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Kommentar Das Leben der Geisel

19.12.2005 ·  Weiß die deutsche Öffentlichkeit zuwenig über die Befreiung der Deutschen Susanne Osthoff? Wohl kaum. Die Rettung des Lebens und der Gesundheit der Geiseln steht auch in künftigen Entführungsfällen im Vordergrund allen staatlichen Bemühens.

Von Georg Paul Hefty
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Die deutsche Öffentlichkeit weiß wenig über die Befreiung der Deutschen Susanne Osthoff. Nach 23 Tagen in der Hand von Entführern im Irak ist die Frau in die Obhut der deutschen Botschaft in Bagdad gelangt; ihr Fahrer ist ebenfalls freigekommen.

Außenminister Steinmeier, in dessen Zuständigkeit der Krisenstab angesiedelt war, und Innenminister Schäuble, in dessen Zuständigkeit Detailarbeiten erledigt wurden, geben sich nach außen zufrieden. Und auf den ersten Blick beeindruckt tatsächlich die effiziente Art, den Fall zu einem - das Leben der Geiseln, das Ansehen der beteiligten Regierung(en) - schonenden Ende zu bringen. Viel mehr gibt die Bundesregierung in der Sache nicht preis.

Weiß die deutsche Öffentlichkeit zuwenig? Kaum. Das Informationsrecht der Öffentlichkeit und die Auskunftspflicht der Regierung finden dort ihre Grenzen, wo die Lösung möglicher künftiger Entführungsfälle verhindert oder erschwert wird. Deutschland hat für jeden seiner Bürger eine Fürsorgepflicht, im Ausland nicht weniger als im Inland.

Es ist nicht zynisch, festzustellen, daß die Entscheidung darüber, was die Bundesregierung im Ausland - demonstrativ - für ihre Bürger tut, auch über das Ansehen und damit den Wert der deutschen Staatsangehörigkeit mitentscheidet. Da unterscheidet sich eine Entführung nicht grundsätzlich von anderen Notfällen. Auch ein Vorgehen nach dem Leitsatz "Wer sich freiwillig in Gefahr begibt, muß damit selber fertig werden", also allein staatlich Entsandten oder im nationalen Interesse Tätigen werde geholfen, wäre mit einer freiheitlichen Staatsordnung nicht zu vereinbaren.

Der nächste Entführungsfall - von Touristen, Entwicklungshelfern, Kaufleuten - kann schon bald eintreten: im Irak, irgendwo in der Nachbarschaft oder in einer anderen Weltgegend. Die Chronik vermerkt seit Ende der achtziger Jahre Fälle im Libanon, in Indien, in Costa Rica, im Jemen, auf den Philippinen, in Somalia, in Kolumbien, in Malaysia, in Ägypten, in Guatemala, in Sudan, in Algerien, in Iran, in Nigeria und zuletzt im Irak.

Mit der Vielfalt von Orten und Tätern ist die naheliegende Antwort auf eine Entführung - "nicht verhandeln" - eigentlich schon erledigt. Die Verweigerung von Verhandlungen hätte lediglich dann einen abschreckenden und erzieherischen Sinn, wenn die Täter in Südamerika von denen in Arabien und umgekehrt lernen würden, daß die Entführung von Deutschen stets ein Mißerfolg ist - für den allenfalls die Entführten mit dem Leben bezahlen. Da manche Entführergruppen keine Skrupel hätten, diese Lehre auf die Probe zu stellen, würden sie die Zahl der Entführten so lange steigern, bis die Bundesregierung wegen ihrer Untätigkeit im Inland in Schwierigkeiten geriete. Der Fall der 1977 nach Somalia entführten "Landshut" ist Beleg genug: Hätte die Bundesrepublik nicht die GSG 9 zur Verfügung gehabt und hätte der somalische Präsident den polizeilichen Befreiungsversuch nicht zugelassen - was hätte der Bundeskanzler für die Freilassung der 90 Geiseln schließlich geboten?

Es hat viel für sich, bei der Abwägung zwischen dem Wohl der Geiseln und der Nichterpreßbarkeit des Staates auf die Tragödie Hanns-Martin Schleyers zu verweisen. Doch ist es eine Vereinfachung, aus dem damaligen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes herauszulesen, daß das Leben des Entführten immer hinter den Belangen des Staates und seiner Rechtsordnung zu stehen habe. Das Urteil von 1977 endet mit drei bedeutenden Sätzen: ". . . es kann auch unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht in allen Entführungsfällen eine schematisch gleiche Entscheidung geboten sein. Angesichts dieser verfassungsrechtlichen Lage kann das Bundesverfassungsgericht den zuständigen staatlichen Organen keine bestimmte Entschließung vorschreiben. Es liegt in der Entscheidung der Antragsgegner (der Bundesregierung und der berührten Landesregierungen - d. Red.), welche Maßnahmen zur Erfüllung der ihnen obliegenden Schutzpflichten zu ergreifen sind."

Zuvor hatte der Bundesjustizminister die Abwägung der Bundesregierung offengelegt: Nicht ideellen Werten werde um ihrer selbst willen der Vorzug vor dem Leben einer einzelnen Geisel gegeben, sondern ganz handfest dem Schutz der Allgemeinheit vor dem "verbrecherischen Tun" der damals inhaftierten Straftäter, welches sie, falls der Staat sich den Erpressern beugen würde, "fortsetzen" würden. Daher müsse die Entscheidung, wie der Staat auf die Erpressung antworte, bei den "verantwortlichen Organen" bleiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht so akzeptiert und bekräftigt.

Durch die Entführungen im Ausland ist die Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik noch nie bedroht und die Bevölkerung in Deutschland noch nie gefährdet worden. Das neue Luftsicherheitsgesetz zeigt jedoch, wie anders die Güterabwägung der Bundesregierung bei einer Massenentführung im Inland (einstweilen) lauten würde - zum Schutz weiterer Teile der Bevölkerung.

Im Ausland stand bisher immer die Rettung des Lebens und der Gesundheit der Geiseln im Vordergrund allen staatlichen Bemühens. Die (indirekte) Zahlung von Lösegeld oder die Zusage finanzieller Mittel für Entwicklungsprojekte sind ein Mittel beider Seiten, ihr Gesicht zu wahren - und werden es auch bleiben. Es ist jedoch unvorstellbar, daß die Bundesregierung auch nur mit einem einzigen Wort der ursprünglichen "politischen" Forderung der Entführer Frau Osthoffs nachgegeben hätte, die Zusammenarbeit mit der neuen irakischen Regierung einzustellen. Das kann nicht geschehen - schon wegen der Möglichkeit nicht, auch künftig Entführungen in jenem Land unter Zuhilfenahme aller dortigen Kräfte geschmeidig lösen zu müssen.

Quelle: F.A.Z., 20.12.2005 / Seite 1
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Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.

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