprechen von einem „schwarzen Tag für die Embryonen“, die anderen von einem „guten Tag für die Forschung“. Die Bilanz ist „ein grauer Tag“ für den Deutschen Bundestag.

Das entscheidende Ergebnis der namentlichen Abstimmungen ist zwar eindeutig: 346 der 580 anwesenden Abgeordneten haben für die nach eigenem Bekunden „einmalige“ Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz auf den 1. Mai 2007 gestimmt. Aber die Folgen des Eingriffs in das besondere deutsche Lebensschutzrecht zugunsten der Forschungsfreiheit sind völlig offen.

Die Forscher stehen vor der Aufgabe, nun mit Hilfe einer vielfach vergrößerten Zahl embryonaler Stammzelllinien zu beweisen, dass die Stichtagsverschiebung den Durchbruch zur Erfüllung der Heilungsversprechen bringt. Denn welche Rechtfertigung sollte der Verbrauch weiterer Embryonen haben, wenn die Aussichten auf die Heilung bisher unheilbarer Krankheiten nicht Wirklichkeit werden?

Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch nicht auf der Seite der Forscher: Käme es lediglich auf die Zugänglichkeit „neuwertiger“ Stammzellen an, so müssten weltweit die Erfolge sprießen, denn in vielen Ländern ist diese Forschung schon viele Jahre unbeschränkt möglich.

Im Kern geht es insgeheim, eigentlich seit Kanzler Schröder, um eine nationale Forscherambition: Wir schaffen, was andere in der Welt nicht schaffen (das ist legitim) – und dafür sind wir bereit, unsere bisherigen Grundsätze aufzugeben (das ist fragwürdig).

Hierin liegt die besondere Gefahr für den deutschen Embryonenschutz und die Werteordnung des Grundgesetzes. Sollten die Forscher tatsächlich Erfolg haben – viele Kranke und Nochgesunde hoffen darauf –, dann werden die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen nicht mehr zu halten sein, und auch die Verfassungsauslegung wird sich ändern. Bleibt der Erfolg hingegen aus, wird sich die wissenschaftspolitische Gemeinde nicht zu der Einsicht bekehren, auf einem Irrweg zu marschieren, und auch keineswegs künftig zur Achtung des Lebensbeginns zurückkehren, sondern immer weitere Forderungen stellen – wohl bis hin zum menschlichen Klonen. Dann wird es wieder auf den Bundestag ankommen, und niemand mag voraussehen, wie grau der Tag werden wird.

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