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Kommentar Eigenverantwortung

19.10.2006 ·  Wenn der Bund Berlin helfen würde, müßte er auch anderen Ländern beistehen. Und das kann der Staat sich nicht leisten.

Von Reinhard Müller
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Das ist mehr als ein Weckruf: Finanzhilfen des Bundes zur Sanierung maroder Länderhaushalte wird es im bestehenden System kaum noch geben. Die Hürden, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, sind hoch.

Daß Berlin sie nicht überspringen konnte, daß die Hauptstadt bei der Urteilsverkündung auch noch mit ihrer eigenen Parole „Arm, aber sexy“ verhöhnt wurde, liegt weniger an den absoluten Zahlen. Die sind schlimm genug. Es liegt vor allem daran, daß das Land Berlin unter den vielen Sündern kaum auffällt - fast überall ist die Haushaltslage gespannt. Da hört beim Jammern über eine angeblich extreme Notlage kaum noch jemand hin.

Hätte das Verfassungsgericht Berlin recht gegeben, wäre das „ohnehin problematische Notinstrument“ der Sanierungshilfen tatsächlich zum Regelwerkzeug geworden. Bremen und das Saarland, die schon einmal in Karlsruhe Erfolg hatten, haben sich dort schon wieder angestellt, um Geld vom Bund zu fordern. So kann es nicht weitergehen. Die Lösung, den Finanzausgleich neu zu ordnen, kann jedoch nicht das Verfassungsgericht liefern. Es rügt indirekt den Gesetzgeber, indem es eine „gravierende Schwäche des geltenden Rechts“ anprangert, weil Regelungen zum Sanierungsfall fehlen.

Es geht um die Existenz der Länder

Eine Konkursordnung für den Bundesstaat zu schaffen ist tatsächlich Aufgabe des zweiten Teils der Föderalismusreform, die von Karlsruhe eindringlich verlangt wird. Aus verständlichen Gründen konnte man sich bisher nicht auf eine Neuordnung der grundgesetzlichen Finanzverfassung einigen: Im Vergleich dazu handelt es sich bei der mittlerweile in Kraft getretenen Bundesstaatsreform um Gedöns.

Denn letztlich geht es bei den verfassungsrechtlichen Finanzbeziehungen um die Existenz der deutschen Länder. Nicht ohne Hintergedanken bringt das Gericht auch den „verfassungsrechtlich eröffneten Weg einer Neugliederung des Bundesgebiets“ ins Spiel.

Ohne durchgreifende Änderungen im System wird der Bund, also die etwas reicheren Länder, letztlich doch zur Kasse gebeten. Zweck des Bundesstaates ist es aber nicht, die Unterschiede zwischen seinen Gliedern einzuebnen. Eigenverantwortung wird gern vom Bürger gefordert: Er soll sich zuerst selbst helfen. Dieses Prinzip gilt auch für die Länder und ihre Regierungen.

Quelle: F.A.Z., 20.10.2006, Nr. 244 / Seite 1
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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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