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Kommentar Ende eines Irrwegs

10.12.2008 ·  Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederherstellung der Pendlerpauschale beendet eine der merkwürdigsten politischen Episoden der vergangenen Jahre. Es war eine Episode voller Überheblichkeit der Politik gegenüber vielen der sonst so gelobten Leistungsträger.

Von Georg Paul Hefty
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederherstellung der Pendlerpauschale beendet eine der merkwürdigsten politischen Episoden der vergangenen Jahre. Es war eine Episode voller Überheblichkeit der Politik gegenüber vielen der sonst so gelobten Leistungsträger.

Sie begann in den Koalitionsverhandlungen 2005, als die versammelten Dienstwagenfahrer unter Leitung der künftigen Kanzlerin beschlossen, dass die Pendlerpauschale leicht einzusparen sei. Dazu wurde das Werkstorprinzip erfunden, wonach ein Arbeitnehmer selbst für die Kosten aufzukommen habe, die ihm der Weg zur Arbeit verursacht.

Dieses Prinzip verstößt nicht nur gegen andere steuerrechtliche Regelungen bei Selbständigen und Gewerbetreibenden - der tröstliche Verweis auf den Arbeitnehmerpauschbetrag treibt die rechtliche Inkonsequenz auf die Spitze -, sondern reibt sich auch mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit und mit der Forderung nach Mobilität auf dem Arbeitsmarkt. Die Streichung der Pendlerpauschale traf nur Leute, die tatsächlich zur Arbeit gehen, und verstieß gegen mindestens so viele regionalpolitische Ziele, wie sie anderen mutmaßlich entgegenkam.

Die Episode setzte sich fort, als die Partner der großen Koalition den Beschluss des Bundesfinanzhofes in den Wind schlugen, statt einzusehen, dass sie sich verrannt hatten. Freilich begann da die Front der Koalitionsparteien zu bröckeln. Die CSU stellte die nicht nur wahltaktisch, sondern - wie jetzt bestätigt wurde - verfassungsrechtlich richtige Forderung nach Rückkehr zur alten Pendlerpauschale. Die damaligen CSU-Führer Huber und Beckstein können sich neben den Klägern als die Sieger in der Sache fühlen. Die Kanzlerin und ihr Finanzminister aber beharrten auf ihrem (Irr-)Weg und setzten auf Zeitgewinn durch das Warten auf das Karlsruher Urteil.

Die Episode endete freilich nicht erst am Dienstag, sondern schon Anfang Oktober. Damals brach unter dem Eindruck der Bankenkrise und der aus dem Handgelenk geschüttelten Nothilfe die vorherige Argumentation Steinbrücks vor dem Verfassungsgericht in sich zusammen, als hinge die Konsolidierung des Bundeshaushalts entscheidend an der Steuererhöhung für die Pendler. Die Pendler werden - wie die anderen Leistungsträger auch - weiterhin zur Haushaltskonsolidierung beitragen (müssen), aber nicht auf Grund eines falschen Arguments.

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