04.10.2004 · rab. Seit Jahresbeginn haben der Deutsche Beamtenbund und die Dienstrechtsabteilung des Bundesinnenministeriums Gespräche geführt. Für den Beamtenbund kam es darauf an, nach den Schlappen mit den Öffnungsklauseln beim Urlaubs- und ...
Seit Jahresbeginn haben der Deutsche Beamtenbund und die Dienstrechtsabteilung des Bundesinnenministeriums Gespräche geführt. Für den Beamtenbund kam es darauf an, nach den Schlappen mit den Öffnungsklauseln beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld sich weiterer beamten- und besoldungsrechtlicher Begehrlichkeiten der Länder zu erwehren. Wohl wissend, daß mit siebzehn verschiedenen Dienstherren keine einheitliche Reform zu erreichen ist, richteten sich alle Hoffnungen auf Bundesinnenminister Schily. Der hat ein Gesprächsangebot des DBB-Vorsitzenden Heesen angenommen und wird seither mit dem Vorschußlorbeer eines Retters des Berufsbeamtentums bedacht. Schily will immerhin die Kompetenz des Bundesgesetzgebers für alle Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden größtenteils erhalten.
Mit den "Eckpunkten" ist nun ein Durchbruch für die notwendige Reform des öffentlichen Dienstes erzielt worden, weil es Heesen zugleich gelungen ist, den Verdi-Vorsitzenden Bsirske und die von der Dienstleistungsgewerkschaft vertretenen Beamten mit einzubinden. Ziel ist es, die Staatsdiener künftig stärker nach Leistung zu besolden und die zahlreichen Dienstaltersstufen zugunsten von wenigen "Erfahrungsstufen", die erst nach fünf, zehn oder sogar zwanzig Jahren erreicht werden, abzuschaffen. Statt dessen soll jedes Grundgehalt fünf Leistungsstufen umfassen und bei "Schlechtleistung" sogar eine "Abschmelzung" erfolgen. Als fast revolutionär erscheint die Perspektive, daß Beamte, die ihr Lebenszeitdienstverhältnis beenden wollen, die erworbenen Versorgungsansprüche behalten dürfen und daß endlich ein Versorgungsfonds für alle neu berufenen Staatsdiener eingerichtet wird.
Spannend bleibt es allerdings bis zum Gesetzgebungsverfahren, zumal die Länder bisher nicht in die Vorentscheidungen einbezogen worden sind. Jedoch werden den Ministerpräsidenten die "Eckpunkte" vorab schmackhaft gemacht, indem ihnen Bezahlungsbandbreiten von fünf Prozent nach oben und nach unten zugestanden werden, um arbeitsmarktbezogen oder regional Unterschiede machen zu können. So besteht die berechtigte Hoffnung, daß eine weitgehende beamten- und besoldungsrechtliche Einheitlichkeit in der Bundesrepublik fortbestehen wird.