Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es. Zwei Strafkammern eines Landgerichts behandeln ein und denselben Fall völlig unterschiedlich: den der ehemaligen Hanauer Oberbürgermeisterin Margret Härtel (CDU), die im Mai vergangenen Jahres von der Bevölkerung abgewählt worden war. Die erste Kammer schien wild entschlossen, die vier angeklagten Untreue- und Betrugsdelikte als Elemente eines "Systems" zu enthüllen, in dem es keine Trennung zwischen Dienstlichem und Privatem gab und folglich alle Ausgaben, Fahrten und Geschenke der Rathauschefin über die Stadtkasse abzurechnen waren - so wie es für Politik und öffentliche Meinung längst feststand. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte ihr Ermittlungsverfahren ursprünglich einstellen wollen, weil die Schuld Frau Härtels zu gering erschien. Dagegen wollte das Gericht auf strafverschärfenden Amtsmißbrauch hinaus, wohl mit dem Ziel einer Haftstrafe.
Hätte sich die erste Kammer nicht vom eigenen Furor mitreißen lassen, blindlings in die System-Theorie verrannt, hätte sie nicht Belastungszeugen trotz vieler Widersprüche mit Samthandschuhen angefaßt, hätte sie nicht gleich den ersten Entlastungszeugen der Verteidigung rüde behandelt, dann wäre Frau Härtel womöglich verurteilt worden. Durch die Unbeherrschtheit des Vorsitzenden Richters kam schließlich heraus, daß das Gericht einen Großteil der von der Staatsanwaltschaft zusammengestellten Akten gar nicht kannte. Sie lagen unberührt im Geschäftszimmer.
Öffentlicher Druck auf die Justiz
Wegen der Befangenheit der ersten Richter kam Frau Härtel vor eine neue Kammer. Die reduzierte den Fall auf das, was er vor Gericht zu sein hat: ein strafrechtliches Verfahren. Welche politischen Fehler Frau Härtel begangen hatte, daß sie sich durch ein Auftreten, das ihr den Beinamen "Queen Margret" einbrachte, unbeliebt gemacht hatte, durfte bei der strafrechtlichen Bewertung nicht interessieren. Das Hanauer Landgericht stellte das Verfahren ein, wie es Staatsanwaltschaft und Verteidigung schon vor neun Monaten gefordert hatten. Der entscheidende Teil der Begründung bezieht sich auf die massive öffentliche Vorverurteilung der Angeklagten: Dieser öffentliche Druck bedroht die Unabhängigkeit der Justiz.
Das Hanauer Beispiel führt drastisch vor Augen, daß das Recht nicht dagegen gefeit ist, durch Richter ohne Roben verbogen zu werden. Die Existenz der Angeklagten ist ungeachtet der Einstellung des Verfahrens nach den Worten des Vorsitzenden Richters "wegen einer strafrechtlichen Marginalie" schwer beschädigt worden. Hatte Frau Härtel angesichts einer monatelangen, mit immensen städtischen Mitteln unterstützten Vorverurteilungskampagne überhaupt eine Chance auf einen fairen Prozeß? Die Kammer hat das verneint, damit auch sich selbst als Objekt öffentlichen Meinungsdrucks eingestuft. Eine bemerkenswerte, womöglich wegweisende Entscheidung.
Die einst erfolgreiche Kommunalpolitikerin war über Monate kriminalisiert worden. Die Kampagne gipfelte in Feststellungen städtischer Rechtsvertreter, welches Strafmaß ihr gebühre, in Beschimpfungen und der Aufforderung zum Selbstmord auf einer städtischen Internetseite. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob ein kriminelles Komplott vorliegt. Zwar müssen Politiker sich gefallen lassen, daß ihnen größere Schlagzeilen als dem Normalbürger gewidmet werden, wenn sie in Verdacht geraten, Straftaten begangen zu haben. Das rechtfertigt aber nicht, Grenzen des Rechtsstaats und der Rechtskultur einzureißen. Die Würde des Menschen wird auch Politikern vom Grundgesetz garantiert, auch sie haben das Recht auf ein faires Verfahren und die Anwendung der Unschuldsvermutung.
Aufbauschen und Aufputschen
Der Fall Härtel offenbart in ganz anderer Weise als zunächst behauptet die Verfassung unseres Gemeinwesens. Er zeigt, wie schnell durch Aufbauschen und Aufputschen, durch den Appell an niedere Instinkte eine Stimmung entfacht wird, in der erschreckend viele bereit sind, freiheitliche Grundsätze zu verwerfen, die dritte Gewalt zu mißachten und Menschenrechte, die jedermann zustehen, mit den Füßen zu treten. Das gilt besonders dann, wenn starke Mehrheiten in der Politik den Ton vorgeben, keine Opposition Einhalt gebietet, Journalisten Beifall klatschen und sogleich Haftstrafen für Beschuldigte fordern. Wer sich damals der öffentlichen Meinung entgegenstellte, wurde von dieser Macht erdrückt - und selbst diffamiert.
"Das Recht muß nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepaßt werden", hat Kant gesagt. Im Fall Härtel hat die Politik versucht, sich das Recht zu unterwerfen. Die Einstellung des spektakulären Verfahrens war angesichts des öffentlichen Drucks ein Befreiungsschlag der bedrängten Justiz, die dafür jetzt auch viel Schelte erntet. Die Richter haben ihre bedrohte Unabhängigkeit wiederhergestellt und damit zugleich ein Signal gesetzt für alle, die glauben, kraft eigener Empörung besser richten zu können als die dazu berufene Justiz im Wege ordentlicher Beweisführung.
Gewiß, Hanau ist ein besonders krasser Fall, aber doch kein Einzelfall. In den Städten und Gemeinden nehmen die Versuche der Kommunalpolitiker zu, die Justiz vor ihren Karren zu spannen. Immer häufiger rufen Politiker und Journalisten nach dem Staatsanwalt. Verdächtigungen werden zum Mittel des politischen Kampfes: Sie werden gegen unliebsame Amtsträger oder Konkurrenten gerichtet, die auf dem üblichen Weg, durch Wahl also, nicht zu verdrängen waren. Ermittelt die Staatsanwaltschaft erst einmal, so gilt das - allen rechtsstaatlichen Prinzipien zum Trotz - für Teile der Bevölkerung bereits als Schuldnachweis. Jede Strafanzeige, mag sie noch so haltlos sein, garantiert die Schlagzeile in der Heimatpresse: "Justiz ermittelt!" Selbst wenn es nicht zum Ziel führt: Irgend etwas wird schon hängenbleiben.