02.02.2007 · Nicht minder kritikwürdig als die Gesundheitsreform selbst ist ihr Zustandekommen. Der Fraktionsvorsitzende Struck hat die SPD-Abgeordneten mit Drohungen zur Zustimmung ermahnt und ihnen so eine Gewissensentscheidung abgesprochen. Georg Paul Hefty kommentiert.
Von Georg Paul HeftyNicht jedes Gesetz ist ein Fortschritt, aber jeder Gesetzesbeschluss ist ein Schritt, der den Parlamentarismus in diese oder jene Richtung führt. Doch da droht ausgerechnet die große Koalition in die falsche Richtung zu drängen. Das Drumherum des Gesundheitsreformgesetzes ist nicht minder kritikwürdig als der Inhalt selbst.
Besonders der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Struck, hat einen unverständlichen Zungenschlag in die Debatte gebracht, der nicht nachhallen darf. Vermutlich aus verletzter Eitelkeit, weil es dem roten Truppenführer an der parlamentarischen Front nicht gelungen ist, seine Mannen fester aufeinander einzuschwören, als das dem Chef der blauen Truppe möglich war, bediente er sich Drohungen, die mehr auf dem Kasernenhof als im Bundestag üblich sind.
„Nur ihrem Gewissen unterworfen“
Erst ließ er einen Sprecher verkünden, über eine Abberufung einzelner abweichender Abgeordneter aus dem Gesundheitsausschuss werde nicht Struck selbst entscheiden, da müsse die Fraktionsmehrheit zustimmen. Und damit alle wüssten, was zu tun sei, verkündete dann der Fraktionsführer selbst, in seiner Formation gelte das Mehrheitsprinzip, „es ist keine Gewissensentscheidung“.
Dem Juristen ist anscheinend der einschlägige Artikel des Grundgesetzes entfallen, wonach die Abgeordneten „nur ihrem Gewissen unterworfen sind“. Die Verfassung sieht keine Ausnahme für die Mitglieder der SPD-Fraktion vor. Somit haben die Abgeordneten, die der Gesundheitsreform in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen wollten oder konnten, nichts anderes getan, als ihr Recht als frei gewählte Vertreter des ganzen Volkes wahrzunehmen. Oder gibt es im Volk gar keine Bedenken gegen das Gesetz? Selbst dann brauchten die Abgeordneten nur ihrem Gewissen zu folgen.
Die Abgeordneten wählen die Koalitionsführer
Der Zampano-Stil überrascht umso mehr, als gerade eine große Koalition stets über ausreichende Reserven verfügt, um abweichende Voten „wegzustecken“. Sollte deren Zahl - und das scheint Struck befürchtet zu haben - jedoch die Abstimmungsmehrheit gefährden, dann hätten die Vordenker, Planer und Fachleute der Regierung und der Koalition offensichtlich einen - im Sinne der parlamentarischen Legitimität - falschen Entwurf vorgelegt, auf den sie dann ihre zu wörtlich genommene Gefolgschaft verpflichten wollten.
Doch gerade komplizierte Gesetzesmaterien bieten den Ansatzpunkt, um die parlamentarische Struktur wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die Koalitionsführer haben nämlich längst vergessen, dass nicht sie die einzelnen Abgeordneten berufen haben, sondern dass die einfachen Parlamentsmitglieder sie gewählt und mit der Spitzenvertretung beauftragt haben.
Nötigung von Mitgliedern von Verfassungsorganen
Martin Weigele (mgweigele)
- 06.02.2007, 02:22 Uhr
Georg Paul Hefty Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.
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