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Kommentar Der fortentwickelte Beamte

 ·  Von Rainer Blasius

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Am Anfang stand der Vorwurf "faule Beamte". Zu Beginn des vergangenen Jahres zog der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes mit der Forderung nach "mehr Eingriffsmöglichkeiten bei faulen Beamten" die Aufmerksamkeit auf sich. Damit verstörte Peter Heesen die DBB-Funktionäre noch nachhaltiger als die 1,2 Millionen Mitglieder. Allerdings ließen sich die Medien aufsehenerregend begeistern. So eröffnete der frühere Gymnasiallehrer die Offensive für eine Laufbahn- und Besoldungsreform. Und er erreichte, daß der Beamtenbund nicht nur als Standesvertretung "angehört" wurde, sondern mit dem Bundesministerium des Innern "auf Augenhöhe" Gespräche führen durfte - wenn auch nach der Sprachregelung keine Verhandlungen. Denn dem zur besonderen Loyalität verpflichteten Staatsdiener werden die Bedingungen des Dienstverhältnisses per Gesetz auferlegt.

Die Öffnungsklauseln beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld hatten 2003 den Strategiewechsel des Beamtenbundes erforderlich gemacht. Weitere beamtenund besoldungsrechtliche Begehrlichkeiten der Länder in der Föderalismuskommission schmiedeten dann das zusammen, was Bayerns Finanzminister Faltlhauser in Bad Kissingen leicht spöttisch das "neue Traum-Duo Schily/Heesen" nannte. Beiden war es Anfang Oktober gelungen, in die Präsentation der "Eckpunkte" für eine stärker leistungs- und tätigkeitsbezogene Besoldung sowie für eine größere Durchlässigkeit in den vier Laufbahnen sogar den Verdi-Vorsitzenden Bsirske einzubinden. Seither rumort es wohl auch hin und wieder, so daß Heesen kurzerhand die Einladung an den Chef des Bundes der Kriminalbeamten zur "46. Gewerkschaftspolitischen Tagung" zurückzog. Klaus Jansen hatte es gewagt, die angeblich kostenneutralen "Eckpunkte" als "Sparversuch im Gewand einer Reform" zu qualifizieren und sich über dessen Initiator lustig zu machen: "Außer Heesen nichts gewesen."

So viel Eintracht und so viel Lob gab es in Bad Kissingen noch nie für den Beamtenbundsvorsitzenden und den Bundesinnenminister, aber auch für das Beamtentum als Ganzes. Schily zitierte aus den "Sieben Wahrheiten über Beamte", die der Präsident des Münchner Instituts für Wirtschaftsforschung im Dezember zusammengefaßt hatte: "Die Beamten sind viel billiger und fleißiger als ihr Ruf. Seien wir froh, daß wir sie haben." Das Gelehrtenurteil konnte nur durch die große Erleichterung über das vorläufige Scheitern der Föderalismuskommission übertroffen werden. Wenn es dazu nicht am 17. Dezember gekommen wäre, hätten sich die Länder die "Vollkompetenz" für Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht aneignen können - was Schily als "Rückfall in die Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts" geißelte, den sich die Bundesrepublik "bei aller Föderalismusseligkeit nicht leisten" könne.

Der Beamtenbund und der Beamtenminister sind noch einmal davongekommen, wittern nun die Chance, daß ein auf den "Eckpunkten" basierendes Gesetz bis Ende des Jahres verabschiedet wird, also die erforderliche Zustimmung der Länder findet, und 2006 in ganz Deutschland in Kraft tritt. Unverständlich bleibt jedoch, warum Schily die Absicht bekräftigte, Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln" um die Worte zu erweitern: "und fortzuentwickeln". Die Einfügung vermeide "das Mißverständnis, das Beamtenrecht sei starr und innovationsresistent". Jedoch konnte zum Beispiel die Rentenreform ohne Grundgesetzänderung wirkungsgleich 1997/98 auf die Beamtenversorgung übertragen werden durch das Dienstrechtsreformund das Versorgungsreformgesetz.

Heesen stimmte Schily zu, weil sich - spitzfindig - das Wort "fortentwickeln" allgemein auf das Recht des öffentlichen Dienstes und nicht speziell auf die "hergebrachten Grundsätze" beziehe, also auf das Lebenszeit- und das Alimentationsprinzip. Nach dem Scheitern der Föderalismuskommission will der Beamtenbund offensichtlich nicht einmal mehr aufmurren, um Schily auf Kurs zu halten. Denn Nordrhein-Westfalen und Berlin hatten sich ursprünglich für die Streichung des Artikels 33 Absatz 5 eingesetzt, weil die Düsseldorfer Landesregierung ein einheitliches Dienstrecht für alle öffentlich Beschäftigten schaffen und das Berufsbeamtentum abschaffen wollte. Wenn man den - aus Staatsdienerperspektive - schlimmstmöglichen Fall betrachtet, erscheint eine "Verlängerung" harmlos, ja eben als Kompromiß zwischen Bund und Ländern. Ob der DBB vielleicht etwas hellhöriger wurde, als Faltlhauser andeutete, warum er der Schily-Formulierung "ausdrücklich" zustimme?

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte Ende Oktober der Klage des Bayerischen Beamtenbundes gegen eine Gesetzesänderung stattgegeben, der zufolge sich Beamte in herausgehobenen Führungsfunktionen zunächst zweimal hintereinander fünf Jahre bewähren mußten, bis ihnen das Amt auf Dauer übertragen wurde. Dies führt laut den Verfassungsrichtern zu angepaßtem Verhalten, obwohl der Beamte gerade den ausgleichenden Faktor gegenüber den politischen Kräften darstelle. Das verworfene Gesetz mit der "doppelten Ehrenrunde" bezeichnete Faltlhauser als "vielleicht übertrieben", hält dennoch fünf Jahre "für vernünftig und für verfassungsgemäß". Dabei treibt die lange Zeitdauer vor allem die Politisierung des Berufsbeamtentums weiter voran. Eine im Bundesdienst übliche Probezeit von höchstens zwei Jahren genügt völlig.

Schon dies zeigt, wie ein neugefaßter Absatz 5 für Auswüchse in den Ländern herhalten soll. Daher wäre es angebracht, daß sich der Deutsche Beamtenbund zum Erfolg seines bayerischen Verbandes bekennt und sich zudem keine parlamentarische Zweidrittelmehrheit findet. Der Reformprozeß hin zum fortentwickelten Beamten bedarf nämlich keiner mißverständlichen und überflüssigen Grundgesetzänderung, die schließlich nur die "hergebrachten Grundsätze" ins Wanken brächte.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.01.2005, Nr. 11 / Seite 1
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