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Freitag, 17. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kommentar Das Millionenspiel

28.08.2006 ·  Wenn ein privater Wettmarkt zugelassen wird, verliert der Staat nicht seine Kontroll- und Ordnungsfunktion. Die Länder werden angesichts ihrer knappen Kassen bis zuletzt um ihr Lotterie-Monopol kämpfen werden. Für sie steht zuviel auf dem Spiel.

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Daß der Staat für die Gefahrenabwehr zuständig ist, wird sogar von Marktliberalen nicht bestritten. Doch wie bekämpft man eine Sucht, an der die öffentliche Hand Jahr für Jahr Milliarden verdient? Die Rede ist nicht vom Rauchen, sondern vom Glücksspiel, das zwar nicht unmittelbar gesundheitsschädlich ist, dafür aber weitgehend vom Staat selbst betrieben und von ihm auch aggressiv beworben wird. Sprüche wie "Ran an die Millionen" oder "Du bringst dich um die Chance deines Lebens, wenn du nicht spielst", können jedenfalls nur mit einiger Anstrengung als Spielsuchtbekämpfung interpretiert werden.

Auch deshalb hat das Bundesverfassungsgericht unlängst das staatliche Monopol für Sportwetten in seiner bisherigen Form als grundgesetzwidrig angesehen. Daß der Gesetzgeber bis Ende des kommenden Jahres Zeit für eine Neuregelung bekam, hat die Lage - auch angesichts der Karlsruher Vorgaben - nicht übersichtlicher gemacht: Ein verfassungsmäßiger Zustand kann demnach sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, das dann wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine kontrollierte Zulassung privater Wettunternehmen. Da ist für jede Seite etwas dabei.

Die Bundesländer haben vergeblich gehofft, das Bundeskartellamt werde unter Berufung auf diese Karlsruher Entscheidung nicht an ihr Lotterie-Monopol rühren. Dieses Monopol ist nun gehörig ins Wanken geraten: Künftig wird es nach dem Willen des Kartellamts privaten Spielvermittlern möglich sein, auch in Supermärkten und an Tankstellen Annahmestellen einzurichten; die Kunden sollen die für sie günstigsten Angebote wählen können. Das bleibt jedoch im Rahmen des staatlichen Systems: Es geht um mehr Wettbewerb unter den Lottogesellschaften, um die Aufhebung starrer regionaler Grenzen und die Europafestigkeit des Lotto-Monopols. Und die Suchtgefahr? Macht Lottospielen abhängig? Das Kartellamt hat daran Zweifel. Aber auch wenn ein privater Wettmarkt zugelassen wird, verliert der Staat nicht seine Kontroll- und Ordnungsfunktion. Sicher ist auch, daß die Länder angesichts ihrer knappen Kassen bis zuletzt um ihr Lotterie-Monopol kämpfen werden. Für sie steht zuviel auf dem Spiel. Auch eine Sucht.

Quelle: Mü. ; F.A.Z., 28.08.2006, Nr. 199 / Seite 1
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